Norm
ABGB §1304 BIIcRechtssatz
Verschuldensteilung 4 : 1 zu Lasten eines VW - Combi - Lenkers, der in durch Alkoholgenuß hervorgerufenen Zustand der Fahruntauglichkeit bei Dunkelheit vor einer unübersichtlichen Kurve die linke Fahrbahnhälfte mit relativ überhöhter Geschwindigkeit benützt und an ein begegnendes Motorrad stößt, das 1,60 Meter vom rechten Fahrbahnrand fährt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0026943Dokumentnummer
JJR_19670330_OGH0002_0020OB00072_6700000_001