RS OGH 1967/11/10 2Ob314/67, 8Ob8/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1967
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Norm

ABGB §1304 BIIb
StVO §10

Rechtssatz

Verschuldensteilung 3 : 1 zugunsten eines Personenkraftwagen - Fahrers, der mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Brücke mit glattem und nassem Holzboden einfährt, um eine halbe Sekunde zu spät zu bremsen beginnt und mit einem Lastkraftwagen kollidiert, dessen Fahrer unvorsichtig und nicht rechts gefahren ist und die Brückenausfahrt versperrt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 314/67
    Entscheidungstext OGH 10.11.1967 2 Ob 314/67
  • 8 Ob 8/77
    Entscheidungstext OGH 23.02.1977 8 Ob 8/77
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Verschuldensquote 4 : 1 weil zur beiderseits überhöhten Geschwindigkeit noch ein grober Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot eines Verkehrsteilnehmers vorlag. (T1)

Schlagworte

Auto Pkw Kfz, Lkw

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0026969

Dokumentnummer

JJR_19671110_OGH0002_0020OB00314_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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