Norm
ABGB §1304 BVIaRechtssatz
Verschuldensteilung 4 : 1 zu Lasten eines fünfundsechzigjährigen Fußgängers, der den kürzesten Weg über eine ersichtlich unvollendete Baustelle nimmt, nicht genau auf den Weg achtet und in ein unabgedecktes und unzureichend beleuchtetes Aushubloch stürzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0026944Dokumentnummer
JJR_19670706_OGH0002_0020OB00202_6700000_002