Norm: ABGB §1301ABGB §1302 AABGB §1309ABGB §1310
Rechtssatz: Wird ein unmündiges Kind - hier im Alter von unter 1 1/2 Jahren - durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten anderer Personen geschädigt, kann jenem eine allfällige und ebenso schadensursächliche Verletzung der elterlichen Obsorgepflicht nicht als Mitverschulden angelastet werden. Lassen sich die durch mehrere Ersatzpflichtige verursachten Schadensanteile nicht bestimmen, tritt v... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 1302 ABGB A Solidarhaftung B Rückersatz European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102914 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktualisiert am 04.06.2012 mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 ADHG allgDHG §3 Abs2
Rechtssatz: Hat eine Serviererin in einem vom Arbeitgeber gepachteten Gasthaus einen Brand verursacht und wurde in der Folge sowohl sie als auch der Arbeitgeber auf Grund eines vom Versicherer des Gebäudes erwirkten Urteils rechtskräftig solidarisch zur Schadenersatzleistung verpflichtet, ist das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz nicht unmittelbar anwendbar. Diese Lücke ist im Wege der Analogie unter Bedachtnah... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 BABGB §1302 AABGB §1304 AABGB §1311 IV
Rechtssatz: Bei Konkurrenz (alternativer Kausalität) zwischen einem Haftungsgrund aus einem ärztlichen Behandlungsfehler und einem vom Geschädigten zu vertretenden Zufall kommen das aus § 1302 ABGB ableitbare Grundprinzip der Anerkennung möglicher Verursachung als Zurechnungselement und der aus § 1304 ABGB gewonnene Grundgedanke des Prinzips der Schadensteilung entsprechend zur Anwendung, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 AABGB §1310
Rechtssatz: Es besteht insbesondere dann kein Anlass, bei mehreren Mittätern vom Grundsatz der Solidarhaftung abzuweichen, wenn zugunsten des in Anspruch genommenen minderjährigen Mittäters eine Haftpflichtversicherung besteht. Entscheidungstexte 7 Ob 31/95 Entscheidungstext OGH 18.10.1995 7 Ob 31/95 7 Ob 514/96... mehr lesen...
Norm: EO §294 BABGB §896ABGB §1302 BABGB §1313ABGB §1358
Rechtssatz: Rückgriffsansprüche sind als bedingte Forderungen pfändbar. Entscheidungstexte 3 Ob 63/95 Entscheidungstext OGH 13.09.1995 3 Ob 63/95 Veröff: SZ 68/158 9 Ob 139/04p Entscheidungstext OGH 06.04.2005 9 Ob 139/04p Auch; Beisatz: Bei potentiellen Rückgriffsansprü... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 AABGB §1310ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: 1) Der Schadenersatzanspruch nach § 1310 ABGB setzt nicht voraus, daß die aufsichtspflichtige Person zuerst geklagt wird; es genügt, daß der Kläger nachweist, daß Schadenersatz von ihr nicht erlangt werden kann. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung dieser Frage ist jener des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz. 2) Wenn feststeht, daß die Aufsichtsperson kein Vermö... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 AVersVG §67 Abs2
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 67 Abs 2 VersVG liegt darin, zu verhindern, dass die Leistung des Versicherers für den Versicherungsnehmer wertlos wird. Würde daher durch einen Mittäter gegen einen mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen Rückgriff genommen, träfe ihn das ebenso, als müsse er den Schadenersatz selbst leisten (Ablehnung von JBl 1972,202). Der Anspruch de... mehr lesen...