Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 10. 11. 1997 zum Masseverwalter im Konkursverfahren über das Vermögen einer Baugesellschaft bestellt. In diesem Konkursverfahren meldete der beklagte Rechtsanwalt namens eines von ihm vertretenen anderen Bauunternehmens eine Konkursforderung von insgesamt S 3,417.867,07 an. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Baugesellschaft wurde nach Abschluss eines Zwangsausgleichs und Ausschüttung einer 20 %-igen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte stellt Aufzuganlagen her. Sie ließ in der "Raiffeisenzeitung" vom 16. Dezember 1999 ein Inserat schalten, das für ihr Unternehmen warb. Teil dieses Inserats waren zwei Lichtbilder, auf denen Bauteile von Aufzugsanlagen abgebildet waren. Diese Lichtbilder wurden vom Kläger aufgenommen, zeigten Teile einer Aufzugsanlage einer Mitbewerberin der Erstbeklagten und wurde ohne Zustimmung des Klägers für das Inserat verwendet. Der Zweitbeklagte leitet d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks 2596/2, EZ 90125, GB *****, das den der Ehefrau des Beklagten Elisabeth B***** gehörenden Grundstücken 2580/2 und 2588 sowie 2596/3, EZ 1939 desselben Grundbuches benachbart ist. Elisabeth B***** hat das (vormals in EZ 90124 vorgetragene) Grundstück 2596/3 am 9. 8. 1994 von Johann Georg L***** gekauft, der es mit Übergabsvertrag vom 29. 12. 1992 von seinem Vater Hansjörg L***** erhalten hatte. Dieser hatte am 6./16. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger hatte seine Unterlassungsansprüche zunächst gegen die beklagten Parteien als (unmittelbare) Täter gerichtet. Er hat dann in seinem Rekurs gegen die Abweisung der begehrten einstweiligen Verfügung und später in der Tagsatzung vom 27. 5. 1999 sein Begehren darauf gestützt, dass die Beklagten das Auftreten der Vertreterin des Wiener Tierschutzvereins hätten verhindern können und es nur durch ihre Nachlässigkeit z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 15. 12. 1967 verheiratet. In den Jahren 1959/1960 erwarben die späteren Ehegatten die klagsgegenständliche Liegenschaft und errichteten in der Folge darauf ein Haus. Die Kosten für den Erwerb des Grundstückes und die Errichtung des Hauses trug jeder etwa zur Hälfte. Im Grundbuch wurde jedoch nur der Mann als Eigentümer einverleibt. Ab 1962 bewohnten sie dieses Haus gemeinsam. 1983 wollte sich der Ehemann, der eine außereheliche Beziehun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der vom Beklagten vertretenen Ansicht liegt hier kein privilegierter Fall im Sinne des § 46 Abs 3 Z 1 ASGG vor, der seine Revision zu einer ordentlichen Revision machen könnte. Verfahren über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Sinn der vorgenannten Bestimmung, welche die Zulässigkeit der Revision auch ohne die Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG begründen, sind solche, in denen es um die Berechtigung de... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben sich als Bietergemeinschaft mit Schreiben vom 3. 12. 1999 an der im Verhandlungsverfahren abgewickelten Ausschreibung der Generalplanerleistungen "Städtische Betriebsküchen" der Stadt G***** als Bieter beteiligt. Auch die Beklagten haben sich als Bietergemeinschaft an diesem Vergabeverfahren beteiligt und den Zuschlag erhalten. Der Ausschreibung lagen folgende wesentliche Bedingungen zugrunde: Das ausgeschriebene Projekt umfasste Generalplanerleist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine näher bezeichnete Gesellschaft mbH (im Folgenden Schuldnerin und Zedentin) hatte am 16. 1. 1995 zur Besicherung von vier Krediten über 800.000 S, 400.000 S, 2,3 Mio S und 3,5 Mio S mit der klagenden Bank eine Global- und Mantel-Zessionsvereinbarung geschlossen, die unter anderem folgende Bestimmungen enthält: Die Kreditnehmerin zediert der Klägerin rechtsverbindlich sämtliche Forderungen, insbesondere die Buchforderungen, die ihr aus dem Betrieb ihres... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie nimmt die Rechte und Vergütungsansprüche der ausübenden Künstler und Schallträgerhersteller treuhändig wahr. Alle namhaften inländischen Tonträgerhersteller haben die Klägerin mit der treuhändigen Wahrnehmung der ihnen zustehenden Leistungsschutzrechte an Darbietungen und Schallträgeraufnahmen betraut, ihr zu diesem Zweck die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte übertragen und ausschließende Nutzungsrechte einge... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei werden im folgenden nur als beklagte Parteien bezeichnet. Die zwölftbeklagte Österreichische Apothekerkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs 2 ApothekerkammerG [ApKG] BGBl 1947/152 idFd Bundesgesetze BGBl 1957/173, 1981/564 und 1989/54 [die Novelle BGBl I 1999/118 ist hier noch unanwendbar] sowie der Kundmachungen BGBl 1948/43 und 1987/571) mit dem Sitz in Wien und in je eine Abteilung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte war Lehrling beim Kläger, der Zweitbeklagte war zuvor ebenfalls dort tätig. Im Sommer 1997 entwendete der Erstbeklagte einen elektrischen Garagentoröffner für die Garage, in der die Fahrzeuge des Klägers abgestellt waren. Der Kläger hielt mehrere Busse, in denen sich jeweils ein Garagentoröffner befand. Die Busse wurden von verschiedenen Gesellen gelenkt. Diese waren angewiesen, die elektrischen Garagentoröffner ordnungsgemäß zu verwahren un... mehr lesen...
Norm: ABGB §1301ABGB §1302 Satz2 AABGB §1311 IIaStGB §286
Rechtssatz: 1) § 286 StGB ist ein Schutzgesetz im weiteren Sinn, das eine besondere gesetzliche Pflicht festsetzt, die drohende Beschädigung eines Dritten abzuwehren. Der geschädigte Kläger kann daher vom Beklagten den ihm auch von diesem schuldhaft und rechtswidrig (durch Verstoß gegen ein Strafgesetz) zugefügten Schaden schon nach § 1295 Abs 1 ABGB verlangen. 2) Nach § 1301 ABGB haftet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22. 6. 1994, 6 c E Vr 6353/94, Hv 3821/94-49, wurde der Beklagte wegen des Vergehens der Unterlasung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 286 Abs 1 StGB zu sechs Monaten Freiheitsstrafe bedingt für eine Probezeit von drei Jahren verurteilt. Er hat es am 5. 6. 1992 in Wien mit dem Vorsatz, daß eine mit Strafe bedrohte Handlung, nämlich ein Einbruchsdiebstahl beim Kläger begangen w... mehr lesen...
Norm: ABGB §1301ABGB §1312
Rechtssatz: Eine generelle Pflicht, Schädigungen anderer durch Tätigwerden zu verhindern, besteht nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 61/99w Entscheidungstext OGH 27.04.1999 4 Ob 61/99w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111864 Dokumentnummer JJR_19990427... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344ABGB §354 BABGB §1168ABGB §1293ABGB §1301ABGB §1311 IIAABGB §1332MRK Art11StGG Art12VslgG §2WRG §38
Rechtssatz: 1. Mit der Blockade einer Zufahrtsstraße zu einem Bauplatz durch Demonstranten, wodurch die Bautätigkeit an einem öffentlichen Bauvorhaben verhindert wird, ist ein Eingiff in das Eigentumsrecht des Liegenschaftseigentümers verbunden, wenn die Blockade auf die dauerhafte Entziehung der Benützung der Bauliegenscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem öffentlichen Straßenbauprojekt der Klägerin erzwangen Demonstranten einen Baustopp. Es entstanden Stehzeiten des beauftragten Bauunternehmens. Die Vorinstanzen gingen (ua) von dem im Revisionsverfahren nicht mehr strittigen Sachverhalt aus, wie ihn das Berufungsgericht (auf den S 3 bis 9 in ON 28) wie folgt feststellte: "Mit Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. 9. 1990 BGBl 599/1990 wurde eine neu herzustellen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt Schuheinlegesohlen, die sie auch in Österreich vertreibt. Sie ist Inhaberin der internationalen Wortmarke "Dr. Metz - ERINASOLUM", die mit Priorität vom 29. 3. 1993 in Österreich Schutz u. a. für Einlegesohlen genießt. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin, a) die Beklagte sei schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, die Bezeichnungen "Dr. Metz" und "ERINASOLUM", Kombinationen dieser Bezeichnungen, sowie damit verwechsel... mehr lesen...
Norm: ABGB §1301
Rechtssatz: Gemeinschaftlichkeit im Sinne des § 1301 ABGB kann auch dann vorliegen, wenn zwischen den Tätern zwar kein Einvernehmen über die Schädigung gegeben war, wohl aber über die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens, bei dessen Verwirklichung eine nicht beabsichtigte Schädigung erfolgte. Entscheidungstexte 2 Ob 12/98y Entscheidungstext OGH 12.02.199... mehr lesen...
Begründung: Am 3.4.1994 um etwa 23.30 Uhr fuhren Ahmed B***** mit dem bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherten PKW VW Golf GTI, dahinter Orkan B***** mit dem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Mitsubishi Galant, sodann Ilyasnami T***** mit dem bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten PKW Mazda 626 und schließlich Mustafa G***** mit einem PKW BMW auf der Südautobahn aus Wien kommend mit etwa 200 km/h Richtung Baden. Mit der vorliegenden Fests... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Haftung nach § 18 UWG ist wesentlich, daß der Wettbewerbsverstoß "im Betrieb des Unternehmens" der beklagten Partei begangen wurde. Dieser Begriff ist nach ständiger Rechtsprechung weit auszulegen; er ist primär im organisatorischen Sinn zu verstehen und umfaßt deshalb auch die Tätigkeit solcher Personen, die zwar nicht Arbeitnehmer oder Beauftragte des Unternehmens sind, dennoch aber, wenngleich nur in lockerer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 17.3.1976 verstorbene Hilda M.S***** hinterließ als Erben ihren Ehemann Philipp Geoffrey O.S***** und ihre Schwester Elisabeth S*****. Aufgrund der Einantwortungsurkunde vom 17.6.1977 wurde hinsichtlich ihrer 3/20stel-Anteile an der Liegenschaft EZ ***** der KG ***** das Eigentum für Elisabeth S***** einverleibt. Am 16.3.1977 schlossen Elisabeth S***** und Philipp Geoffrey O.S***** einen Schenkungsvertrag auf den Todesfall in Form eines Notriatsakte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1301ABGB §1330 AABGB §1330 BI
Rechtssatz: Eine rechtsfähige politische Partei haftet nach den Grundsätzen der sogenannten "Repräsentantenhaftung" juristischer Personen für ehrenbeleidigende Äußerungen ihrer Organe und leitenden Funktionäre. Zu diesen Personen gehört der Obmann des Abgeordnetenklubs der politischen Partei, nicht aber ohne Hinzutreten weiterer Umstände der einfache Abgeordnete (im Parlament oder Landtag). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1301ABGB §1330 AABGB §1330 BI
Rechtssatz: Gehilfe des Beleidigers ist nur, wer den Täter durch eigenes Verhalten bewußt fördert. Die bloße Anwesenheit bei einer gemeinsam bestrittenen Pressekonferenz, bei der der andere sich ehrenbeleidigend und rufschädigend äußert, reicht zur Qualifizierung als Gehilfe nicht aus. Entscheidungstexte 6 Ob 153/97m Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1301ABGB §1302 AABGB §1309ABGB §1310
Rechtssatz: Wird ein unmündiges Kind - hier im Alter von unter 1 1/2 Jahren - durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten anderer Personen geschädigt, kann jenem eine allfällige und ebenso schadensursächliche Verletzung der elterlichen Obsorgepflicht nicht als Mitverschulden angelastet werden. Lassen sich die durch mehrere Ersatzpflichtige verursachten Schadensanteile nicht bestimmen, tritt v... mehr lesen...
Norm: ABGB §1301 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 1301 ABGB: Zur Frage der "konkurrierenden Kausalität" siehe bei § 1295 Ia3e ABGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102912 Dokumentnummer JJR_19960926_OGH0002_000ABG01301_9600000_001 mehr lesen...