Norm: ABGB §932 VABGB §1167
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Verbesserung des mangelhaften Werkes besteht unabhängig davon, ob der Werkunternehmer dazu selbst in der Lage ist, hat er doch bei eigenem Unvermögen einen Dritten damit zu beauftragen. Gleiches gilt dann, wenn er zwar die Mängel beheben könnte, diese aber aus welchen Gründen immer nicht selbst beheben will. Entscheidungstexte 1 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 VABGB §1167ABGB §1295 Abs1 IIf9ABGB §1489 erster Satz IID
Rechtssatz: Auch bei einer von den Parteien des Werkvertrags deshalb, weil der Werkunternehmer die Verbesserung nicht selbst vornehmen will, einvernehmlich veranlassten und in der Folge misslungenen Verbesserung des mangelhaften Werks durch einen Dritten wird die Verjährung des Anspruchs des Werkbestellers auf Ersatz des Erfüllungsinteresses gemäß § 1489 erster Satz ABGB ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IaABGB §918 IIaABGB §1167
Rechtssatz: Weiß und verschweigt der Unternehmer einen (erheblichen) Mangel, so kommt eine schlüssige Zustimmung des Bestellers zur Übernahme des Werkes in der Regel nicht in Betracht. Übernimmt der Besteller ohne zeitgerechte Beanstandung, so tritt Ablieferung ein, und zwar auch insoweit, als es um nicht erkannte Mängel, und wohl auch um nicht erkennbare Mängel geht. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1167ABGB §1295 IbABGB §1296 Ib
Rechtssatz: Entscheidet sich der Auftraggeber im Rahmen geltend gemachter Gewährleistung, nicht Verbesserung, allenfalls durch Geltendmachung des Deckungskapitals nach Verweigerung der Verbesserung zu begehren, sondern sich mit einer Preisminderung zufrieden zu geben, hat er damit sein Wahlrecht konsumiert. Aus seiner Wahlmöglichkeit, Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzansprüche bei Mangelhafti... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 Abs1 IABGB §1167
Rechtssatz: Errichtete der Unternehmer ein den vereinbarten Anforderungen nicht entsprechendes Werk und wurde dieses aufgrund nicht fachgerechter Betriebsbedingungen, die dem Besteller zuzurechnen sind, zerstört, entfällt nur die Ersatzpflicht des Unternehmers für Folgeschäden, die auch bei vertragsgemäßer Werkherstellung jedenfalls eingetreten wären. Den verschuldeten Mangelschaden, der erst durch die Werkzerst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1167ABGB §1295 Abs1 Ic
Rechtssatz: Stellt der Werkunternehmer das Werk nicht auf die vereinbarte Art und Weise her, so handelt er vertragswidrig und damit rechtswidrig, mag auch die von ihm gewählte Art der Herstellung den Regeln der Technik und dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Zwar begründet die Verletzung einer bloß tätigkeitsbezogenen Vertragspflicht keine Mangelhaftigkeit des Werkes und damit keine Minderung des Werklohne... mehr lesen...
Norm: ABGB §1167ABGB §1295 IIa3ABGB §1295 IIf9ABGB §1304 F
Rechtssatz: Der ohne Bauaufsicht führende Architekt darf darauf vertrauen, dass Fachunternehmen anforderungsgerechtes Material verwenden und entsprechend den Regeln der Technik verarbeiten. Er ist - ohne entsprechende Vereinbarung - solange nicht verhalten, das jeweils angelieferte Baumaterial in einem Labor untersuchen zu lassen, als er keine Anhaltspunkte für dessen mangelnde Tauglich... mehr lesen...