Norm: ABGB §1167ABGB §1295 Ia9ABGB §1295 IIa3ABGB §1489 IIBWGG §14 Abs2
Rechtssatz: Die Bauaufsicht soll dem Bauherrn, der hiefür seinen Architekten gesondert zu entlohnen hat, vor Fehlern schützen, die in den Verantwortungsbereich der einzelnen bauausführenden Unternehmer fallen, nicht aber diese von deren Verantwortung entlasten oder deren Verantwortung mindern. Die Bauüberwachung erfolgt ausschließlich im Interesse des Auftraggebers und nich... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 VABGB §1167
Rechtssatz: Verbesserungskosten im Rahmen der Gewährleistung: Die Verbesserung kann nicht dazu führen, daß vom Vertragsinhalt abgewichen wird. Ist der vereinbarte Erfolg nicht erreichbar, weil zur Herstellung eines funktionstüchtigen Werkes von der Vereinbarung abgewichen werden mußte, ist der Mangel unbehebbar. Wird das Werk unter Abänderung (untauglicher) Pläne und Vorgaben "verbessert", ist dies nicht mehr der urs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1167ABGB §1298
Rechtssatz: Unklarheiten in der Verbindlichkeitserfüllung (das heißt der Verbesserung) gehen zu Lasten des Unternehmers, nicht des Bestellers. Entscheidungstexte 10 Ob 2454/96x Entscheidungstext OGH 11.02.1997 10 Ob 2454/96x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107491 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §923ABGB §932 IIbABGB §932 IIIaABGB §1167ZPO §502 HIII5
Rechtssatz: Wandlung setzt beim Verstoß gegen eine ausdrückliche Bedingung im Sinne des § 1167 ABGB ebenso wie beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Sinne des § 923 ABGB voraus, dass die bedungene Eigenschaft für den Vertragsabschluss kausal war. Dafür reicht es nicht aus, dass der Besteller entsprechende Überlegungen anstellt, sondern es ist erforderlich, dass dem... mehr lesen...
Norm: ABGB §1167 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 1167 ABGB Zum Begriff der "ausdrücklichen Bedingung" siehe bei § 922 ABGB European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102868 Dokumentnummer JJR_19960926_OGH0002_000ABG01167_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §1167
Rechtssatz: Ist das unvollständig gebliebene Werk vom Besteller oder von Dritten fertiggestellt worden, dann kann ein Interesse des Bestellers an einer Fertigstellung durch den Unternehmer selbst in aller Regel nicht bestehen; das Gegenteil müßte der Besteller behaupten und beweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 2073/96y Entscheidungstext OGH 30.04.1996 4 Ob 2073/96y ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1052 AABGB §1052 B1ABGB §1167
Rechtssatz: Der Besteller kann die ihm sonst zustehende Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages dann nicht ins Treffen führen, wenn er die Behebung durch den Unternehmer nicht mehr zuläßt oder sie geradezu vereitelt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 2073/96y Entscheidungstext OGH 30.04.1996 4 Ob 2073/96y ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1167ABGB §1170
Rechtssatz: Daß sich der einer Sache anhaftende Mangel auch ohne Zutun des Unternehmers im Lauf der Zeit verflüchtigt, hat auf den Beginn und den Ablauf der Verjährungsfrist der Werklohnforderung keinerlei Einfluß. Entscheidungstexte 7 Ob 624/95 Entscheidungstext OGH 21.02.1996 7 Ob 624/95 European Case ... mehr lesen...