RS OGH 1996/2/21 7Ob624/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1996
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Norm

ABGB §1167
ABGB §1170

Rechtssatz

Daß sich der einer Sache anhaftende Mangel auch ohne Zutun des Unternehmers im Lauf der Zeit verflüchtigt, hat auf den Beginn und den Ablauf der Verjährungsfrist der Werklohnforderung keinerlei Einfluß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097422

Dokumentnummer

JJR_19960221_OGH0002_0070OB00624_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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