Norm
ABGB §918 IaRechtssatz
Weiß und verschweigt der Unternehmer einen (erheblichen) Mangel, so kommt eine schlüssige Zustimmung des Bestellers zur Übernahme des Werkes in der Regel nicht in Betracht. Übernimmt der Besteller ohne zeitgerechte Beanstandung, so tritt Ablieferung ein, und zwar auch insoweit, als es um nicht erkannte Mängel, und wohl auch um nicht erkennbare Mängel geht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111254Dokumentnummer
JJR_19981124_OGH0002_0070OB00288_98Y0000_004