Norm: ABGB §1162bBAG §15 Abs1
Rechtssatz: Entschließt sich ein Lehrling, eine formwidrige Kündigung gegen sich gelten zu lassen, kann er allein aus der Formwidrigkeit keine Ansprüche ableiten, sondern nur aus der Unbegründetheit der Auflösungserklärung. Da während der Probezeit die Auflösung keines Grundes bedarf, besteht in einem solchen Fall kein Schadenersatzanspruch gegen den Lehrberechtigten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §29ABGB §1162bUrlG §10
Rechtssatz: Bei unberechtigter vorzeitiger Entlassung oder berechtigtem Austritt des AN sind Abfertigung (alt) und Urlaubsersatzleistung nach § 10 UrlG grundsätzlich nach dem Entgelt zu berechnen, das im Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung gebührt hat. Hätte sich das Entgelt während der fiktiven Kündigungsfrist wegen einer kollektivvertraglichen Anpassung erhöht, steht die Differenz zu jenem Abfertigungsbetrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. 9. 1966 mietete der Vater des Beklagten eine Wohnung in einer von der Klägerin errichteten Wohnhausanlage. Zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt vor 1993 (in den 1970er Jahren) wurde in dieser Wohnung eine Zentralheizung eingebaut. Im April 1997 teilte der Beklagte der Klägerin den „Eintritt“ in den Mietvertrag seines Vaters über diese Wohnung mit. Die Klägerin antwortete dem Beklagten mit Schreiben vom 14. 5. 1997: „Zustimmung zum Eintritt in de... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Klägerin begehrt - ebenso wie mit eingeschränktem Antrag im verwaltungsbehördlichen Verfahren - Insolvenzentgelt für Urlaubsersatzleistung. Zwischen den Parteien ist unstrittig, dass der zugrunde zu legende offene Urlaubsanspruch berechnet bis zum fiktiven Kündigungstermin 62 Arbeitstage beträgt. Strittig ist hingegen die Frage, welche Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist, konkret ob die kollektivvertragliche Gehaltserhöhung ab 1. 6. 2010 Berücksichtigung findet... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M*****, vertreten durch NM Norbert Moser Rechtsanwaltsgesellsc... mehr lesen...
Begründung: Der seit 1994 bei der Beklagten als Prosekturgehilfe beschäftigte Vertragsbedienstete wurde aufgrund bestimmter Vorfälle von der Beklagten zum 30. 4. 2004 gekündigt. Mit Urteil des Erstgerichts vom 19. 11. 2006, zugestellt am 29. 3. 2007, gab das Erstgericht dem Begehren des Klägers auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses im zweiten Rechtsgang statt. Das Oberlandesgericht gab der Berufung der Beklagten mit Urteil vom 7. 1. 2008 nicht Folge. Der Oberste Gerich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A***** O*****, vertreten durch die Weh Rechtsanwalt GmbH in Bregenz, gegen die beklagte Partei Markt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betrieb aufgrund eines im Juni 1996 abgeschlossenen Tankstellenvertrags ab 1. 7. 1996 eine Tankstelle der Beklagten. Er vertrieb in deren Namen und auf deren Rechnung Treibstoffe unter dem Markennamen „Jet“ und erbrachte Dienstleistungen der Autowäsche. Daneben betrieb er auf der Tankstelle auf eigene Rechnung und im eigenen Namen auch noch einen Tankstellenshop. Mit Schreiben vom 24. 7. 2006 kündigte die Beklagte nach zehnjähriger Tätigkeit das beste... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Kläger stand zur Gemeinschuldnerin in einem ursprünglich mit 13. 9. 2006 befristeten Lehrverhältnis. Tatsächlich beendete der Kläger dieses Lehrverhältnis nach Konkurseröffnung über das Vermögen seines Lehrherrn bereits am 1. 8. 2006 durch vorzeitigen Austritt gemäß § 25 Abs 1 KO. Im unmittelbaren Anschluss daran setzte er die Lehre in einem anderen Unternehmen bis 30. 9. 2006 fort, war danach als Arbeiter tätig und absolvierte den Zivildienst. Zwischen den... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Michael M*****, vertreten durch Dr. Georg Petzer und andere, Rechtsanwälte in Kufstein, wider die beklagte Partei K*****, vertreten durch C... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162b
Rechtssatz: Dass die eine freie Dienstnehmerin nur Provisionseinkünfte, aber kein Fixgehalt bezogen hat, steht aber dem Anspruch auf Kündigungsentschädigung nicht entgegen. Im Zweifel ist diese nach den zuletzt durchschnittlich verdienten Provisionen zu bemessen. Entscheidungstexte 9 ObA 17/08b Entscheidungstext OGH 20.08.2008 9 ObA 17/08b ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Versicherungsmaklerin. 1997 gründete sie eine KEG, an der sie selbst als Komplementär und ihr Geschäftsführer und Alleingesellschafter als Kommanditist (mit einer Einlage von 1.000 ATS) beteiligt waren. Letzterer erwarb allerdings den Kommanditanteil nur als Treuhänder für die Klägerin, die bereits seit 1996 für die Beklagte tätig gewesen war. Die Beklagte gründete mit unterschiedlichen Kommanditisten zahlreiche KEGs, und zwar sowohl aus gewerberechtlich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Eva Pernt und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Norbert L*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Petra H*****, Angestellte, *****,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin (geboren am ***** 1950) war seit 20. 2. 1984 bei der beklagten Versicherung im Innendienst angestellt. Dieses Dienstverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen (KVI). Mit Schreiben der Beklagten vom 15. 5. 2007, das der Klägerin am 16. 5. 2007 zuging, wurde das Dienstverhältnis der Klägerin gemäß § 29 Abs 2 lit e KVI unter Hinweis darauf, dass die Klägerin ab 1. 11. 2007 Anspruch auf eine ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Peter Schleinbach als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Jessica F*****, Verkäuferin, *****, vertreten durch die Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war zunächst seit 1. 4. 1974 bei der W***** als Buffetkassiererin in einem Bahnhofskiosk beschäftigt. Anfang Dezember 2000 erhielt sie ein Schreiben, mit welchem ihr Dienstverhältnis unter Einhaltung der 14-tägigen Kündigungsfrist zum 31. 12. 2000 gekündigt wurde. Anlässlich der Weihnachtsfeier im Dezember 2000 teilte ein bisheriger Angestellter der W***** der Klägerin mit, dass er unter anderem ab 1. 1. 2001 den Kioskbetrieb weiterführen werde un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid des Bundessozialamts Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 8. 11. 1996 wurde festgestellt, dass die Klägerin (geb 1956) dem Kreis der begünstigten Behinderten nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) angehört, wobei der Grad der Behinderung 80 vH beträgt. Mit Schreiben vom 16. 7. 1999 wurde die Klägerin vom Bundessozialamt Wien, Niederösterreich und Burgenland informiert, dass die Bundessozialämter die Arbeitgeber in Wahrung von deren be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 23. 10. 1947 geborene Kläger, der den Beruf eines Maurers erlernt hat, war seit 1977 als LKW-Fahrer und Kranführer bei der Bauunternehmung DI Dr. Adalbert K***** beschäftigt. Seit einem Arbeitsunfall im Jahr 1997 verrichtete er nur mehr leichte Tätigkeiten am Ladeplatz der genannten Bauunternehmung. Im maßgebenden Zeitraum der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag (1. 11. 2004) war der Kläger von 1. 11. 1989 bis 17. 11. 1997, von 24. 12. 1997 bis 26. 12. 1997... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1. 9. 2003 als Arbeiterin bei der M ***** GmbH & Co KG in F***** beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für die Schuhindustrie anwendbar, der eine ordnungsgemäße Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung zum Ende der zweiwöchigen Kündigungsfrist an einem Freitag vorsieht. Die Klägerin war vom 7. 1. 2004 bis 10. 6. 2004 im Mutterschutz, daran anschließend war ein Karenzurlaub bis 14. 4. 2006 vereinbart. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hannes M*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Martin R*****, vertreten durch Mag. Ralph Kilches, Rechtsanwalt in Wien, wegen EUR 10.235,35 sA (Revisionsinteresse EUR 8.927,26), ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 12. 10. 1992 bis zu seinem berechtigten vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO am 31. 7. 2004 bei Ernst Rudolf Georg U*****, als Angestellter beschäftigt. Am 16. 4. 2003 schloss der Kläger mit seinem Arbeitgeber eine Altersteilzeitvereinbarung im Sinn eines „Blockmodells" mit einer Vollarbeitsphase vom 1. 7. 2003 bis 28. 2. 2006 und daran anschließend einer Freizeitphase vom 1. 3. 2006 bis 30. 11. 2008. Innerhalb des Durchrechnungszeitraums von 5... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3KO §25 Abs1
Rechtssatz: Bereits entstandene Ansprüche nach § 1162b ABGB, § 29 AngG können zwar grundsätzlich durch nachträglich entstandene Umstände nicht mehr wegfallen oder verringert werden, doch wird die auf dem Schadenersatzprinzip beruhende Kündigungsentschädigung vom Gesetz selbst in ihrer Höhe und ihrer Dauer von dem Zeitraum abhängig gemacht, der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Ablauf der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Erben nach ihrem am 6. Jänner 2005 verstorbenen Vaters Alfred W*****. Der Vater der Kläger war vom 1. 10. 2004 bis 3. 12. 2004 als Angestellter bei der C***** AG beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 3. 12. 2004 durch Austritt gemäß § 25 KO. Im Konkursverfahren meldete der Vater der Kläger Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 4. 12. 2004 bis 15. 1. 2005 an. Er verstarb am 6. 1. 2005. Die Kläger sind je zur Hälfte Erben na... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Stefanie H*****, vertreten durch Dr. Egbert Schmid und Dr. Michael Kutis, Rechtsanwälte in Wien, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 9. 1974 bei der beklagten Partei als Musiklehrer, zuletzt in der Verwendung eines Musikschuldirektors, beschäftigt. Wegen diverser Leiden befand er sich seit dem Jahr 2000 immer wieder im Krankenstand, zuletzt vom 2. 9. 2002 bis 10. 9. 2003. Am 12. 12. 2002 stellte er den Antrag beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit auf Feststellung seiner Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten. Mit Bescheid vom 27. 11. 2003 wurde der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bBUAG §5BUAG §21
Rechtssatz: Der Dienstgeber hat bei den dem BUAG unterliegenden Dienstverhältnissen auch für die Kündigungsentschädigung den Zuschlag gemäß § 21 BUAG zu entrichten. Dieser Zuschlag ist der Urlaubs- und Abfertigungskasse und nicht dem Dienstnehmer selbst zu leisten (Abgehen von 4 Ob 43/85). Der „Kündigungsentschädigungszeitraum" ist Beschäftigungszeit im Sinn des § 5 BUAG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 4. 8. 1969 bis 3. 11. 2004 in einem Bauunternehmen als Bauarbeiter beschäftigt, wobei das Dienstverhältnis keine länger als 120 Tage dauernden Unterbrechungen aufweist. Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Dienstgebers trat der Kläger gemäß § 25 KO mit 3. 11. 2004 aus. Unstrittig ist, dass ihm Kündigungsentschädigung für den Zeitraum 4. 11. bis 26. 11. 2004 zusteht. Die IAF-Service GmbH erkannte ihre Verpflichtung zur Entrichtun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 9. 1998 als Dreherlehrling im Betrieb der beklagten Kommanditgesellschaft beschäftigt, das Lehrverhältnis sollte am 31. 8. 2001 enden. Am 11. 6. 2001 tauchte beim Kläger anlässlich dessen Stellungsuntersuchung der Verdacht einer Tuberkulosekrankheit auf, was durch Folgeuntersuchungen bestätigt wurde. Der Kläger begab sich deshalb sofort in den Krankenstand, welcher bis zum 30. 9. 2001 andauerte. Er unterzog sich zunächst einer stationäre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 10. 2003 bis 13. 2. 2004 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung, nachdem der Kläger am 12. 2. 2004 die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. 8. 2004 erklärt hatte. Der Kläger begehrte zuletzt (AS 111) den Betrag von EUR 38.824 brutto samt gestaffelten Zinsen. Er brachte vor, unberechtigt entlassen worden zu sein. Überdies sei die Entlassung verfristet ausgesprochen worden. Gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die seit 16. 6. 1989 mit einem Grad der Behinderung von 50 vH dem Kreis der begünstigten Behinderten iSd Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), BGBl 1970/22, angehört, war ab 15. 5. 2001 bei der Beklagten als Küchenhilfe in einer Pizzeria beschäftigt. Mitte Mai 2002 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis der Klägerin zum 31. 5. 2002, ohne die vorherige Zustimmung des zuständigen Behindertenausschusses einzuholen. Auf Beklagtenseite war zwa... mehr lesen...