RS OGH 2008/8/20 9ObA17/08b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.08.2008
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Norm

ABGB §1162b

Rechtssatz

Dass die eine freie Dienstnehmerin nur Provisionseinkünfte, aber kein Fixgehalt bezogen hat, steht aber dem Anspruch auf Kündigungsentschädigung nicht entgegen. Im Zweifel ist diese nach den zuletzt durchschnittlich verdienten Provisionen zu bemessen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124052

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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