Begründung: Das beklagte Transportunternehmen übermittelte am 20. 1. 2003 dem seit 7. 1. 1991 beschäftigten klagenden Kraftfahrer folgendes Schreiben: "Mangels Auftragslage und Auslastung der vorhandenen Kapazitäten sind wir leider gezwungen, das mit Ihnen vereinbarte Dienstverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist per 20. 1. 2003 zu beenden und die Kündigung auszusprechen. Zugleich garantieren wir aber hiemit, dass bei zunehmender Auftragslage das Dienstverhältnis fortge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beantwortung der Frage, ob die infolge des veränderten Personalbedarfs der beklagten Partei erfolgte Versetzung des Klägers in die Abteilung "Legal Desk" (Rechtsabteilung) aus arbeitsvertraglicher Sicht zulässig ist, hängt ausschließlich davon ab, ob sie durch den Inhalt des Arbeitsvertrages gedeckt ist, nicht aber davon, ob die Versetzung verschlechternd im Sinn des § 101 ArbVG ist (Arb 10.472; ZAS 1995/10 [Tomandl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IA
Rechtssatz: Abgrenzung Arbeitsvertrag - freier Dienstvertrag; Dem Arbeitsvertrag immanent ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers, welche sich unter anderem durch Einbindung in das Ordnungsgefüge des Unternehmens, insbesondere hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Kontrolle, sowie durch die persönliche Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, äußert. Der freie Dienstvertrag hingegen verpflichtet zur Arbeit ohne persön... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IV
Rechtssatz: Im Rahmen eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses liegt nach dem Überwiegen der einzelnen Elemente entweder ein abhängiges oder ein freies Dienstverhältnis vor, eine Aufteilung in einen selbstständigen und einen abhängigen Teil kann aber nicht erfolgen (vgl8ObA135/02i). Entscheidungstexte 8 ObA 85/04i Entscheidungstext OGH 26.08.2004 8 ObA ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Ausführungen der Beklagten zum Fehlen der Voraussetzungen für die Angestellteneigenschaft der Klägerin bzw des nach § 20 AngG erforderlichen Ausmaßes der monatlichen Arbeitszeit vermögen keine erhebliche Rechtsfrage darzustellen. Dies schon deshalb, weil die Beklagte weder im erstgerichtlichen Verfahren die Behauptung der Klägerin, dass § 20 Angestelltengesetz anzuwenden sei insoweit bestritten hat noch die für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte führte am 3. 10. 2000 am rechten Fuß und am 15. 11. 2000 am linken Fuß der Klägerin eine Hammerzehenoperation durch. Die Klägerin begehrte die Zahlung von letztlich 15.247,69 EUR (aus den Titeln Schmerzengeld, Verdienstentgang, "pauschalierte Unkosten") und die Feststellung, dass der Beklagte der Klägerin für sämtliche Folgen aus den Operationen vom 3. 10. und vom 15. 11. 2000 "für die Zukunft" hafte. Ursprünglich begründete sie ihr Begehren damit,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1964 geborene Kläger ist seit 2. 7. 1984 bei der beklagten Partei beschäftigt; seit August 1990 war er im Bereich der Datenverarbeitung eingesetzt. Auf das Dienstverhältnis sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen Bundesbahnen (AVB) anzuwenden. Ab 1. 7. 1997 bekleidete der Kläger die Planstelle eines ADV-Systembetreuers und war in Gehaltsgruppe VII A eingestuft. Ab 1. 7. 1997 bekleidete der Kläger die Planstelle... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerber vermögen eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO nicht aufzuzeigen: Die Revisionswerber vermögen eine erhebliche Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO nicht aufzuzeigen: Die Vorinstanzen haben den zwischen den Rechtsvorgängern der Kläger und dem Beklagten am 28. 2. 1977 geschlossenen Vertrag als Einräumung eines Fruchtgenussrechtes nach § 509 ABGB qualifiziert und dies damit begrü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger arbeitete vorerst im Theaterunternehmen der Beklagten als unbezahlter Hospitant. Seinen ersten Bühnendienstvertrag als Regieassistent bekam er für die Zeit vom 13. 12. 1994 bis (nach einverständlicher Verlängerung) 18. 6. 1995. Am 6. 6. 1995 schlossen die Parteien einen weiteren Bühnendienstvertrag, der nach einer Spielpause von etwa zwei Monaten mit 13. 8. 1995 begann und mit Ende der Tätigkeit des Klägers als Regieassistent für das Stück "Slawen" ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Ernst Galutschek und Univ. Prof. Mag. Dr. Michaela Windischgrätz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Engelbert P*****, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Plankl ua, Rechtsanwälte in Dornbirn, ge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 22. 4. 2002 bis 15. 10. 2002 als Bauhilfsarbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe (in der Folge: KV) anzuwenden. Nach den Feststellungen hat der Kläger zwar auf 4 verschiedenen Baustellen, aber jeweils durchgehend entsprechend der Einteilung der Vorwoche gearbeitet. Ein spontanes Abrufen des Klägers von einer Baustelle auf eine andere Baustelle ist nicht erfolgt. Der Kläger macht einen ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Feststellung, dass ihr Angestelltendienstverhältnis zur beklagten Partei über den 31. 12. 1996 bzw 31. 12. 1998 hinaus aufrecht sei sowie, dass das Dienstverhältnis seit 16. 5. 1991 unverändert fortbestehe. Die beklagte Partei habe mit der Klägerin seit 16. 5. 1991 laufend unzulässige Ketten-Jahresarbeitsverträge abgeschlossen, welche als Einheit aufzufassen seien. Soweit eine Kündigung der Klägerin erfolgt sein sollte, sei diese unwirksam, we... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 16. 6. 2001 beim beklagten Verein als Berufsfußballer (Torwart) tätig. Das Arbeitsverhältnis war bis 15. 6. 2004 befristet. Der schriftliche Spielervertrag vom 16. 6. 2001 enthält in Punkt III. folgende Bestimmung: "Bis zum Abschluss eines Kollektivvertrages wird weiters die Geltung der Satzung der Österreichischen Fußball-Bundesliga, der Durchführungsbestimmungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga, der Satzungen und besonderen Bestimmungen des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 9. 4. 2001 bis zum 22. 3. 2002 bei der Beklagten als Maurer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe (in der Folge: KV) anzuwenden. In den Kalenderwochen 37 bis 41 des Jahres 2001 war der Kläger auf einer Baustelle in Linz im Einsatz. Die Beklagte stellte ihm in dieser Zeit ein Quartier in Baustellennähe zur Verfügung. Der Kläger wurde jeden Montag um 4:00 Uhr in der Früh mit dem Firmenb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Jörg Krainhöfner und Günther Degold als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Peter M*****, Angestellter, *****, vertreten durch Burgstaller & Preyer Partnerschaft von Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 17 Cga 64/97k begehrt die B***** GmbH (im Folgenden kurz Klägerin genannt) von ihrem ehemaligen Geschäftsführer Schadenersatz im Ausmaß von insgesamt ATS 2,011.505,33 sA. Gegenstand des Berufungsverfahrens waren Teilansprüche von ATS 1,215.650,31; davon entfielen ATS 123.613 auf das vom Beklagten am 5. 9. 1996 angeblich ohne Rechtsgrund und Genehmigung der Gesellschafter oder des Beirates an sich selbst ausbezahlte Jubiläumsgeld, ATS 1,090.200,50 ... mehr lesen...
Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 665,66 (darin EUR 110,94 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken... mehr lesen...
Begründung: Zu I : § 483 Abs 3 ZPO ist gemäß § 513 ZPO auch im Revisionsverfahren analog anzuwenden (vgl Kodek in Rechberger ZPO2 § 513 Rz 1; zu Kosten OGH 3 Ob 2149/96t). Zu römisch eins : Paragraph 483, Absatz 3, ZPO ist gemäß Paragraph 513, ZPO auch im Revisionsverfahren analog anzuwenden vergleiche Kodek in Rechberger ZPO2 Paragraph 513, Rz 1; zu Kosten OGH 3 Ob 2149/96t). Zu II : Der Erstkläger war ab 1990 als Kolporteur bei einer Zeitungsvertriebsgesellschaft mbH & Co... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1151 IC
Rechtssatz: Die Vereinbarung einer generellen Vertretungsbefugnis schließt die persönliche Abhängigkeit und Dienstnehmereigenschaft nur dann aus, wenn das Vertretungsrecht tatsächlich genutzt wird oder bei objektiver Betrachtung zu erwarten ist, dass eine solche Nutzung erfolgt. Dasselbe gilt bei der Vereinbarung eines "Arbeitsablehnungsrechts". (Hier: Expeditaushelferin zum Einlegen von Beilagen und Werbung in ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAAZG §19cAZG §19d
Rechtssatz: Die "Beschäftigung nach beiderseitigem Bedarf-Konsensprinzip", bei welcher die Möglichkeit des Arbeitnehmers besteht, Beschäftigungsanbote des Dienstgebers nach seinem eigenen Bedarf abzulehnen, ist insoweit unwirksam, als die Vereinbarung Ausmaß und Lage der Arbeitszeit von einem völlig der Willkür des Arbeitgebers überlassenen Anbot abhängig macht. Die Vereinbarung läuft darauf hinaus, dass der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IV
Rechtssatz: Bei Kombination eines Arbeitsverhältnisses mit einem Werkvertrag beim selben Beschäftiger ist von einem einheitlichen Arbeitsverhältnis auszugehen. Entscheidungstexte 8 ObA 107/03y Entscheidungstext OGH 13.11.2003 8 ObA 107/03y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118276 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 18. 11. 1999 für die beklagte Partei als Aushilfsexpeditmitarbeiterin tätig. Vom 3. 1. bis 16. 1. 2000 und vom 8. 7. bis 31. 7. 2000 arbeitete sie wegen Krankheit nicht. Die beklagte Partei leistete für diese Zeiträume keine Entgeltfortzahlung. Die Klägerin ist alleinerziehende Mutter eines 13- und eines 15-jährigen Kindes. Als Hausbesorgerin verdiente sie EUR 436,04 monatlich. Sie bewarb sich bei der beklagten Partei um die Tätigkeit als E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manfred T*****, Speditionskaufmann, *****, vertreten durch Dr. Tassilo Neuwirth ua, Rechtsan... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof ist bei der Prüfung der Zulässigkeit des Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes an die Beurteilung des Gerichtes zweiter Instanz über das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage nicht gebunden (§ 526 Abs 2 ZPO). Gemäß § 528a iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung eines solchen Rechtsmittels auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken, welche sich wie folgt zusa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IA
Rechtssatz: Die Vereinbarung einer generellen Vertretungsbefugnis schließt die persönliche Abhängigkeit und Dienstnehmereigenschaft nur dann aus, wenn das Vertretungsrecht tatsächlich genutzt wird oder bei objektiver Betrachtung zu erwarten ist, dass eine solche Nutzung erfolgt (Hier: den Zustellern eingeräumtes Vertretungsrecht kein bloßes "Scheinrecht"). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IA
Rechtssatz: Die Regelungen des 26. Hauptstücks des ABGB sind unmittelbar nur auf den abhängigen Arbeitsvertrag anzuwenden. Bei sachlicher Rechtfertigung ist bloß eine analoge Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen auf den freien Dienstvertrag zu erwägen. Entscheidungstexte 8 ObA 45/03f Entscheidungstext OGH 30.10.2003 8 ObA 45/03f ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IA
Rechtssatz: Bei der Frage, ob Zeitungs- und Werbemittelzusteller echte Arbeitnehmer sind, ist entscheidend, ob die Zusteller in der persönlichen Gestaltung ihrer Arbeit weitgehend frei sind und ob eine persönliche Arbeitspflicht besteht. Dabei kommt dem Umstand, dass die Zusteller räumlich nicht in die Betriebsstätte der Auftraggeber eingebunden waren, keine Bedeutung zu, zumal Zusteller schon bedingt durch die Art der Tätig... mehr lesen...
Begründung: Im Konzern der S***** AG - Sparte Mediendienstleistungen - sind die Unternehmen r***** GmbH, C***** GmbH und g***** GmbH tätig. Die r***** und die C***** befassen sich mit der Zeitungszustellung. Die g***** betreibt die Zustellung von Werbemitteln. Alle drei Unternehmen sind Mitglieder der Antragsgegnerin. Der Antragsteller behauptet zu seinem im
Spruch: genannten Antrag folgenden Sachverhalt: "Die Zustelltätigkeit der genannten Unternehmen wird in der Weise durchgeführ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ingo K*****, Steuerberater, ***** vertreten durch Kometer & Pechtl, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Dr. Harald S*****, Rechtsanwalt, ***** vertreten du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt in W***** ein Therapiezentrum und führt unter der Bezeichnung "Dr. V*****Schule" Lehrgänge mit Abschlussprüfung durch, die zur Berufsausübung als Heilbademeister und Heilmasseur berechtigen. Sie bietet für die Kursdauer auch eine Unterbringung an. Die damals 22 Jahre alte Beklagte nahm mit der Klägerin Kontakt auf und meldete sich mittels eines Formulars der Klägerin, das mit anderen Unterlagen zugesandt worden war, zur vorgesehenen Aufnahm... mehr lesen...