RS OGH 2004/8/26 8ObA85/04i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.08.2004
beobachten
merken

Norm

ABGB §1151 IV

Rechtssatz

Im Rahmen eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses liegt nach dem Überwiegen der einzelnen Elemente entweder ein abhängiges oder ein freies Dienstverhältnis vor, eine Aufteilung in einen selbstständigen und einen abhängigen Teil kann aber nicht erfolgen (vgl8ObA135/02i).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119303

Dokumentnummer

JJR_20040826_OGH0002_008OBA00085_04I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten