Norm: ABGB §1002ABGB §1151 IV
Rechtssatz: Ein Werbeagenturvertrag, ein gesetzlich nicht geregelter Vertragstyp, enthält Elemente eines Werkvertrages und eines Dienstvertrages (§ 1151 ABGB) aber auch eines Bevollmächtigungsvertrages (§ 1002 ABGB), insoweit es die Werbeagentur übernommen hat, als Vertreterin des Auftragsgebers für diesen Rechtshandlungen vorzunehmen (Geschäftsbesorgung). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IVABGB §1165 A
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt nur zur Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt wird, ist Werkvertragsrecht anzuwenden, wie dies auch für die Erstellung eines steuerrechtlichen Gutachtens durch einen Steuerberater angenommen wird. In der Frage der Qualifikation des Vertragsverhältnisses zwischen Rechtsanwälten oder Steuerberatern und ihren Klienten als Werkvertrag oder als Dienstverhältnis und Auftragsverh... mehr lesen...