Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben die nur mehr allein strittige Frage des Vorliegens eines Angestelltenverhältnisses des Klägers zum Beklagten zu Recht verneint, weshalb gemäß § 510 Abs 3 ZPO auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles verwiesen werden kann. Die Vorinstanzen haben die nur mehr allein strittige Frage des Vorliegens eines Angestelltenverhältnisses des Klägers zum Beklagten zu Recht verneint, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, das wirksam mit 31. 7. 1996 befristete Arbeitsverhältnis des Klägers sei mit Ablauf des genannten Tages abgelaufen und nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen, ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, das wirksam m... mehr lesen...
Norm: ABGB §881ABGB §1151 XIIAktG §219
Rechtssatz: Wird in einem Verschmelzungsvertrag die dienstrechtliche und pensionsrechtliche Stellung der Arbeitnehmer der übertragenden Gesellschaft geregelt, liegt ein Vertrag zu Gunsten Dritter vor, aus welchem die betroffenen Personengruppen - unabhängig von ihrer Kenntnis der Vertragsbestimmungen - mit Wirksamkeit des Vertrages unmittelbar Rechte erwerben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Urteils des Erstgerichtes, auf dessen Rechtsausführungen sich auch das Berufungsgericht bezog, der Kläger sei als Werbemittelverteiler (zwischen September 1982 und Februar 1988) und sodann als Kontrollor (zwischen März 1988 und 13.12.1993) jeweils nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrages für die beklagte Partei tätig geworden, weshalb ihm nur eine Kündigungsentschädigung im Ausmaß eines Wochene... mehr lesen...
Begründung: Sowohl Antragsteller als Antragsgegner sind gemäß § 4 Abs 2 ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen kollektivvertragsfähig (Cerny/Haas-Laßnigg/Schwarz, ArbVG II 54 f). Beide Parteien sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG in dem dort geregelten besonderen Feststellungsverfahren antragslegitimiert. Sowohl Antragsteller als Antragsgegner sind gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist ungeachtet des Ausspruches des Berufungsgerichtes gemäß § 46 Abs 3 Z 2 ASGG zulässig, weil es sich unter anderem (AS 75) um eine Streitigkeit handelt, die Belegschaftsrechte nach dem zweiten Teil des ArbVG (§ 101 ArbVG) zum Gegenstand hat. Die Revision ist ungeachtet des Ausspruches des Berufungsgerichtes gemäß Paragraph 46, Absatz 3, Ziffer 2, ASGG zulässig, weil es sich unter anderem (AS 75) um... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist ungeachtet des Ausspruches des Berufungsgerichtes gemäß § 46 Abs 3 Z 2 ASGG zulässig, weil es sich unter anderem (AS 75) um eine Streitigkeit handelt, die Belegschaftsrechte nach dem zweiten Teil des ArbVG (§ 101 ArbVG) zum Gegenstand hat. Die Revision ist ungeachtet des Ausspruches des Berufungsgerichtes gemäß Paragraph 46, Absatz 3, Ziffer 2, ASGG zulässig, weil es sich unter anderem (AS 75) um... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der spätere Gemeinschuldner haben 1973 geheiratet. Die Ehe, der zwei Kinder entstammen (geb. 1974 und 1977), wurde 1995 geschieden. Der spätere Gemeinschuldner gründete 1974 ein Transportunternehmen, in dem die Klägerin 1975 als Beschäftigte angemeldet wurde. In der Folge gründete er mehrere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die ebenfalls im Transportgewerbe tätig wurden. Abgesehen von der Karenzzeit nach der Geburt des zweiten Kindes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Klägerin ein Abfertigungsanspruch aus einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis (§ 23 Abs 1 AngG) zusteht, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der diesbezüglichen
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Klägerin ein Abfertigungsanspruch aus einem u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr Ehegatte wollten für die Beklagte als Immobilienvermittler tätig sein. Bei den mit dem Geschäftsführer der Beklagten geführten Gesprächen äußerte die Klägerin den Wunsch, sozialversichert zu sein und deshalb mit einem geringen Betrag bei der Gebietskrankenkasse angemeldet zu werden. Die Parteien einigten sich in der Folge darauf, daß die Klägerin bei der Gebietskrankenkasse mit einem monatlichen Bruttobetrag von S 10.000 gemeldet werde. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Klägerin habe als Handelsangestellte durch die Nichtbefolgung einer zulässigen und zumutbaren Weisung, in einer anderen Filiale ihre Arbeit zu verrichten, den Entlassungsgrund nach § 27 Z 4 zweiter Tatbestand AngG verwirklicht, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO idF WGN 1997). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Klägerin habe als Handelsangestellte durch die ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beschäftigung eines Laienrichters und eines Parteienvertreters durch denselben Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer nach § 40 Abs 1 Z 2 ASGG vertretungsbefugt sind, erfüllt keinen der in § 20 JN taxativ aufgezählten Ausschließungstatbestände (Mayr in Rechberger, ZPO Rz 5 zu § 20 JN mwN). Auch durch den Umstand, daß der Laienrichter in anderen Rechtssachen selbst als Parteienvertreter tätig wird, ist er nicht von der Aus... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im weiteren nur Beklagter), war vom 18.10.1993 bis 27.12.1996 als Monteur, zuletzt ab 1.1.1995 als Obermonteur bei der klagenden und gefährdeten Partei (im weiteren nur klagende Partei) beschäftigt. Sein (schriftlicher) Arbeitsvertrag enthielt unter anderem folgende Regelung: Nebenbeschäftigung, Konkurrenzklausel, Konkurrenzverbot: "..... Sie verpflichten sich, innerhalb eines Jahres nach Ihrem Ausscheiden aus dem B... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der klagenden Partei wurde dem Beklagtenvertreter am 7.7.1997 zugestellt. Die Rekursbeantwortung wurde - offenkundig unter Einrechnung der Gerichtsferien in die Frist - am 15.9.1997 zur Post gegeben. Gemäß § 39 Abs 4 ASGG sind die Bestimmungen über die Gerichtsferien (§§ 222 bis 225 ZPO) in Arbeits- und Sozialrechtssachen nicht anzuwenden. Die vierwöchige (§ 521a Abs 1 ZPO) Rekursbeantwortungsfrist endete dah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 18. 6. 1984 bis zu seiner am 28. 5. 1996 erfolgten Entlassung - zuletzt als Leiter der EDV-Abteilung - bei der Beklagten beschäftigt. Bereits am 11. 3. 1996 hatten die Streitteile die einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses zum 30. 6. 1996 vereinbart. Seit diesem Zeitpunkt war der Kläger vom Dienst freigestellt. Kurze Zeit nach seinem Eintritt in den Betrieb installierte der Kläger auf der Computeranlage der Beklagten zwei von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es gemäß § 48 ASGG ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es gemäß § 48 ASGG ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 7. 2. 1983 bis zum 19. 4. 1996 als Hilfsarbeiter beschäftigt. In den letzten sechs Jahren des Arbeitsverhältnisses arbeitete er von 6.45 Uhr bis 15.45 Uhr. Früher hatte der Kläger in K* gewohnt. Vor fünf oder sechs Jahren war er nach B* verzogen. Um von dort zu seinem Arbeitsort in K* zu kommen, benutzte er den von der Beklagten eingerichteten Werksverkehr. Am 19. 4. 1996 wurde der Kläger entlassen, nachdem er trotz einer aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 29.6.1940 geborene Klägerin war seit 1.4.1993 handelsrechtliche und gewerberechtliche Geschäftsführerin der Karl ***** Gesellschaft mit beschränkter Haftung und im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Dieses Angestelltenverhältnis endete mit 31.10.1995. Die Klägerin war jedoch weiterhin handelsrechtliche Geschäftsführerin der GmbH und leistete die erforderlichen Unterschriften. Im November 1995 erhielt sie dafür kein Entgelt. Ab Dezember 1995 war sie g... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 ICHeimArbG §2
Rechtssatz: Sowohl in der Judikatur als auch in der Lehre wird die Auffassung vertreten, daß das Beschäftigungsverhältnis in der Heimarbeit (Heimarbeitsverhältnis) kein Arbeitsverhältnis (Dienstverhältnis) aufgrund eines Arbeitsvertrages darstellt, wie es in der Regel beim Betriebsarbeitnehmer vorliegt. Diese Auffassung geht von der Überlegung aus, daß ein wesentliches Merkmal des Arbeitsverhältnisses, nämlich die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 26.4.1954 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt. Zuletzt war sie als Heimarbeiterin (teilzeitbeschäftige Hilfskraft) in einem Betrieb, der sich mit der Erzeugung von Gestecken und Kunstblumen befaßt, beschäftigt. Unter Bedachtnahme auf ihren Leidenszustand, insbesondere auf die Folgen einer Bandscheibenoperation, kann sie nur noch leichte Arbeiten im Sitzen verrichten. Sie soll im Arbeitsprozeß nur ausnahmsweise einige wenige Schritte gehen. Bis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Wasserkraftanlage. Mit Schreiben vom 23.11.1987 (Beilage A) erteilte er dem Beklagten den Auftrag „für die Planung und örtliche Bauaufsicht für den Umbau und Erweiterung der Wasserkraftanlage“ wie folgt: „Umfang der Leistungen: Teilleistungen gemäß GOB Einreichung Detailzeichnung Ausführungsunterlagen Ausschreibungsunterlagen örtliche Bauaufsicht statisch konstruktive Bearbeitung. Termine: Die erforderlichen Unterlagen sind so z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Verstoß gegen das Neuerungsverbot stellt keinen Revisionsgrund dar (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 6 zu § 482 mwN). Die in der Revision als gegenteilig zitierte Entscheidung EvBl 1968/425 betrifft die Berücksichtigung von Neuerungen durch das Rekursgericht, die Entscheidungen SZ 27/65 und EvBl 1969/344 betreffen Rekurse gegen Aufhebungsbeschlüsse, die unter Verletzung des Neuerungsverbotes gefaßt wurden. Ein Verstoß ge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war aufgrund eines am 18.11.1991 zwischen ihm und der beklagten Partei abgeschlossenen Vertrages, der als Werkvertrag bezeichnet wurde, für die beklagte Partei bis 13.1.1995 tätig. Als Honorar wurde zunächst pro Stunde ein Betrag von S 100, und mit Honorarvereinbarung vom 20.5.1994 von S 120 je Einsatzstunde zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer vereinbart. Die beklagte Partei hat dem Kläger alles, was aufgrund des Werkvertrages vereinbart worden war, ausgezahlt u... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger nahm vom 11.12.1992 bis 8.1.1993 die zahnärztliche Behandlung durch die Beklagte im Zusammenhang mit der Trepanation des Zahnes 32 und einer Mittelspitzenresektion in Anspruch. Er brachte vor, er habe durch unsachgemäße und unhygienische Vorgangsweise, insbesondere das Unterlassen präoperativer Mundspülung und perioraler Desinfektion, eine breit klaffende, eitrige Wunde erlitten, wobei es zum Spontanverlust dieses Zahnes und zur Schädigung benachbarter Zäh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß die Versetzung der unkündbaren Klägerin zulässig war. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß die Versetzung der unkündbaren Klägerin zulässig war. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtene... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Sp***** GmbH wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Feldkirch vom 29.9.1994, S 94/94, das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die Beklagten sind Gesellschafter der Gemeinschuldnerin, denen deren Geschäftsführung das Wohnhaus ***** überlassen hat, wobei Grund der Überlassung die
Begründung: des Arbeitsverhältnisses mit dem Erst- und der Zweitbeklagten war. Da das gemeinschuldnerische Unternehmen mittlerweile ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen forderten restliches Entgelt, Urlaubsentgelt (Urlaubsentschädigungen) und zum Teil auch Abfertigungen mit dem Vorbringen, sie seien bei der Beklagten in deren Institut für Lernhilfekurse als Angestellte und nicht aufgrund von Werkverträgen tätig gewesen. Die Beklagte beantragte die Abweisung der Klagebegehren und brachte vor, es seien keine Arbeitsverhältnisse begründet worden, auf - wie die Klägerinnen - im Rahmen der Lernhilfekurse tätige... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1152 C5
Rechtssatz: Wird im Rahmen einer Ehe oder einer Lebensgemeinschaft zwischen den Partnern ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, so haben die Regelungen des Arbeitsrechtes zur Anwendung zu kommen (Arb 10.269). Entscheidungstexte 9 ObA 138/97b Entscheidungstext OGH 25.06.1997 9 ObA 138/97b 9 ObA 8/99p En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile lebten seit Anfang Mai 1993 (mit kurzen Unterbrechungen) bis 15.1.1994 in Lebensgemeinschaft. Die Klägerin war über Aufforderung des Beklagten in dessen Wohnung gezogen und verrichtete dort alle Haushaltsarbeiten und auch persönliche Betreuungsleistungen für den Beklagten. Am 6.9.1993 schlossen die Streitteile nachstehende Vereinbarung: "Frau Mary M***** erklärt sich bereit, Herrn Ing.W.J***** ab dem 6.9.1993 120 Stunden per Monat lt Anme... mehr lesen...