Norm: ABGB §1151 ÜbsABGB §1151 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 1151 ABGB I Allgemeines und Besonderes: A Allgemeines zum Dienstvertrag B Allgemeines zum Werkvertrag C Einzelne Dienstverhältnisse, (freier Dienstvertrag) D Nichtigkeit (Kettenvertrag), Aussetzungsvertrag E Versetzung, Arbeitsplatz F Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbegriff G Arbeitskampfrecht ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs1 DABGB §1151 IF
Rechtssatz: Wenn die Arbeitnehmerin infolge Konkurseröffnung des Arbeitgebers ihren Austritt erklärte und ihre Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezahlt erhielt, in der Folge vom Masseverwalter wieder eingestellt und dann gekündigt wurde, steht ihr eine Abfertigung nicht zu, da keine Arbeitgeberidentität vorliegt. Entscheidungstexte 9 ObA ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IFHGB §128IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Die persönlich haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft des Handelsrechts (Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) sind nicht (auch) Dienstgeber der Dienstnehmer der Gesellschaft. Die Pflicht der Gesellschafter zur Lohnzahlung gründet sich nicht auf den Arbeitsvertrag, sondern außerhalb desselben, auf die gesetzliche Haftungsbestimmung des § 128 HGB. Im Konkurs der Gesell... mehr lesen...