Norm: ABGB §1151 XABGB §1299 B
Rechtssatz: Als Gegenstand des jeweiligen Behandlungsvertrags ist im Zweifel grundsätzlich ein bestimmter „Krankheitsfall" des Patienten anzusehen und keinesfalls der jeweils isolierte Behandlungsabschnitt. Die Dauer eines Behandlungsvertrags kann daher nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls verlässlich beurteilt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1151 IcABGB §1151 IIIAktG §70AktG §75AngG §1 Ib
Rechtssatz: Koppelungsklauseln (Anstellungsvertrag erlischt automatisch mit Widerruf der Bestellung zum Vorstand) können nur ausnahmsweise aus vom abberufenen Vorstandsmitglied darzulegenden Gründen nach einem umfassenden Vergleich der wechselseitigen Interessenlagen als sittenwidrig qualifiziert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...