Norm: ABGB §1120ABGB §1121
Rechtssatz: Eine Bindung des Erwerbers oder Erstehers des Bestandgegenstands an die vertragliche Bestandzeit besteht nur bei verbüchertem Bestandrecht, Dreiparteienübereinkunft oder einem zwischen Veräußerer und Erwerber geschlossenen und vom Bestandnehmer nicht zurückgewiesenen Vertrag zugunsten Dritter. Entscheidungstexte 1 Ob 344/99s Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §156 Abs1 IIAEO §156 Abs1 IIBEO §156 Abs1 IIIBABGB §1120ABGB §1121
Rechtssatz: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Übernahme des nicht verbücherten Bestandvertrags im Fall des § 1121 ABGB ist der Zuschlag der Liegenschaft an den Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren. Entscheidungstexte 1 Ob 344/99s Entscheidungstext OGH 21.06.2000 1 Ob 344/99s Veröff: SZ 73/102 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 BbMRG §8 Abs2MRG §8 Abs3
Rechtssatz: Ungeachtet dessen, dass dem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber dem Altmieter alle jene Rechte zustehen, die mit seinem alleinigen Nutzungsrecht und Verfügungsrecht korrespondieren (vgl SZ 71/46), treffen die mietvertraglichen Pflichten jedoch alle Miteigentümer und Wohnungseigentümer eines Hauses gemeinsam. Das bedeutet, dass zwar der einzelne Wohnungseigentümer zur Geltendmachung des Du... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 BbMRG §2 Abs1MRG §37 Abs1 Z13MRG §45 Abs1WEG 1975 §1 Abs1
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 13 MRG iVm § 45 MRG geht es primär um einen Interessenausgleich zwischen dem Mieter und demjenigen, der den Mietzins lukriert. Mögen sich auch alle Miteigentümer der Liegenschaft in der Rechtsposition des Vermieters befinden, betrifft das Verfahren doch in erster Linie den Wohnungseigentümer der vermieteten Wohnung. Ihm kommt da... mehr lesen...