Norm: ABGB §1120BauRG §6
Rechtssatz: Mit der bücherlichen Eintragung des Baurechts tritt der Baurechtsnehmer in bestehende Bestandverträge gemäß § 1120 ABGB ein. Entscheidungstexte 6 Ob 121/06x Entscheidungstext OGH 29.06.2006 6 Ob 121/06x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120874 Dok... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIgABGB §1120 AB
Rechtssatz: Schließt ein Fruchtgenussberechtigter rechtsmissbräuchlich einen Bestandvertrag, der zur fast gänzlichen Entwertung der Liegenschaft über mehrere Generationen führt, und ist dem Mieter der dadurch für den Liegenschaftseigentümer eintretende Schaden zumindest erkennbar, so kann der nach dem Tod des Fruchtgenussberechtigten in den Mietvertrag eintretende Liegenschaftseigentümer den Mietvertrag wegen S... mehr lesen...
Begründung: Dietmar K***** kaufte die gegenständliche Liegenschaft mit dem am 19. 7. 2000 abhandlungsbehördlich genehmigten Kaufvertrag vom 15. 12. 1998. Die Rechtfertigung des grundbücherlich vorgemerkten Eigentums von Dietmar K***** erfolgte am 8. 8. 2001. Die Beklagten schlossen mit der damaligen Hauseigentümerin Maria R***** am 22. 12. 1995 den gegenständlichen Mietvertrag hinsichtlich der Wohnung top Nr 2 ab. Entgegen des Textes des Mietvertrages besteht der tatsächlich vereinbarte ... mehr lesen...