Norm
ABGB §879 BIIgRechtssatz
Schließt ein Fruchtgenussberechtigter rechtsmissbräuchlich einen Bestandvertrag, der zur fast gänzlichen Entwertung der Liegenschaft über mehrere Generationen führt, und ist dem Mieter der dadurch für den Liegenschaftseigentümer eintretende Schaden zumindest erkennbar, so kann der nach dem Tod des Fruchtgenussberechtigten in den Mietvertrag eintretende Liegenschaftseigentümer den Mietvertrag wegen Sittenwidrigkeit anfechten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121010Dokumentnummer
JJR_20060627_OGH0002_0030OB00066_06M0000_001