RS OGH 2000/6/21 1Ob344/99s, 2Ob142/07g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.2000
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Norm

EO §156 Abs1 IIA
EO §156 Abs1 IIB
EO §156 Abs1 IIIB
ABGB §1120
ABGB §1121

Rechtssatz

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Übernahme des nicht verbücherten Bestandvertrags im Fall des § 1121 ABGB ist der Zuschlag der Liegenschaft an den Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 344/99s
    Entscheidungstext OGH 21.06.2000 1 Ob 344/99s
    Veröff: SZ 73/102
  • 2 Ob 142/07g
    Entscheidungstext OGH 29.05.2008 2 Ob 142/07g
    Auch; Beisatz: Der Ersteher ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, die Bestandzinse zu fordern. Vor der Erteilung des Zuschlags fällig gewordenen Bestandzinse gebühren noch dem Rechtsvorgänger des Erstehers; eine verhältnismäßige Aufteilung hat nicht zu erfolgen. (T1); Veröff: SZ 2008/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113868

Im RIS seit

21.07.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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