Norm: ABGB §879 Abs1 IICABGB §1096 A2ABGB §1097MRG §10
Rechtssatz: Ein Verzicht auf den Ersatz von Aufwendungen, soweit nicht § 10 MRG anzuwenden ist, ist grundsätzlich von vornherein zulässig; hinsichtlich notwendigen Aufwands allerdings nur, soweit auch eine von § 1096 ABGB abweichende Instandhaltungsregel vereinbart werden könnte. Entscheidungstexte 2 Ob 40/01y Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: MRG §10ABGB §1097ABGB §366
Rechtssatz: Mit allenfalls nur konkludenter Vereinbarung über die Zurücklassung der Investitionen und Gegenstände - so etwa bei Geltendmachung des Ersatzanspruches für Aufwendungen und widerspruchsloser Rücknahme des Bestandobjektes - geht in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung im Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe das Eigentum an den Investitionen und Gegenständen über. Für den Eigentumsübergang ist nicht e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 EABGB §1097
Rechtssatz: Daraus, dass der Mieter den Bestandgegenstand in Kenntnis dessen mangelnder Gebrauchsfähigkeit übernommen hat, folgt zwar der Verlust der Rechte des § 1096 ABGB, nicht aber auch des Rechtes, nach dem Ende des Bestandverhältnisses den Ersatz des Restwertes nützlicher Aufwendungen im Sinne des § 1097 Satz 2 zweiter Fall ABGB zu begehren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097MRG §3 Abs2
Rechtssatz: Gesetzeszweck ist die notwendige Erhaltung des Hauses und der darin befindlichen Mietgegenstände, nicht aber die Veränderung von Mietgegenständen, auch wenn dies der Mieter wünscht und diesem Wunsch vom Vermieter Rechnung getragen wird. Ein Umbau (eine Veränderung) ist keine Erhaltung. Der Klägerin kommt kein Ersatzanspruch für die Umbauarbeiten zu, die in den gemieteten Räumlichkeiten vorgenommen wurden,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097
Rechtssatz: Für Ansprüche, die erst nach Beendigung des Mietverhältnisses entstehen und die überdies nicht in dem typischen Privatrechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, sondern im öffentlichen Recht wurzeln, gilt die Verfristungsregelung des § 1097 ABGB nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 387/97y Entscheidungstext OGH 16.07.1998 6 Ob 387/97y Veröff: SZ 71/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 BABGB §1097MRG §3 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wenn der Vermieter eine Schadenszufügung innerhalb des Mietobjektes an Wandmalerei, Tapeten oder Innenfenster zu vertreten hat und diese Oberflächenschäden nicht die Bausubstanz des Hauses betreffen und daher nicht von der Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 Abs 2 Z 1 MRG umfaßt sind, liegt im Entstehen des Sanierungsaufwandes ein positiver Vermögensschaden des Mieters, dessen Ersatz ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097
Rechtssatz: Mieter hat für noch nicht durch ihn beseitigte Beschädigungen an Tapeten und an dem, mit dem Boden verbundenen Fußbodenbelag keinen Geldersatzanspruch gegen den Vermieter. Entscheidungstexte 40 R 139/97f Entscheidungstext LG für ZRS Wien 01.04.1997 40 R 139/97f European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097Milch-GarantiemengenV §11MOG §75b
Rechtssatz: Es besteht keine Verpflichtung des Verpächters, der Übertragung des vom Pächter erworbenen Milchkontingentes (der Referenzmenge) vom gepachteten Betrieb auf den eigenen Betrieb des Pächters zuzustimmen. Der Verpächter ist mangels vertraglicher Bestimmung auch nicht zum Ersatz des Wertes des ihm bei Auflösung des Pachtverhältnisses verbleibenden Kontingentes verpflichtet. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1036ABGB §1037ABGB §1096 EABGB §1097MRG §3 Abs2MRG §16 Abs1
Rechtssatz: Der Verzicht des Mieters auf Ersatz von Investitionskosten ist insoweit nichtig, als der Mieter Erhaltungsarbeiten nach § 3 Abs 2 MRG durchführte oder sonst der angemessene Mietzins nach § 16 Abs 1 MRG überschritten wird. Entscheidungstexte 1 Ob 589/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 589/94 V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097
Rechtssatz: § 1097 ABGB gewährt keinen Anspruch auf Ersatz von Kosten, die mit der vom Bestandnehmer erst beabsichtigten Durchführung von Arbeiten, die dem Bestandgeber obliegen, voraussichtlich verbunden sein werden. Entscheidungstexte 5 Ob 523/93 Entscheidungstext OGH 27.04.1994 5 Ob 523/93 6 Ob 253/12t Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097
Rechtssatz: Hat sich der Bestandgeber lediglich gerinfügige, räumlich gar nicht abgrenzbare Teile der Liegenschaft vorbehalten, ist das gesamte Gebäude samt seinen Außenflächen dem eigentlichen Bestandobjekt zuzuordnen. Die gesetzliche Anzeigepflicht des Bestandnehmers umfaßt daher selbst bei enger Auslegung des § 1097 ABGB die Schäden an sämtlichen Gebäudeteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097MRG §3MRG §10MRG §37 Abs1 Z2ZPO §228 A1
Rechtssatz: Konkurriert ein Feststellungsantrag mit einem Leistungsbegehren, (hier: die Antragstellerin (Mieterin) begehrte die Feststellung, daß die von ihr in Auftrag gegebene Rauchfangsanierung in ihrer Wohnung eine Erhaltungsarbeit bzw Verbesserungsarbeit im Sinne des § 37 Abs 1 Z 2 MRG darstelle, sowie den Ersatz der hiefür aufgewendeten Kosten), so macht sie einen aus § 1097 ABGB abg... mehr lesen...