Norm
ABGB §1036Rechtssatz
Der Verzicht des Mieters auf Ersatz von Investitionskosten ist insoweit nichtig, als der Mieter Erhaltungsarbeiten nach § 3 Abs 2 MRG durchführte oder sonst der angemessene Mietzins nach § 16 Abs 1 MRG überschritten wird.Der Verzicht des Mieters auf Ersatz von Investitionskosten ist insoweit nichtig, als der Mieter Erhaltungsarbeiten nach Paragraph 3, Absatz 2, MRG durchführte oder sonst der angemessene Mietzins nach Paragraph 16, Absatz eins, MRG überschritten wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0027852Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.04.2014