RS OGH 1999/10/20 3Ob79/99k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1999
beobachten
merken

Norm

ABGB §1096 E
ABGB §1097

Rechtssatz

Daraus, dass der Mieter den Bestandgegenstand in Kenntnis dessen mangelnder Gebrauchsfähigkeit übernommen hat, folgt zwar der Verlust der Rechte des § 1096 ABGB, nicht aber auch des Rechtes, nach dem Ende des Bestandverhältnisses den Ersatz des Restwertes nützlicher Aufwendungen im Sinne des § 1097 Satz 2 zweiter Fall ABGB zu begehren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112724

Dokumentnummer

JJR_19991020_OGH0002_0030OB00079_99K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten