RS OGH 1995/9/13 7Ob543/95

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Veröffentlicht am 13.09.1995
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Norm

ABGB §1097
Milch-GarantiemengenV §11
MOG §75b

Rechtssatz

Es besteht keine Verpflichtung des Verpächters, der Übertragung des vom Pächter erworbenen Milchkontingentes (der Referenzmenge) vom gepachteten Betrieb auf den eigenen Betrieb des Pächters zuzustimmen. Der Verpächter ist mangels vertraglicher Bestimmung auch nicht zum Ersatz des Wertes des ihm bei Auflösung des Pachtverhältnisses verbleibenden Kontingentes verpflichtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0075236

Dokumentnummer

JJR_19950913_OGH0002_0070OB00543_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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