Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs4 idF 1986/035;
Rechtssatz: Für das Vorliegen eines Pachtverhältnisses sprechen die Überlassung eines Warenlagers an einen Bestandnehmer, die Vereinb... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs4 idF 1986/035; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/11 89/17/0259 4 Stammrechtssatz Auch ein stillgelegtes Unternehmen kann Gegenstand ei... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs4 idF 1986/035;
Rechtssatz: Wie schwer der Umstand der Stillegung eines Unternehmens für die Beurteilung wiegt, ob ein lebendes Unternehmen Gegenstan... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs4 idF 1986/035;
Rechtssatz: Gegen das Vorliegen von Pacht spricht ein verhältnismäßig geringer, fixer Bestandzins (hier 5000 öS monatlich für ein Gas... mehr lesen...
Index: L37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer SalzburgL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Slbg 1967 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs4 idF 1986/035; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0313 E 29. April 1988 RS 4 Stammrechtssatz Eine Unternehmenspacht liegt im Gegensatz zur... mehr lesen...
Rechtsgrundlage für das im Beschwerdefall bedeutsame Bestandverhältnis ist der zwischen der Beschwerdeführerin und der "I-Gesellschaft m.b.H.", vertreten durch die alleinzeichnungsberechtigte Geschäftsführerin, Frau I, am 24. November 1986 geschlossene, mit "Mietvertrag" übertitelte Bestandvertrag. Dieser Vertrag lautet auszugsweise wie folgt: "I. Frau H ist Eigentümerin des Lokals in W, X-Platz. Das Lokal besteht aus einem Gastzimmer, einer Küche, ei... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die vereinbarte Höhe des Bestandzinses allein sagt noch nichts über das Vorliegen eines Mietverhältnisses oder Pachtverhältnisses aus. Für eine Unternehmenspacht spricht es, wenn der Zins von der Höhe des Umsatzes abhängt (Hinweis E 29.4.1988, 87/17/0313). ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;LAO Wr 1962 §2;LAO Wr 1962 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/29 91/17/0023 1 Stammrechtssatz Bei der Unterscheidung zwischen "Geschäftsraummiete" und "Unternehmenspacht" kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Unternehm... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;
Rechtssatz: Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, wie die Vertragspartner das Rechtsverhältnis bezeichnen; jedoch ist es für die Entscheidung der Rechtsfrage, ob Pacht oder Miete vorliegt, von Bedeutung, was die Vertragspartner als Gegenstand des Bestandverhältnisses... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Im allgemeinen wird die Vereinbarung einer Betriebspflicht wichtigstes Kriterium eines Pachtvertrages sein, sofern dies auf einem wirtschaftlichen Interesse des Bestandgebers am B... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Unterscheidung zwischen Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht lassen sich fest anwendbare Regeln nicht aufstellen. Es kommt nach der Rechtsprechung vielmehr auf die Gesamtheit der Umstände des Einzelfalles a... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 Abs2;
Rechtssatz: Die Überlassung einer Gewerbeberechtigung bildet kein notwendiges Erfordernis, wohl aber ein Indiz für das Vorliegen eines Pachtverhältnisses (Hinweis E 14.3.1986, 85/17/0009; E 29.4.1988, 87/17/0313; E 29.4.1992, 91/1... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §93 impl;VwRallg;
Rechtssatz: Auch ein stillgelegtes Unternehmen kann Gegenstand eines Pachtvertrages sein, wenn es sich nur um einen vorübergehenden Zustand handelt und einer jederzeitigen Wiederaufnahme des ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Oktober 1990, Zl. 3510-290750 8B1, stellte die Beschwerdeführerin fest, daß für den Mitbeteiligten in der Betriebshilfe, Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der Bauern ab 1. Jänner 1987 im einzelnen monatlich bezifferte Beitragsgrundlagen der Beitragsbemessung zugrunde zu legen seien. Begründet wurde diese Entscheidung damit, daß durch die Zupachtung von 11,6812 ha Weidefläche von Dipl. Ing. P eine Neuberechnung der Beitragsgrundlage vorzunehmen gewesen sei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;BSVG §2 Abs1 Z1;VwGG §13 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Aus dem Inhalt der gegenständlichen Vereinbarung läßt sich eine "Bewirtschaftung" eindeutig entnehmen, übernimmt doch der Pächter (der Mitbeteiligte) hier neben der Pflicht zur Zahlung des Pachtzinses auch eine zumindest einmal im ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;BSVG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Liegt auf Grund des Vertragszweckes und Vertragsinhalts ein Pachtvertrag vor, so können durch die nachträgliche Erklärung, man habe kein Pachtverhältnis bezweckt, die vom Gesetz zwingend daran genküpften (zivilrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche) Rechtsfolgen nicht ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;ABGB §914;BSVG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Maßgebend für die Frage, ob Pacht vorliegt, ist die Zweckbestimmung der Sache zur Zeit des Vertragsabschlusses und die Art des Gebrauches, nicht jedoch die von den Parteien gewählte Bezeichnung. Welche Art rechtsgeschäftlicher Vereinbarung im konkreten Fall vorliegt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;ABGB §1175;BPVG 1971 §2 Abs1 Z1;BSVG §2 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/18 90/08/0197 9 Stammrechtssatz Das Wesen eines Pachtvertrages besteht in der entgeltlichen Überlassung des Gebrauches einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit zum Zweck der Fruchtziehung; demgemäß ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;ABGB §914;ABGB §916 Abs1;BSVG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Voraussetzung dafür, daß nicht mehr der Eigentümer, sondern der Pächter den landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betrieb auf seine Rechnung und Gefahr führt, ist, daß überhaupt ein Pachtvertrag abgeschlossen wurde (Hinweis E 19.9.1980, 1171/77... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Hauptmieterin des Lokales in W, N-Gasse. Auf Grund von Unterbestandverträgen wurden an diesem Standort nacheinander von verschiedenen Unternehmern gastgewerbliche Betriebe geführt, so etwa ein mit Ende Jänner 1987 geschlossener Betrieb, sodann in der Zeit von März 1987 bis Februar 1989 ein "Gast- und Schankbetrieb ohne Barbetrieb" - der maßgebende Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 16. Oktober 1987 spricht von der Berechtigung zur Ausübung des Gastg... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;LAO Wr 1962 §2;LAO Wr 1962 §5;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Unternehmenspacht setzt im allgemeinen voraus, daß ein lebendes Unternehmen, also eine organisierte Erwerbsgelegenheit... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;VwRallg;
Rechtssatz: Ein allfällig vorhandener, vom Bestandnehmer verwertbarer Kundenstock spricht dann für das Vorliegen einer Unternehmenspacht, wenn durch den Vertrag die Erhaltung des Kundenstocks... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;LAO Wr 1962 §2;LAO Wr 1962 §5;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Unterscheidung zwischen "Geschäftsraummiete" und "Unternehmenspacht" kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an.... mehr lesen...
Die mit einem Wohnhaus bebaute Liegenschaft EZ 463, KG. NN (Straßenbezeichnung N-Gasse), stand zunächst im Alleineigentum der Rosa Maria M.-A. Mit einem Kaufvertrag vom 30. September 1978 verkaufte sie einen Anteil von 1/5 der Liegenschaft an den Beschwerdeführer, einen Rechtsanwalt. Nach Punkt b) der Vertragsurkunde steht dem Beschwerdeführer das Recht zu, einen seinem Miteigentumsanteil entsprechenden Teil des gegenständlichen Objekts zu benutzen. Die Vertragsteile seien übereingeko... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1091;ABGB §361;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;WEG 1975 §3;
Rechtssatz: Wird den Miteigentümern in den jeweiligen Kaufverträgen nur die Nutzung an einem dem erworbenen Miteigentumsanteil - ohne Durchführung einer Nutzwertfeststellung - ungefähr entsprechenden Gebäudeteil übe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1091;ABGB §361;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Vereinbarungen der Miteigentümer über die Leistung eines Erhaltungsbeitrages können nicht dazu führen, daß die von den Miteigentümern genutzten Gebäudeteile als Quelle von Einkünften iSd § 28 EStG 1972 anzusehen sind. Der Abschluß eines Mie... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die Entscheidung des Landeshauptmannes von Kärnten, wonach für den Beschwerdeführer hinsichtlich seines am 14. Mai 1985 beim Ablassen von Kühen erlittenen Unfalles weder die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt der Bauern noch die mitbeteiligte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt versicherungszuständig, noch der Beschwerdeführer diesen Versicherungen zugehörig sei. Nach der Begrün... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;BSVG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Überlassung der Nutzung und Übertragung der damit verbundenen Lasten an eine dritte Person kommt, wirtschaftlich gesehen, einem Pachtverhältnis gleich (Hinweis E 20.12.1972, 285/72). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:19890... mehr lesen...
1.1. Die Beschwerdeführerin und Angela T. (im folgenden T. genannt) sind jedenfalls seit 1. Jänner 1977 zur Hälfte Eigentümer von Weinbauflächen im Gesamtausmaß von 22,0208 ha. Bezüglich dieser Flächen behaupteten sie im Verfahren vor der mitbeteiligten Partei zur Feststellung der Beitragsgrundlagen für den Zeitraum vom 1. Jänner 1977 bis 31. Dezember 1987, die Weingärten seien von ihnen ("Weingut W.") - jeweils im Drittelbau - an verschiedene Personen verpachtet. Diese Vertragsform k... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;ABGB §916 Abs1;BPVG 1971 §2 Abs1 Z1;BSVG §2 Abs1 Z1; Beachte Der Beschwerdefall 90/08/0161 wurde am 2. Juli 1991 im gleichen Sinne erledigt;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Versicherungspflicht des Pächters eines landwirtschaftlichen forstwirtschaftlichen Betriebes nach § ... mehr lesen...