RS Vwgh 1991/6/18 90/08/0197

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Veröffentlicht am 18.06.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §1091;
ABGB §916 Abs1;
BPVG 1971 §2 Abs1 Z1;
BSVG §2 Abs1 Z1;

Beachte

Der Beschwerdefall 90/08/0161 wurde am 2. Juli 1991 im gleichen Sinne erledigt;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Versicherungspflicht des Pächters eines landwirtschaftlichen forstwirtschaftlichen Betriebes nach § 2 Abs 1 Z 1 BSVG und § 2 Abs 1 Z 1 BPVG ist der Abschluß eines den gesetzlichen Bestimmungen enstsprechenden Pachtverhältnisses, das in der Folge nicht in den für den Weiterbestand eines Pachtverhältnisses wesentlichen Punkten abgeändert wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080197.X06

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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