Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §38;VwRallg;
Rechtssatz: Findet sich für den Abschluss einer Vereinbarung kein anderer wirtschaftlicher Zweck, als einen höheren Bezug an Notstandshilfe sicherzustellen (Verpachtung ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 11. Dezember 1995 gab der Magistrat der Stadt Wien der Beschwerdeführerin bekannt, OR habe von November 1989 bis März 1990 im Lokal in Wien, P-Platz 1, vergnügungssteuerpflichtige Publikumstanzveranstaltungen durchgeführt, für welche noch Vergnügungssteuer von 54.905 S ausständig sei. Die Beschwerdeführerin hafte als Lokalinhaberin für diese Abgabe. Die Beschwerdeführerin teilte dem Magistrat mit, OR habe im genannten Zeitraum Publikumstanzveranstaltungen ("Club... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 14. November 1995 gab der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer bekannt, die R-GmbH habe von Juni bis September 1993 im Lokal in Wien, W-Gasse 11, vergnügungssteuerpflichtige Publikumstanzveranstaltungen ("Clubbings") durchgeführt, für welche noch Vergnügungssteuer in Höhe von 133.475 S ausständig sei. Der Beschwerdeführer hafte als Lokalinhaber für diese Abgabe. Mit Bescheid des Magistrates vom 27. März 1996 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 13 Abs. 4 ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;ABGB §309;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Gegenüberstellung von Inhaber und (nur beschränkt haftendem) Verpächter in § 13 Abs 4 Wr VergnügungssteuerG 1987 ergibt sich, dass diese Gesetzesbestimmung mit dem "Inhaber" den Fall der unm... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;ABGB §309 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Wer eine Sache in seiner Macht oder Gewahrsame hat, heißt ihr Inhaber (§ 309 Abs 1 ABGB). Aus der Gegenüberstellung von Inhaber und (nur beschränkt haftendem) Verpächter in § 13 Abs 4 Wr Vergnü... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 5. April 1991, Zl. 89/17/0185, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Vorstellungsbescheid der Kärntner Landesregierung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, weil die Vorstellungsbehörde trotz unzureichender Ermittlungen und Feststellungen der Gemeindebehörden zur Frage des Vorliegens wesentlicher Merkmale eines Pachtvertrages den mit ... mehr lesen...
Index: L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §4 Abs1;
Rechtssatz: Bei einem als Saisonbetrieb jahrelang erfolgreich geführten und gut gelegenen Restaurant in einem Fremdenverkehrsgebiet (das Restaurant liegt in der Nähe eines Sees) ist die Auffassung nicht als rechtswidrig zu erkennen, dass Gäste der umliegenden Behe... mehr lesen...
Index: L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/30 91/17/0192 2 Stammrechtssatz Während das Unternehmen eine fruchtbringende Gesamtsache ist, dient ein Raum nur dem Gebrauch. Wird eine "lebende Organisation" überlassen, die einen "Ruf", einen Kundenkreis, ein Ware... mehr lesen...
Index: L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/11 89/17/0259 7 Stammrechtssatz Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, wie die Vertragspartner das Rechtsverhältnis bezeichnen; jedoch ist es für die Entscheidung der Rechtsfrage, ob Pacht oder Miete vorliegt, von B... mehr lesen...
Index: L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §4 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/11 89/17/0259 3 Stammrechtssatz Im allgemeinen wird die Vereinbarung einer Betriebspflicht wichtigstes Kriterium eines Pachtvertrages sein, sofern dies auf einem wirtschaftliche... mehr lesen...
Index: L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §4 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/11 89/17/0259 1 Stammrechtssatz Für die Unterscheidung zwischen Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht lassen sich fest anwendbare Regeln nicht aufstellen. Es kommt nach der R... mehr lesen...
Index: L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §4 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Auch das gänzliche Fehlen von Einrichtungsgegenständen und die Erneuerung des Inventars durch den Pächter nehmen einem Gewerbeunternehmen noch nicht (in jedem Fall) die Eignung, Gegenstand eines Pachtvertrages zu ... mehr lesen...
Index: L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine Betriebspflicht - im Sinne einer Verpflichtung zur im wesentlichen unveränderten Fortführung des Betriebes während der Dauer des Bestandverhältnisses - kann auch dann vorliegen, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, sie kann sich näml... mehr lesen...
Index: L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §4 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0313 E 29. April 1988 RS 4 Stammrechtssatz Eine Unternehmenspacht liegt im Gegensatz zur Geschäftsraummiete nur vor, wenn tatsächlich ein lebendes Unternehmen als das in Bestand gegebene... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Altwarenhandel. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für den Zeitraum 1988 bis 1990 stellte die Prüferin unter anderem fest, dass der Beschwerdeführer mit Kaufvertrag vom 2. Februar 1990 die Wohnung eines Verstorbenen "in ihrer Gesamtheit und zwar die Einrichtung sowie die Hauptmietrechte" um einen Kaufpreis von insgesamt S 120.000,-- erworben habe. Dieser Betrag sei zunächst treuhändig hinterlegt worden, weil der Kaufvertrag an die Bedingung g... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1091;ABGB §696;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Der Beurteilung von Geldleistungen des Abgabepflichtigen als Mietrechtsabstandszahlung an den Vormieter steht nicht entgegen, dass der Kaufvertrag (über Mobiliar und Hauptmietrechte) mit dem Zustandekommen eines Mietvertrages aufschiebend bedingt ist. Eine solche B... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1091;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Aus der treuhändigen Hinterlegung des Gesamtkaufpreises bis zum Zustandekommen eines Mietvertrages kann nicht darauf geschlossen werden, dass der hinterlegte Geldbetrag ausschließlich für die Überlassung/Einräumung der Mietrechte bezahlt wurde. Vielmehr kann bei einem Vertra... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1091;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Selbst eine "verbotene Ablöse", zu deren Entgegennahme der Vormieter nicht berechtigt ist, kann abgabenrechtlich auf Seite des Neumieters als Entgelt für den Erwerb der Mietrechte beurteilt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 5. April 1993 die Bewilligung zur Beschneiung der Hochlagen ihres Skigebietes erteilt. Im Jahr 1996 beantragte die mitbeteiligte Partei die Erteilung der wasserrechtlichen und der naturschutzrechtlichen Bewilligung zur Erweiterung der Beschneiung auf die Talabfahrt und die zwangsweise Einräumung von Dienstbarkeiten auf Grundstücken der Beschwerdeführer. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1091;AVG §8;WRG 1959 §102;
Rechtssatz: Die Eigenschaft als Pächter (hier eines Grundstücks, das von der Verwirklichung des Wasserbauvorhabens betroffen wäre) verleiht keine Parteistellung im Wasserrechtsverfahren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 26. Februar 1993, Zl. 91/17/0119, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Berufungsbescheid der Abgabenberufungskommission der Bundeshauptstadt Wien, soweit er die Haftung für Vergnügungssteuer und Nebenansprüche betraf, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, im übrigen (Haftung für Getränkesteuer) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verf... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2 idF 1989/033;GetränkesteuerGNov Wr 1989/033;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4 idF 1989/033;
Rechtssatz: Für die Berechnung der Haftungsgrenze nach dem vereinbarten Pachtschilling ist jener Zeitraum maßgebend, für den der... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2 idF 1989/033;GetränkesteuerGNov Wr 1989/033;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4 idF 1989/033;
Rechtssatz: Hat die Abgabenbehörde das Vorhandensein eines Kundenstockes bejaht, weil die Betriebsform des (kurze Zeit stillgele... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GefrorenessteuerG Wr 1983 §5 Abs2 idF 1989/033;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2 idF 1989/033;GetränkesteuerGNov Wr 1989/033;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4 idF 1989/033;
Rechtssatz: Zwar beinhalten die neuen Haftungsbestimmungen aller drei mit der Nov... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2 idF 1989/033;GetränkesteuerGNov Wr 1989/033;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4 idF 1989/033;
Rechtssatz: Eine Betriebspflicht des Bestandnehmers eines Gastgewerbebetriebes kann auch vorliegen, wenn sie nicht ausdrücklich ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1091;BAO §93 Abs3 lita;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2 idF 1989/033;GetränkesteuerGNov Wr 1989/033;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4 idF 1989/033;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2 idF 1989/033;GetränkesteuerGNov Wr 1989/033;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4 idF 1989/033;VwRallg;
Rechtssatz: Die Haftungsnormen des Wr GetränkesteuerG 1971 und des Wr VergnügungssteuerG ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine gewerblich tätige GmbH & Co KG. Zu ihren Kommanditisten gehören u.a. Andreas, Judith und Bernhard P, die Kinder von Susanne P. Susanne P war das bis zum 4. März 1987 (Tag der Volljährigkeit des jüngsten Kindes) befristete Fruchtgenußrecht an den Kommanditanteilen ihrer Kinder eingeräumt; sie war auch als Geschäftsführerin der Komplementär-GmbH tätig, war aber nicht Gesellschafterin der Beschwerdeführerin. Der Gewinn der Beschwerdeführerin wird nach ... mehr lesen...