Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 25. Juli 1991 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) den Antrag des Beschwerdeführers auf Verpflichtung der Firma W. GesmbH , der Ehegatten A. jun. und J.A. und des Bundes als zuständige Gebietskörperschaft zur Entfernung der qualitativ wie quantativ in Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) im Bereich der Mülldeponie vorgenommenen oder geduldeten Ablagerungen und zur sofortigen Behebung der durch die eingetretenen Gewässerverunreinigung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1091;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4;
Rechtssatz: Dem zivilrechtlichen Verhältnis der Pacht kommt Bedeutung nicht nur für das Innenverhältnis zwischen Pächter und Verpächter, sondern auch für den verwaltungsrechtlichen Pflichtenbereich zu. Der Wasserrechtsgesetzgeber hat die Wirk... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1091;WRG 1959 §12 Abs2;
Rechtssatz: Ein Pachtrecht stellt - auch wenn es verbüchert ist - kein Recht im Sinn des § 12 Abs 2 WRG 1959 dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992070154.X02 Im RIS seit 12.11.2001 Zuletzt aktuali... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Juwelier im 1. Wiener Gemeindebezirk. Nach einer Betriebsprüfung über die Abgabenjahre 1976 bis 1980, die zu einer strafgerichtlichen, und nach einer Betriebsprüfung über die Jahre 1981 bis 1983, die zu einer finanzstrafbehördlichen Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Abgabenhinterziehung geführt hatte, wurden im Zuge der dritten, die nunmehrigen Streitjahre betreffenden Betriebsprüfung von der Prüferin im wesentlichen folgende Festste... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1091;EStG 1972 §4 Abs1;MRG §1 Abs1;
Rechtssatz: Bestandrechte eines Steuerpflichtigen an einem Geschäftslokal sind notwendiges Betriebsvermögen auch dann, wenn sie in die Steuerbilanz nicht aufzunehmen sind. Der vom Steuerpflichtigen veranlaßte gegenleistungslose Übergang dieser Bestan... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1091;ABGB §1392;BAO §184 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z4;MRG §1 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Bewertung von Entnahmen kommt es auf deren Teilwert im Entnahmezeitpunkt an (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Eink... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird zunächst auf die hg. Erkenntnisse vom 27. Juni 1991, Zl. 91/06/0035, sowie vom 16. Dezember 1993, Zl. 93/06/0170, verwiesen. Mit diesen Erkenntnissen wurden Beschwerden der Beschwerdeführerinnen wegen Verhängung einer Zwangsstrafe jeweils als unbegründet abgewiesen. Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Graz vom 10. Jänner 1990 war an die Beschwerdeführerinnen gemäß § 70a der Steiermärkischen Bauordnung (BO) der Auftrag ergangen, die konsenswidrige N... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1091;BauO Stmk 1968 §3;BauO Stmk 1968 §57 Abs1 litc;BauO Stmk 1968 §70a Abs1;BauRallg;VVG §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/16 93/06/0170 4 Stammrechtssatz Neben der Einbringung einer U... mehr lesen...
Die Zweitbeschwerdeführerin stellte durch ihren Rechtsvertreter mit Schreiben vom 12. Juni 1990 bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) den Antrag um (nachträgliche) naturschutzbehördliche Genehmigung einer Holzhütte im Ausmaß von 2,50 m x 3,00 m, errichtet in der nordwestlichen Ecke des Grundstückes Nr. 252. Mit Schreiben vom 6. November 1990 wurde dieser Antrag dahin modifiziert, daß die Hütte nunmehr ein Ausmaß von 2,50 m x 3,50 m haben solle. Im "Betreff: " dieses Antrages wurden de... mehr lesen...
Index: L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz KärntenL55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz NiederösterreichL55053 Nationalpark Biosphärenpark NiederösterreichL55302 Geländefahrzeuge Motorschlitten Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;NatSchG Krnt 1986 §51 Abs2;NatSchG NÖ 1977 §4 Abs2;NatSchG NÖ 1977 §6 Abs2 Z3;NatSchG NÖ 1977 §6 Abs3;VwRallg; ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird zunächst auf das hg. Erkenntnis vom 27. Juni 1991, Zl. 91/06/0035, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde eine Beschwerde der Beschwerdeführerinnen wegen Verhängung einer Zwangsstrafe als unbegründet abgewiesen. Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Graz vom 10. Jänner 1990 war an die Beschwerdeführerinnen gemäß § 70a der Steiermärkischen Bauordnung (BO) der Auftrag ergangen, die konsenswidrige Nutzung der auf bestimmten Grundstücken befindlichen Hal... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1091;BauO Stmk 1968 §3;BauO Stmk 1968 §57 Abs1 litc;BauO Stmk 1968 §70a Abs1;BauRallg;VVG §5;
Rechtssatz: Wer als Bestandgeber zunächst mit Unterlassungsklage gegen den Bestandnehmer vorgeht, in der Folg... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1091;BauO Stmk 1968 §3;BauO Stmk 1968 §57 Abs1 litc;BauO Stmk 1968 §70a Abs1;BauRallg;VVG §5;
Rechtssatz: Neben der Einbringung einer Unterlassungsklage ist ua die Entrichtung von Abstandszahlungen eine ... mehr lesen...
Rechtsgrundlage für das im Beschwerdefall bedeutsame Bestandverhältnis ist der zwischen dem Beschwerdeführer und der P-Gesellschaft m.b.H. am 18. Jänner 1985 abgeschlossene Bestandvertrag, der auszugsweise wie folgt lautet: "MIETVERTRAG ... I. Herr N hat die Räumlichkeiten im Ausmaß von 184,65 m2 im XY-Gebäude in Wien, L-Straße X, in welchen Frau J - bis zum Abschluß dieses Vertrages - ein Gastgewerbe mit der Bezeichnung "... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/11 89/17/0259 3 Stammrechtssatz Im allgemeinen wird die Vereinbarung einer Betriebspflicht wichtigstes Kriterium eines Pachtvertrages sein, sofern dies auf einem wirtschaftlichen Interesse des Bestandgebers am Bestehen un... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;
Rechtssatz: Daß der vorhandene Kundenstock vertraglich dem Nachfolger überlassen wird, ist für die Annahme einer Unternehmenspacht nicht erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991170192.X07 ... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die als von Lehre und Rechtsprechung zur Unterscheidung zwischen Geschäftsräumemiete und Unternehmenspacht maßgeblich angesehene Betriebspflicht muß nicht ausdrücklich bedungen werden (Hinweis E 11.12.1992, 89/17/0259), sondern kann sich auch etwa daraus er... mehr lesen...
Index: L37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Salzburg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Slbg 1967 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0313 E 29. April 1988 RS 4
(hier: Wr GetränkesteuerG 1971 heranzuziehen). Stammrechtssatz Eine Unternehmenspacht liegt im Gegensatz zur Geschäftsraummiete nur vor, wenn tatsächlich ein lebendes Unternehmen als das in Bestand... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;
Rechtssatz: Während das Unternehmen eine fruchtbringende Gesamtsache ist, dient ein Raum nur dem Gebrauch. Wird eine "lebende Organisation" überlassen, die einen "Ruf", einen Kundenkreis, ein Warenlager, Forderungen usw besitzt, so ist Pacht anzunehmen. Sind hingegen n... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/11 89/17/0259 7 Stammrechtssatz Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, wie die Vertragspartner das Rechtsverhältnis bezeichnen; jedoch ist es für die Entscheidung der Rechtsfrage, ob Pacht oder Miete vorliegt, von Bedeut... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/11 89/17/0259 1 Stammrechtssatz Für die Unterscheidung zwischen Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht lassen sich fest anwendbare Regeln nicht aufstellen. Es kommt nach der Rechtsprechung vielmehr auf die Gesamtheit de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 1991, Zl. VwSen-230004/5/Gf/Kf, wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d des Oberösterreichischen Tierschutzgesetzes, LGBl. Nr. 27/1953, mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) belegt und der Verfall bestimmter, zuvor beschlagnahmter Tiere des Beschwerdeführers gemäß § 4 Abs. 4 leg. cit. ausgesprochen. S... mehr lesen...
Index: L46104 Tierhaltung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB;B-VG Art129a Abs1 Z1;TierschutzG OÖ 1953 §1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs4;VStG §17 Abs1;VStG §51 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft des den Verfall aussprechenden Bescheides verliert der... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 22. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer "auf Grund des § 5 Abs. 2 des Getränkesteuergesetzes für Wien 1971, LGBl. für Wien Nr. 2, in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung als Haftpflichtiger zur Zahlung der für die Zeit vom 1. Jänner 1987 bis 31. Jänner 1988 im Betrieb in W, entstandenen Getränkesteuerschuld der ehemaligen Pä... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs4 idF 1986/035; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/11 89/17/0259 3 Stammrechtssatz Im allgemeinen wird die Vereinbarung einer Betriebspflicht... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs4 idF 1986/035; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/11 89/17/0259 1 Stammrechtssatz Für die Unterscheidung zwischen Geschäftsraummiete un... mehr lesen...