Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner, sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C***** L*****, vertreten durch Kopp-Wittek Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, gegen die beklagte Partei M***** P*****, wegen gerichtlicher Aufkündigung (Streitwert 6.480 EUR), über die außeror... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erhielt in der Versteigerungstagsatzung vom 15. November 2007 den Zuschlag an zwei Liegenschaften. Ihr Eigentumsrecht wurde mit Beschluss vom 13. November 2008 verbüchert. Mit Vertrag vom 4. Oktober 2005 hatte die Beklagte den auf den Liegenschaften befindlichen Gasthof ua samt Terrasse, Einliegerwohnungen, Nebengebäude und Parkflächen vom damaligen Liegenschaftseigentümer in Bestand genommen. Das Erstgericht wies das Hauptbegehren ab und verhielt die Beklag... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller mietete vom Antragsgegner mit Mietvertrag vom 30. 3. 2007 ein Geschäftslokal (Geflügelgeschäft und Imbissstube, in Hinkunft Lokal I), das er im Einverständnis mit dem Antragsgegner „sofort nach Anmietung“ an eine weitere Person, die das Lokal betreiben wollte, „verpachtete“. Am gleichen Tag trafen der Erstantragsteller und der Antragsgegner eine als „Option 4 Monate ab Datum“ bezeichnete schriftliche Vereinbarung über die Anmietung eines weiteren (n... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei war zum Zeitpunkt der Klagseinbringung Miteigentümerin von 5.404/106.999-Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Mit ihren Miteigentumsanteilen war Wohnungseigentum an zwei Geschäftslokalen des auf der Liegenschaft errichteten Einkaufszentrums „S*****“ untrennbar verbunden. Die klagende Partei ist alleinige Bestandnehmerin der beiden Geschäftslokale. Das Erstgericht stellte fest, dass es sich beim betreffenden Bestandvertrag um ein Mie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit „Bestandvertrag" vom 15. 4./6. 6. 1994 samt Ergänzungsvereinbarung vom 15. 6. 1994 nahm die Beklagte die als E/3 im Einkaufszentrum „Stadtmarkt D*****" bezeichnete Geschäftsräumlichkeit in Bestand. Gemäß Punkt II. (Bestandzweck) 1. dieses Bestandvertrags sind die Räume für den Betrieb einer B*****-Filiale in Bestand gegeben, wobei sich die Beklagte als Bestandnehmerin verpflichtete, die Bestandräume einschließlich der Schaufensteranlagen zum vertraglich fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin des Hauses J***** Wien. Die L***** GmbH, deren Geschäftsführer Fritz L***** und deren Prokuristin Ines M*****, die Lebensgefährtin des Geschäftsführers, waren, verwaltete die Liegenschaft mit der Vollmacht auch Mietverträge abzuschließen. Es bestand aber keine Berechtigung ein Weitergaberecht ohne Zustimmung der Hauseigentümer zu vereinbaren, weil die Hauseigentümer in ihren Mietverträgen keine Weitergaberechte wünschten. I... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hoch als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Kalivoda, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christiane L*****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei L***** KG, *****, vertreten durch Mag. Karlheinz Amann, Rechtsanwalt in Wien,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josef R***** vertreten durch Lansky, Ganzger + partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung, Urteilsveröffentlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1091 A2
Rechtssatz: Unterbestandgabe einer Geschäftsräumlichkeit in der Shopping City Süd im Zustand des "Edelrohbaues" (ohne Elektroinstallation, ohne Decke, unausgemalen, ohne Einrichtung) durch den Bestandnehmer eines Minderheits-Wohnungseigentümer ist Miete. Eine Betriebspflichtvereinbarung muss das Interesse am Erhalt des hier erst vom Mieter aufzubauenden Unternehmens widerspiegeln. Teleologisch entscheidend für die Abgrenzung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1091 A2
Rechtssatz: Unterbestandgabe einer Geschäftsräumlichkeit in der Shopping City Süd im Zustand des "Edelrohbaues" (ohne Elektroinstallation, ohne Decke, unausgemalen, ohne Einrichtung) durch den Bestandnehmer eines Minderheits-Wohnungseigentümers ist Miete. eine Betriebspflichtvereinbarung muss das Interesse am Erhalt des hier erst vom Mieter aufzubauenden Unternehmens widerspiegeln. Teleologisch entscheidend für die Abgrenzun... mehr lesen...