Begründung: Der Erstkläger und seine Ehefrau sind zu je einem Viertel, die Zweitklägerin zur Hälfte Erben nach der am 11. 3. 2006 verstorbenen DDr. Elfriede S***** (im Folgenden: Erblasserin). Die Ehefrau des Erstklägers hat ihre Ansprüche aus dem Dauergrabpflegevertrag an den Erstkläger abgetreten. Am 5. 5. 1998 schloss die Erblasserin mit der Beklagten einen Dauergrabpflegevertrag über friedhofsgärtnerische Arbeiten an der Familiengrabstätte am Wiener Zentralfriedhof durch eine nä... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIoABGB §1020KSchG §6 Abs1 Z1
Rechtssatz: In einem noch vom Erblasser abgeschlossenen Dauergrabpflegevertrag für seine Grabstätte kann das Recht zur ordentlichen Kündigung mit bindender Wirkung für seine Erben eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Entscheidungstexte 9 Ob 75/10k Entscheidungstext OGH 28.02.2011 9 Ob 75/10k Veröff: SZ 2011/25 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war von 2004 bis 31. 12. 2008 Verwalterin der Liegenschaft *****. Nunmehrige Verwalterin ist die Dr. M***** I***** GmbH. Die Antragstellerin (Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft) begehrte, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sämtliche Auftragsschreiben, Regiescheine, Rechnungen und Belege, jeweils im Original, zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2004 bis 2008 sowie die Originalkontoauszüge vom Tag der Errichtung bis zur Schließung ein... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Beklagte war seit rund 30 Jahren Verwalterin der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Die Miteigentümer der Liegenschaft fassten mit 63,8 % Ja-Stimmen den (Umlauf-)Beschluss, den Verwaltungsvertrag mit der Beklagten zum 31. 12. 2007 zu kündigen. Das Ergebnis der Beschlussfassung erhielten die Wohnungseigentümer am 22. 9. 2007 bekanntgegeben. Noch vor Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist sprach die Klägerin mit Schreiben vom 26. 9. 2007 der Bekl... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war bis zum 31. 12. 2002 Verwalterin der im Wohnungseigentum stehenden Liegenschaft *****. Mit 1. 1. 2003 wurde die S***** GmbH zur neuen Verwalterin bestellt, die auch die Verwaltungstätigkeit aufnahm. Per 31. 12. 2002 betrug die Rücklage der Antragstellerin 9.189,82 EUR, dies laut Abrechnung der Antragsgegnerin und unter Abzug eines nicht berechtigten Kostenaufwandes von 3.185,07 EUR aus dem Verfahren 11 Cg 6/04a des Handesgerichts Wien, womit die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war testamentarische Alleinerbin nach einer Erblasserin, die bei einer Naturkatastrophe ums Leben gekommen war und vorerst als verschollen gegolten hatte, weshalb auch ein Abwesenheitskurator bestellt worden war. Zum Nachlass gehörte eine Liegenschaft mit einem Einfamilienhaus, die allerdings durch Hypotheken im Zusammenhang mit aufgenommenen Bankkrediten belastet war. Als Aktiva waren weiters mehrere Lebensversicherungsverträge vorhanden. Die Bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr - zwischenzeit verstorbener - Ehegatte Daniel K***** schlossen 1999 bei der M***** Versicherungs AG je einen Lebensversicherungsvertrag ab. Die Versicherungssummen betrugen 14.534,57 EUR und 109.009,25 EUR, bezugsberechtigt waren im Erlebensfall jeweils die Versicherungsnehmer und im Ablebensfall der überlebende Ehegatte. Die beiden Versicherungsverträge waren zur Besicherung gewährter Kredite an eine Bank verpfändet. Im Oktober 2003 stell... mehr lesen...
Norm: ABGB §1020ZPO §26ZPO §36AußStrG 2005 §4 Abs1AußStrG 2005 §6 Abs4
Rechtssatz: Die Vertretungsbefugnis eines während eines Außerstreitverfahrens erster Instanz (in welchem sich eine Partei durch jede eigenberechtigte Person vertreten lassen kann) emeritierten Rechtsanwalts bleibt bis zur Aufhebung der Vollmacht nach allgemeinen Grundsätzen, insbesondere durch Widerruf oder Kündigung (§§ 1020 f ABGB), weiterhin bestehen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1020WEG §18
Rechtssatz: Die einseitige Auflösung eines Verwaltungsvertrages unterliegt mangels begründetem Wohnungseigentum der Bestimmung des § 1020 ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 160/00m Entscheidungstext OGH 29.08.2000 1 Ob 160/00m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114188 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §1004ABGB §1020 ff
Rechtssatz: Aus der Art der vom Rechtsanwalt geschuldeten Leistung, aus dem Umstand, dass der Geschäftsbesorger regelmäßig keinen bestimmten Erfolg schuldet, und aus den Beendigungsregeln der §§ 1020-1026 ABGB ergibt sich, dass auch die Gewährleistungsregeln der §§ 922 ff ABGB auf diesen Vertrag nicht angewendet werden können. Entscheidungstexte 6 Ob 229... mehr lesen...
Norm: ABGB §1020EVHGB Art6 Nr11
Rechtssatz: Ein Widerrufsverzicht setzt voraus, dass mit der Bevollmächtigung ein über die Geschäftsbesorgung für den Machtgeber hinausreichender Zweck erreicht werden soll; auch muss die Unwiderruflichkeit zeitlich begrenzt sein. Aber auch im Falle einer zulässigen Vereinbarung des Widerrufsverzichtes bleibt dem Geschäftsherrn das Recht des außerordentlichen Widerrufs aus wichtigem Grund gewahrt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1020ABGB §1168 Abs1
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt der auftragsgemäß nicht etwa die Herbeiführung des gewünschten Erfolgs, sondern bloß die erforderliche und ihm zumutbare Bemühung darum schuldet, verletzt keine vertraglichen Pflichten, wenn die Parteien einen ohnedies ihren Wünschen und Vorstellungen laufend angepaßten Vertragsentwurf letztlich doch nicht unterschreiben, weil sie keine - endgültige - Willenseinigung erzielen können. ... mehr lesen...