Norm
ABGB §879 BIIoRechtssatz
In einem noch vom Erblasser abgeschlossenen Dauergrabpflegevertrag für seine Grabstätte kann das Recht zur ordentlichen Kündigung mit bindender Wirkung für seine Erben eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126615Im RIS seit
29.04.2011Zuletzt aktualisiert am
26.04.2013