Norm: ABGB §1002ABGB §1020ABGB §1151 IaABGB §1165
Rechtssatz: Der Vertrag des Rechtsanwaltes mit seinem Klienten unterliegt auch dann, wenn die Geschäftsbesorgung gegen Entgelt übernommen wurde, den Bestimmungen des 22. Hauptstückes über den Bevollmächtigungsvertrag, nicht aber denen über den Dienstvertrag oder Werkvertrag. Wurde ein Pauschalhonorar vereinbart, aber infolge Widerrufes der Vollmacht nicht die ganze bedungene Arbeit geleistet, da... mehr lesen...
Norm: ABGB §1020HVG §21HVG §29 IIf
Rechtssatz: Dem Auftraggeber des Realitätenvermittlers steht das Recht zu, den erteilten Auftrag jederzeit zu widerrufen, es wäre denn, daß es dies doloserweise täte. § 21 HVG findet auf Realitätenvermittler keine Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 432/31 Entscheidungstext OGH 19.06.1931 1 Ob 432/31 Veröff: SZ 13/149 ... mehr lesen...