Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen ... mehr lesen...
Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB;SHG Vlbg 1971 §10;
Rechtssatz: Nach der st Rsp der ordentlichen Gerichte führt der Verlust der subjektiven oder objektiven Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zum Wiederaufleben seines Unterhaltsanspruches. Unter Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit wird dabei der zur Sicherung seines Unterhalte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1016;ABGB §1017;ABGB §1295;VwRallg;
Rechtssatz: Der Scheinvertreter haftet dem Dritten grundsätzlich für das Vertrauensinteresse, nicht aber für das Erfüllungsinteresse (Hinweis auf Welser, Vertretung ohne Vollmacht, 1970, 56 ff, 73 ff, Strasser in Rummel, ABGB, Rz 18 zu § 1016, § 1017, SZ 52/90, insb S 430 ff der Am... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1016;ABGB §1017;ABGB §1295;AVG §56;VwRallg;
Rechtssatz: Jener angeblich Vertretene, der nichts getan hat, um den Anschein einer Vertretung hervorzurufen, haftet einem Dritten gegenüber nicht (Hinweis auf Welser, Vertretung ohne Vollmacht, 1970, 102 ff). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: L94404 Krankenanstalt Spital OberösterreichL94454 Patientenanwalt Patientenentschädigung PflegeanwaltschaftOberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1016;ABGB §1017;ABGB §1295;KAG OÖ 1976 §26 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Scheinvertreter bei einer Aufnahmeerklärung nach § 26 Abs 3 KAG OÖ haftet nicht für das Erfüllungsinteresse; das Vertrauens... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...