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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1005;Rechtssatz
In besonderen Fällen ist der Rechtsanwalt auch ohne Erhalt einer Weisung oder sogar entgegen einer Weisung befugt und sogar verpflichtet, ein Rechtsmittel einzubringen.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang RechtsmittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967001902.X03Im RIS seit
19.02.2002