RS Vwgh 1969/10/27 1902/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1969
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
27/01 Rechtsanwälte
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

In besonderen Fällen ist der Rechtsanwalt auch ohne Erhalt einer Weisung oder sogar entgegen einer Weisung befugt und sogar verpflichtet, ein Rechtsmittel einzubringen.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1967001902.X03

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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