RS Vwgh 1969/10/27 1902/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1969
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
27/01 Rechtsanwälte
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wohl darf der Rechtsanwalt gegen den ausgesprochenen Willen der Partei oder gegen deren Interesse über die Vollmacht nicht verfügen. Trotzdem sind auch bindende Weisungen nicht blindlings zu befolgen.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1967001902.X02

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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