Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 65, Grundbuch *****, mit dem Grundstück Nr .150, auf dem das Haus H*****straße 3 steht. Die Beklagten sind die beiden Miteigentümer der benachbarten Liegenschaft EZ 64 desselben Grundbuchs mit dem Grundstück Nr .149, das mit dem Haus H*****straße 5 bebaut ist. Die beiden Häuser grenzen aneinander. An dieser Grenze verläuft eine etwa 17 m lange und mehr als 30 cm breite Hausmauer. Im zweiten Obergeschoß des Hauses des Kläger... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte ist mit 76/100-Anteilen Eigentümer einer Liegenschaft, die Zweitbeklagte mit 24/100-Anteilen. Der Erstbeklagte handelte bei den Verkaufsgesprächen mit dem Kläger im Einverständnis mit der Zweitbeklagten, die aufgrund ihres internen Rechtsverhältnisses mit dem Erstbeklagten (sie ist Eigentümerin einer Eigentumswohnung in einem Haus auf der Liegenschaft), am Abschluss und der Durchführung des Liegenschaftsverkaufs kein eigenes Interesse hatte. Die Beklag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Revisionsverfahren ist alleine noch strittig, ob die Vorinstanzen bei Ermittlung des Werts der Hochalm (Liegenschaft im Ausmaß von 160,80 ha samt Almhütte), deren grundbücherlicher Hälfteeigentümer der Erblasser war, zum Zwecke der Bemessung der Pflichtteilsansprüche des Klägers die richtigen Bewertungsgrundsätze angewendet haben. Zu den Bewertungsmodalitäten besteht eine umfassende, einheitliche, von der Lehre gebil... mehr lesen...
Begründung: Nach § 502 Abs 1 ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zulä... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte, ein österreichischer Staatsangehöriger mit dem Wohnsitz in Österreich, betrieb den Holzhandel in B*****/Italien unter der Einzelfirma A*****. Der Kläger betrieb den Holzhandel in Österreich. Im Jahr 1990 schlug der Beklagte dem Kläger vor, daß dieser oder sein Sohn sein italienisches Unternehmen übernehmen sollten. Der Kläger und sein Sohn waren zwar an einer Zusammenarbeit interessiert, allerdings nicht so sehr an einer Übernahme des Unternehmens des... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind leibliche uneheliche Kinder der am 12.7.1994 verstorbenen Amalia T*****. Diese hinterließ noch zwei weitere uneheliche Kinder, Franz T***** und Herbert T*****. Das Verlassenschaftsverfahren nach der Verstorbenen wurde mangels eines Nachlaßvermögens armutshalber abgetan. Amalia T***** war Eigentümerin der 21,6245 ha großen land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaft EZ 33 Grundbuch *****, bestehend aus den Grundstücken 23/1 Baufläche mit dem Haus... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat mit Übergabsvertrag aus dem Jahr 1958 eine Landwirtschaft übernommen, mit Verträgen aus 1971 und 1974 kamen weitere Liegenschaften hinzu. 1990 verstarb der Übergeber. Der Pflichtteilskläger begehrt, gestützt auf § 785 ABGB, seinen Pflichtteil. Die Vorinstanzen wandten den anerbenrechtlichen Grundsatz an, daß der beschwerte Hofübernehmer "wohl bestehen" müsse. Das Erstgericht ermittelte aufgrund des Gutachtens ON 17 einen Übernahmspreis (§ 11 Anerb... mehr lesen...
Norm: ABGB §10 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 10 ABGB Strafrechtliches zum Brauchtum bei § 2 lit e StG European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102192 Dokumentnummer JJR_19960906_OGH0002_000ABG00010_9600000_001 mehr lesen...
Begründung: Die Eltern von fünf großjährigen Geschwistern waren zu je einem Hälfteanteil Eigentümer einer steirischen Liegenschaft, deren Gutsbestand zu rund 7/9 aus Waldgrundstücken und nur zu rund 2/9 aus landwirtschaftlichen Nutzflächen besteht. Eine Reihe weiterer Liegenschaften stand im Alleineigentum des Vaters der fünf Geschwister. Die Mutter starb am 5.Dezember 1983 im 72. Lebensjahr. Sie hatte ihren Ehemann zum Alleinerben eingesetzt und ihre Kinder ausdrücklich auf den P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Streitteile, Josef N*** sen., verstarb am 5. März 1983. Mangels Nachlaßvermögens unterblieb eine Verlassenschaftsabhandlung (§ 72 Abs 1 AußStrG). Er war früher Eigentümer des geschlossenen Hofes "Schott" in Thaur, den er bis zum Sommer 1969 selbst bewirtschaftet hatte. Mit Vertrag vom 12. August 1969 übergab er seinen Liegenschaftsbesitz in der Katastralgemeinde Thaur (Einlagezahlen 22 I, 105 II, 108 II, 109 II, 321 II, 467 II, 841 II, 897 II, 97... mehr lesen...
Norm: ABGB §10ABGB §914 IHGB §346 A
Rechtssatz: Handelsbrauch und Verkehrssitte sind keine Rechtsquelle, sondern eine "faktische Ordnung" und daher gem § 10 ABGB nur dann rechtserheblich, wenn sich das Gesetz darauf beruft; sie gelten dann als mittelbarer Gesetzesinhalt. Entscheidungstexte 4 Ob 71/89 Entscheidungstext OGH 12.09.1989 4 Ob 71/89 Veröff: WBl 1990,25 = MR 1990... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt auch im Bundesland Salzburg in mehreren Filialen den Einzelhandel mit Waren (insbesondere mit Lebensmitteln), darunter auch eine solche Filiale in Saalfelden neben dem "Shopping-Center" und eine andere in St.Johann im Pongau. Sie hielt diese beiden Filialen am 24.September 1987 (dem sogenannten "Rupertitag") offen und beschäftigte dabei Handelsangestellte, die bei der Salzburger Gebietskrankenkasse gemeldet waren; in beiden Filialen entfa... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung von 90.079 S sA, von dem Zweitbeklagten darüber hinaus noch die Zahlung von 4.503 S sA. Sie hätten von der erstbeklagten Partei ein Grundstück erworben, das zum überwiegenden Teil mit einem von der R***-B*** W*** gewährten Darlehen finanziert wurde. Diese habe als Bedingung für die Zuzählung des Darlehens die Bestellung eines Treuhänders verlangt. Der Rechtsvorgänger des Zweitbeklagten, der Neben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist mit einem Anteil von 53 % Kommanditist der "T***" Mineralölprodukte-Großhandel Martin M*** & Co, Wien 1., Singerstraße 27 (in der Folge: "T***" genannt) und gleichzeitig alleiniger Gesellschafter und alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer der Martin M*** GesmbH (im folgenden: "M*** GesmbH"), die ihrerseits mit einem Anteil von 5 % Komplementärin der "T***" ist. Die Zweitklägerin ist mit einem Anteil von 42 % die zweite Kommanditistin de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte den Übernahmswert des geschlossenen Hofes "S*****" EZ 255 I KG ***** mit 1,2 Mill S; hiezu traf es nachstehende Feststellungen: Der ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbene Erblasser war Alleineigentümer des genannten geschlossenen Hofes sowie zahlreicher walzender Grundstücke. In das bei seinem Ableben noch anhängige Grundzusammenlegungsverfahren B***** waren die dem geschlossenen Hof zugeschriebenen Grundstücke 635/8, 2998,... mehr lesen...
Norm: ABGB §10
Rechtssatz: Ein bäuerliches Gewohnheitsrecht kommt bei gegenteiligem Gerichtsgebrauch nicht in Gebrauch. Entscheidungstexte 7 Ob 574/83 Entscheidungstext OGH 14.04.1983 7 Ob 574/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0008923 Dokumentnummer JJR_19830414_OGH0002_0070OB... mehr lesen...
Norm: ABGB §10
Rechtssatz: Auch nach Auffassung der Befürworter des Gewohnheitsrechtes als Rechtsquelle ist daran festzuhalten, dass eine tatsächliche Übung in der Rechtsgemeinschaft bestehen muss, die auf der Überzeugung beruht, dass die Maxime dieses Verhaltens geltendes Recht darstellt. Entscheidungstexte 6 Ob 8/81 Entscheidungstext OGH 14.10.1981 6 Ob 8/81 SZ 54/145 = NZ 1982,... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Gestattung der unentgeltlichen Benützung mehrerer Räume im Hause W (Tirol) Dorfstraße 6, in eventu die Benützung dieser Wohnung so lange, als sie darauf als Ehewohnung angewiesen sei. Zur Begründung: führte sie im wesentlichen aus: Sie sei die Witwe des am 1. Dezember 1969 verstorbenen Richard A. Den von Richard A hinterlassenen geschlossenen Hof habe die Beklagte als Anerbin übernommen. Der Unterhaltsanspruch der Klägerin finde in dem mit 20... mehr lesen...
Norm: ABGB §10ABGB §1295 Ia9
Rechtssatz: In einem bestimmten Gebiet allgemein übliche, jedoch mit der Rechtsordnung mit im Einklang bestehende Ehrbegriffe und daraus entstehende Handlungen in Erfüllung einer sogenannten Ehren-"Pflicht" werden auch dadurch nicht regelmäßig, daß allenfalls in diesem Gebiet von der Rechtsordnung abweichende Anschauungen herrschen. Die Rechtsordnung kann nicht derartig zu ihr im Widerspruch stehende Verhatensweisen... mehr lesen...
Der Kläger war u. a. Eigentümer der Liegenschaft EZ 87 I KG B, des geschlossenen Hofes zu "Jager" in B IV/28. Mit Übergabsvertrag vom 2. April 1974 vereinbarte er mit dem Beklagten Martin S, seinem Sohn, daß er ihm diesen Hof zuzüglich der Liegenschaft EZ 83 II/KG W, einer Alpe, übergibt. Der Beklagte übernahm nach dem Übergabsvertrag einerseits ein Ausgedinge für seine Eltern (Punkt 4 des Vertrages), andererseits verpflichtete er sich, seinen weichenden Geschwistern Entfertigungsbetr... mehr lesen...
Der am 2. Jänner 1968 in S (Italien) verstorbene italienische Staatsangehörige Alois R hinterließ seine Gattin aus zweiter Ehe und 12 Kinder. Mit dem am 11. März 1967 vor dem Notar Dr. Augusto D in B (Südtirol) errichteten schriftlichen Testament vermachte er seinen Besitz in Österreich, nämlich das landwirtschaftliche Anwesen "Jager Neubau" in A (Tirol), bestehend aus den EZ 55 II und 196 II je KG A, samt dem gesamten toten und lebenden Inventar samt Zubehör seinem Sohn Friedrich R (... mehr lesen...
Norm: ABGB §10ABGB §358 IIIABGB §1002
Rechtssatz: In dem nicht allgemein durch Gesetz geregelten, sondern durch Gewohnheit entstandenen Treuhandrecht gilt das Surrogationsprinzip. Danach fällt alles, was am Treugut zuwächst oder an dessen Stelle tritt ( zB der Treffer des gezogenen Loses ), dem Treugeber zu. Dies gilt auch für ein allein aus dem treuhändig verwalteten Pachtrecht an Grundstücken wenn auch erst nachträglich entstandenes Anwartsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §2ABGB §10ABGB §43 AABGB §1151 ff IAABGB §1151 ff BABGB §1165SchSpG §1SchSpG §50SchSpG §52
Rechtssatz: Bühnen-Oberschiedsgericht 23.1.1973, OBW 3/71 Rechtsnatur des Bühnendienstvertrages, eines Regisseurs. - "Billige Bühnengewohnheit" als zusätzliche, aber nur subsidiär geltende Rechtsquelle. - Beschränkter Werkschutz (Leistungsschutz) eines Theaterregisseurs nach § 43 ABGB). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §10ABGB §43ABGB §879 BIIhSchSpG §1SchSpG §50
Rechtssatz: Bühnen-Oberschiedsgericht 23.1.1973, OBW 3/71 1.) Das Bühnengewohnheitsrecht im Sinne des § 50 SchSpG ist so wie sonst das nicht zwingend geschriebene Recht nur subsidiär, also nur dort in Betracht zu ziehen, wo der Bühnendienstvertrag keine Regelung enthält. 2.) Auch eine Bühnengewohnheit findet ohne Rücksicht auf deren Kenntnis oder Unkenntnis durch die Normunterworfenen ... mehr lesen...
Der am 9. 9. 1970 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbene Erblasser Engelbert G sen war ua Alleineigentümer des geschlossenen Hofes EZ 1 I KG R; er hat auch bezüglich des Übernahmswertes des Hofes keine Verfügung getroffen. Auf Grund des Gesetzes gaben die erblasserische Witwe zu einem Viertel sowie die erblasserischen Kinder Engelbert G und Irmgard S zu je drei Achteln des Nachlasses unbedingte Erbserklärungen ab, die vom Erstgericht rechtskräftig angenommen wurd... mehr lesen...
Norm: ABGB §10
Rechtssatz: Zum Gewohnheitsrecht als derogierendem Faktor im materiellen Strafrecht. Entscheidungstexte 9 Os 76/70 Entscheidungstext OGH 01.10.1970 9 Os 76/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0008929 Dokumentnummer JJR_19701001_OGH0002_0090OS00076_7000000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §10oö GdO §33oö GdO §36
Rechtssatz: Auch ein alter Volksbrauch ( Böllerschießen ) gibt nicht das Recht, sich über zum Schutze der Sicherheit von Personen getroffene Verfügungen und Anordnungen hinwegzusetzen und die von der Verwaltungsbehörde geforderte Anzeige zu unterlassen. Entscheidungstexte 8 Ob 259/66 Entscheidungstext OGH 11.10.1966 8 Ob 259/66 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §10StGB §9StVO §3 A2StVO §19 AIIa
Rechtssatz: Abweichende örtliche Gepflogenheiten sind bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der StVO 1960 auch kein Entschuldigungsgrund. Entscheidungstexte 11 Os 186/63 Entscheidungstext OGH 10.09.1963 11 Os 186/63 Veröff: RZ 1963,207 = ZVR 1964/8 S 12 = SSt 34/43 11 Os 217/66 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §10AGBKr §1 ff
Rechtssatz: Die Allgemeinen Bankbedingungen sind nicht Gewohnheitsrecht. Entscheidungstexte 3 Ob 507/57 Entscheidungstext OGH 06.11.1957 3 Ob 507/57 EvBl 1958/56 S 99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0008924 Dokumentnummer JJR_19571106_OGH0002_0030OB0... mehr lesen...