RS OGH 2026/3/17 11Os108/76; 11Os186/77; 12Os62/78; 10Os16/80; 11Os11/81; 9Os191/80; 12Os127/81; 9Os

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Veröffentlicht am 01.10.1976
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Rechtssatz

Von einem "Vorbringen" kann nur gesprochen werden, wenn im Beweisverfahren Umstände hervorkommen, die die Annahme solcher Tatsachen als zutreffend in den näheren Bereich der Möglichkeit rücken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0100871

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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