Norm
EO §65Rechtssatz
Die Bestimmung des § 528 ZPO ist eine "allgemeine" Bestimmung der ZPO über das Rechtsmittel des Rekurses und gilt daher gemäß § 78 EO auch im Exekutionsverfahren. Auch wenn man aus § 65 EO ableiten könnte, dass die Frage, ob wider die im Exekutionsverfahren ergehenden gerichtlichen Beschlüsse das Rechtsmittel des Rekurses zulässig ist oder nicht, nur in der EO selbst und nicht gemäß § 78 EO, § 514 f ZPO auch in der ZPO geregelt sein kann, kommt man zum Ergebnis der Geltung des § 528 ZPO; denn durch die Bestimmungen der §§ 83 Abs 3, 239 Abs 3 EO ist klargestellt, dass die EO selbst von der Geltung des § 528 ZPO auch ohne Heranziehung des § 78 EO ausgeht.Die Bestimmung des Paragraph 528, ZPO ist eine "allgemeine" Bestimmung der ZPO über das Rechtsmittel des Rekurses und gilt daher gemäß Paragraph 78, EO auch im Exekutionsverfahren. Auch wenn man aus Paragraph 65, EO ableiten könnte, dass die Frage, ob wider die im Exekutionsverfahren ergehenden gerichtlichen Beschlüsse das Rechtsmittel des Rekurses zulässig ist oder nicht, nur in der EO selbst und nicht gemäß Paragraph 78, EO, Paragraph 514, f ZPO auch in der ZPO geregelt sein kann, kommt man zum Ergebnis der Geltung des Paragraph 528, ZPO; denn durch die Bestimmungen der Paragraphen 83, Absatz 3, 239, Absatz 3, EO ist klargestellt, dass die EO selbst von der Geltung des Paragraph 528, ZPO auch ohne Heranziehung des Paragraph 78, EO ausgeht.
Entscheidungstexte