RS OGH 2008/2/14 2Ob207/07s, 2Ob194/07d, 2Ob155/06t, 2Ob48/07h, 2Ob55/07t, 8Ob57/07a, 2Ob14/08k, 2Ob

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.2008
beobachten
merken

Norm

AußStrG 2005 §78
ZPO §50
ZPO §52 Abs2

Rechtssatz

Im Zwischenstreit über die mangels erheblicher Rechtsfrage verneinte Zulässigkeit der Rechtsmittel gegen ein Teilurteil und einen Aufhebungsbeschluss im Sinn des § 519 Abs 1 Z 2 ZPO des Berufungsgerichts findet ein Kostenvorbehalt nach § 52 ZPO nicht statt.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten