Weis jemand weshalb dieser Ausschnitt \"oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist\" bei unserem Gesetzestext fehlt? Ist das dann keine Straftat mehr? mehr lesen...
Wieso fehlt bei unserem Gesetzestext folgender Ausschnitt? "oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist" mehr lesen...
2 Kommentare zu § 201 StGB
Kommentar zum § 201 StGB von mobywan
Fall Lehrerin missbraucht: Bis zu dreieinhalb Jahre Haft
Wie kommt man denn darauf, bei dem ganzen Sachverhalt, Straftaten und unmoralischen Dingen die von diesen Gestalten produziert worden sind, auf eine Strafe von nur 3 - 3 1/2 Jahren. Wenn ich das Gesetz verstanden habe .. und dann sehe, dass diese Straftaten sogar in einer Gruppe vollzogen wurden... mehr lesen...
Kommentar zum § 201 StGB von lexlegis
Das Verabreichen von KO Tropfen erfüllte laut OGH das Tatbildmerkmal "Gewalt". Auch, wenn dies nicht der Fall wäre, könnte man den anschließenden Missbrauch am Opfer problemlos unter § 205 Abs 1 StGB subsumieren. Die Strafdrohungen sind deckungsgleich.Fas... mehr lesen...