Kommentar zum § 201 StGB

mobywan am 21.10.2025

Fall Lehrerin missbraucht: Bis zu dreieinhalb Jahre Haft

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Wie kommt man denn darauf, bei dem ganzen Sachverhalt, Straftaten und unmoralischen Dingen die von diesen Gestalten produziert worden sind, auf eine Strafe von nur 3 - 3 1/2 Jahren.

Wenn ich das Gesetz verstanden habe .. und dann sehe, dass diese Straftaten sogar in einer Gruppe vollzogen wurden, mit Erpressung und und .. dann waeren doch mindestens 10 Jahre angemessen. Von wo kommt dieser Mitleid fuer die Taeter ? Spuckt man damit den Opfern nicht einfach ins Gesicht ? Wo kann man zu meiner Frage ein offizielles Statement bekommen. Mich wuerde das wirklich interessieren, aus moralischen und gesetzlichen Gruenden. 


§ 201 StGB | 1. Version | 94 Aufrufe | 21.10.25
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: mobywan
Zitiervorschlag: mobywan in jusline.at, StGB, § 201, 21.10.2025
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