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(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 25. April 1924, betreffend die Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages, LGBl. Nr. 27 i. d.g.F. außer Kraft.
(3) (Verfassungsbestimmung) Gleichzeitig treten die Bestimmungen der §§ 28 D und 80 A des Gesetzes vom 25. April 1924, betreffend die Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages, LGBl. Nr. 27 i. d.g.F. außer Kraft.
(4) Die Bestimmungen des Gesetzes LGBl. Nr. 74/2005 treten mit Beginn der XIX. Gesetzgebungsperiode in Kraft.
(5) Das Inhaltsverzeichnis, § 10, § 11 Abs. 4, §§ 13, 14 Abs. 2, § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 1, § 27 Abs. 2, § 28a Abs. 1, § 29 Abs. 3, 4, 6, 6a, 7 und 9, § 30 Abs. 5, § 31 Abs. 6, § 31a Abs. 5, § 32 Abs. 2, die Überschrift zu § 34, § 34 Abs. 1, §§ 36, 40 Abs. 3 und 3a, § 45 Abs. 6, § 53 Abs. 4, § 54 Abs. 4, § 56 Abs. 5, 7 und 10, § 58 Abs. 1, § 60 Abs. 1, § 63 Abs. 1, § 64 Abs. 1 und 2, § 66 Abs. 2, § 67 Abs. 2, § 70 Abs. 6, § 73 Abs. 2 und 5, §§ 78 und 79 sowie die Überschrift zu § 84 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 76/2013 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfallen § 64 Abs. 3 und § 69 Abs. 2, 4 und 5.
(6) Für das Inkrafttreten der durch das Gesetz LGBl. Nr. 5/2015 eingefügten oder neu gefassten Bestimmungen gilt Folgendes:
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(7) Für das Inkrafttreten des Gesetzes LGBl. Nr. 43/2020 gilt Folgendes:
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(8) § 53 und Anlage 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 54/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 25. April 1924, betreffend die Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages, LGBl. Nr. 27 i. d.g.F. außer Kraft.
(3) (Verfassungsbestimmung) Gleichzeitig treten die Bestimmungen der §§ 28 D und 80 A des Gesetzes vom 25. April 1924, betreffend die Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages, LGBl. Nr. 27 i. d.g.F. außer Kraft.
(4) Die Bestimmungen des Gesetzes LGBl. Nr. 74/2005 treten mit Beginn der XIX. Gesetzgebungsperiode in Kraft.
(5) Das Inhaltsverzeichnis, § 10, § 11 Abs. 4, §§ 13, 14 Abs. 2, § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 1, § 27 Abs. 2, § 28a Abs. 1, § 29 Abs. 3, 4, 6, 6a, 7 und 9, § 30 Abs. 5, § 31 Abs. 6, § 31a Abs. 5, § 32 Abs. 2, die Überschrift zu § 34, § 34 Abs. 1, §§ 36, 40 Abs. 3 und 3a, § 45 Abs. 6, § 53 Abs. 4, § 54 Abs. 4, § 56 Abs. 5, 7 und 10, § 58 Abs. 1, § 60 Abs. 1, § 63 Abs. 1, § 64 Abs. 1 und 2, § 66 Abs. 2, § 67 Abs. 2, § 70 Abs. 6, § 73 Abs. 2 und 5, §§ 78 und 79 sowie die Überschrift zu § 84 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 76/2013 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfallen § 64 Abs. 3 und § 69 Abs. 2, 4 und 5.
(6) Für das Inkrafttreten der durch das Gesetz LGBl. Nr. 5/2015 eingefügten oder neu gefassten Bestimmungen gilt Folgendes:
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(7) Für das Inkrafttreten des Gesetzes LGBl. Nr. 43/2020 gilt Folgendes:
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(8) § 53 und Anlage 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 54/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.