Gegenstand dieser Verordnung ist die Festlegung von Vorschriften für die Berechnung der übergangsweisen kostenlosen Zuteilung.
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
Abweichend von § 7 Abs. 2 Z 1 entspricht die vorläufige jährliche Anzahl an Emissionszertifikaten, die einer Unteranlage mit Produkt-Referenzwert für die Herstellung chemischer Wertprodukte („CWP“) kostenlos zuzuteilen sind, dem mit der gemäß Anhang 1, Abschnitt 3, bestimmten historischen Aktivitätsrate multiplizierten Produkt-Referenzwert für das Steamcracken gemäß Anhang 1, multipliziert mit dem Quotienten aus den in Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent angegebenen gesamten Direktemissionen, einschließlich der Emissionen aus importierter Nettowärme, während des Bezugszeitraums gemäß § 6 Abs. 1, und der in Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent angegebenen Summe dieser gesamten Direktemissionen und der gemäß § 11 Abs. 2 berechneten maßgeblichen indirekten Emissionen während des Bezugszeitraums gemäß § 6 Abs. 1. Dem Ergebnis dieser Berechnung hinzuzurechnen sind 1,78 Tonnen Kohlenstoffdioxid je Tonne Wasserstoff, multipliziert mit dem Medianwert der in Tonnen Wasserstoff angegebenen historischen Produktion von Wasserstoff aus zusätzlichen Einsatzstoffen, 0,24 Tonnen Kohlenstoffdioxid je Tonne Ethen, multipliziert mit dem Medianwert der in Tonnen Ethen angegebenen historischen Produktion von Ethen aus zusätzlichen Einsatzstoffen, und 0,16 Tonnen Kohlenstoffdioxid je Tonne CWP, multipliziert mit dem Medianwert der in Tonnen CWP angegebenen historischen Produktion anderer chemischer Wertprodukte als Wasserstoff und Ethen aus zusätzlichen Einsatzstoffen. Abweichend von Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer eins, entspricht die vorläufige jährliche Anzahl an Emissionszertifikaten, die einer Unteranlage mit Produkt-Referenzwert für die Herstellung chemischer Wertprodukte („CWP“) kostenlos zuzuteilen sind, dem mit der gemäß Anhang 1, Abschnitt 3, bestimmten historischen Aktivitätsrate multiplizierten Produkt-Referenzwert für das Steamcracken gemäß Anhang 1, multipliziert mit dem Quotienten aus den in Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent angegebenen gesamten Direktemissionen, einschließlich der Emissionen aus importierter Nettowärme, während des Bezugszeitraums gemäß Paragraph 6, Absatz eins,, und der in Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent angegebenen Summe dieser gesamten Direktemissionen und der gemäß Paragraph 11, Absatz 2, berechneten maßgeblichen indirekten Emissionen während des Bezugszeitraums gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Dem Ergebnis dieser Berechnung hinzuzurechnen sind 1,78 Tonnen Kohlenstoffdioxid je Tonne Wasserstoff, multipliziert mit dem Medianwert der in Tonnen Wasserstoff angegebenen historischen Produktion von Wasserstoff aus zusätzlichen Einsatzstoffen, 0,24 Tonnen Kohlenstoffdioxid je Tonne Ethen, multipliziert mit dem Medianwert der in Tonnen Ethen angegebenen historischen Produktion von Ethen aus zusätzlichen Einsatzstoffen, und 0,16 Tonnen Kohlenstoffdioxid je Tonne CWP, multipliziert mit dem Medianwert der in Tonnen CWP angegebenen historischen Produktion anderer chemischer Wertprodukte als Wasserstoff und Ethen aus zusätzlichen Einsatzstoffen.
Abweichend von § 7 Abs. 2 Z 1 entspricht die vorläufige jährliche Anzahl der einer Unteranlage für die Herstellung von Vinylchlorid-Monomer („VCM“) kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikate dem mit der historischen Aktivitätsrate der in Tonnen angegebenen VCM-Produktion multiplizierten VCM-Referenzwert, multipliziert mit dem Quotienten aus den in Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent angegebenen und gemäß § 11 Abs. 2 berechneten Direktemissionen aus der VCM-Herstellung, einschließlich der Emissionen aus dem Nettowärmeimport, während des Bezugszeitraums gemäß § 6 Abs. 1, und der Summe dieser Direktemissionen und der in Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent angegebenen und auf Basis des in Terajoules (TJ) angegebenen historischen Verbrauchs von Wärme aus der Wasserstoffverbrennung berechneten wasserstoffbezogenen Emissionen aus der VCM-Herstellung während des Bezugszeitraums gemäß § 6 Abs. 1, multipliziert mit 56,1 Tonnen Kohlenstoffdioxid pro Terajoule. Abweichend von Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer eins, entspricht die vorläufige jährliche Anzahl der einer Unteranlage für die Herstellung von Vinylchlorid-Monomer („VCM“) kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikate dem mit der historischen Aktivitätsrate der in Tonnen angegebenen VCM-Produktion multiplizierten VCM-Referenzwert, multipliziert mit dem Quotienten aus den in Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent angegebenen und gemäß Paragraph 11, Absatz 2, berechneten Direktemissionen aus der VCM-Herstellung, einschließlich der Emissionen aus dem Nettowärmeimport, während des Bezugszeitraums gemäß Paragraph 6, Absatz eins,, und der Summe dieser Direktemissionen und der in Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent angegebenen und auf Basis des in Terajoules (TJ) angegebenen historischen Verbrauchs von Wärme aus der Wasserstoffverbrennung berechneten wasserstoffbezogenen Emissionen aus der VCM-Herstellung während des Bezugszeitraums gemäß Paragraph 6, Absatz eins,, multipliziert mit 56,1 Tonnen Kohlenstoffdioxid pro Terajoule.
Soweit in einer Unteranlage mit Produkt-Referenzwert messbare Wärme aus einer nicht in den Geltungsbereich des EZG 2011 fallenden Anlage oder anderen Einrichtung importiert wurde, wird die gemäß § 7 Abs. 2 Z 1 berechnete vorläufige jährliche Anzahl der der betreffenden Unteranlage mit Produkt-Referenzwert kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikate um die Wärmemenge gekürzt, die in dem betreffenden Jahr aus einer nicht in den Geltungsbereich des EZG 2011 fallenden Anlage oder anderen Einrichtung historisch importiert wurde, multipliziert mit dem Wärme-Referenzwert für messbare Wärme gemäß Anhang 1. Soweit in einer Unteranlage mit Produkt-Referenzwert messbare Wärme aus einer nicht in den Geltungsbereich des EZG 2011 fallenden Anlage oder anderen Einrichtung importiert wurde, wird die gemäß Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer eins, berechnete vorläufige jährliche Anzahl der der betreffenden Unteranlage mit Produkt-Referenzwert kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikate um die Wärmemenge gekürzt, die in dem betreffenden Jahr aus einer nicht in den Geltungsbereich des EZG 2011 fallenden Anlage oder anderen Einrichtung historisch importiert wurde, multipliziert mit dem Wärme-Referenzwert für messbare Wärme gemäß Anhang 1.
Innerhalb von drei Monaten nach der Annahme des Verzeichnisses gemäß Artikel 10a Absatz 13 der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG, Abl. Nr. L 275 vom 25.10.2003 S. 32, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/29/EG, Abl. Nr. L 140 vom 05.06.2009 S. 63, für die Jahre 2015 bis 2020 oder der Annahme etwaiger Neueinträge in das gemäß dem Beschluss 2010/2/EU zur Festlegung eines Verzeichnisses der Sektoren und Teilsektoren, von denen angenommen wird, dass sie einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind, gemäß der Richtlinie 2003/87/EG, Abl. Nr. L 1 vom 05.01.2010 S. 10, festgelegte Verzeichnis für die Jahre 2013 und 2014 ist das Verzeichnis gemäß § 12 zu überprüfen. Dabei sind allfällige Änderungen in Bezug auf die Annahme, dass Anlagen und Unteranlagen einem Risiko der Verlagerung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen ausgesetzt sind, und gegebenenfalls die entsprechende vorläufige Jahresmenge der kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikate anzugeben. Das überprüfte Verzeichnis ist an die Kommission zu übermitteln. Innerhalb von drei Monaten nach der Annahme des Verzeichnisses gemäß Artikel 10a Absatz 13 der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG, Abl. Nr. L 275 vom 25.10.2003 S. 32, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/29/EG, Abl. Nr. L 140 vom 05.06.2009 S. 63, für die Jahre 2015 bis 2020 oder der Annahme etwaiger Neueinträge in das gemäß dem Beschluss 2010/2/EU zur Festlegung eines Verzeichnisses der Sektoren und Teilsektoren, von denen angenommen wird, dass sie einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind, gemäß der Richtlinie 2003/87/EG, Abl. Nr. L 1 vom 05.01.2010 S. 10, festgelegte Verzeichnis für die Jahre 2013 und 2014 ist das Verzeichnis gemäß Paragraph 12, zu überprüfen. Dabei sind allfällige Änderungen in Bezug auf die Annahme, dass Anlagen und Unteranlagen einem Risiko der Verlagerung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen ausgesetzt sind, und gegebenenfalls die entsprechende vorläufige Jahresmenge der kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikate anzugeben. Das überprüfte Verzeichnis ist an die Kommission zu übermitteln.
Produkt-Referenzwert | Einbezogene Produkte | Einbezogene Verfahren und Emissionen (Systemgrenzen) | Für die Jahre 2013 und 2014 festgestelltes Risiko der Verlagerung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen | Referenzwert (Zertifikate pro Tonne) |
Koks | Koks (Erzeugnis aus der Kohleverkokung unter Hochtemperatur) oder Gaskoks (Nebenerzeugnis von Gaswerken), ausgedrückt in Tonnen Trockenkoks. Braunkohlekoks fällt nicht unter diesen Referenzwert. | Einbezogen sind alle Prozesse, die direkt oder indirekt mit folgenden Prozesseinheiten in Zusammenhang stehen: Koksöfen, H2S- bzw. NH3-Verbrennungsanlage, Kohlevorwärmung (Auftauen), Koksgas-Absaugung, Entschwefelungsanlage, Destillationsanlage, Dampfgenerator, Druckkontrolle in den (Koks-)Batterien, biologische Wasserbehandlung, Erwärmung von Nebenerzeugnissen und Wasserstoffseparator. Die Kokereigaswäsche ist einbezogen. | Ja | 0,286 |
Eisenerzsinter | Agglomeriertes eisenhaltiges Produkt aus feinkörnigem Eisenerz, Flussmitteln und eisenhaltigem Recyclingmaterial mit den chemischen und physikalischen Eigenschaften (Basizitätswert, Druckfestigkeit und Durchlässigkeit), die erforderlich sind, um Eisen und die notwendigen Flussmittel in den Prozess der Eisenerzreduktion einzubringen. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit folgenden Prozesseinheiten in Zusammenhang stehen: Sinterband, Zündung, Einrichtungen für die Sintergutvorbereitung, Heißsieb, Sinterkühler, Kaltsieb und Dampfgenerator. | Ja | 0,171 |
Roheisen | Kohlenstoffgesättigte Eisenschmelze für die Weiterverarbeitung | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit folgenden Prozesseinheiten in Zusammenhang stehen: Hochofen, Einrichtungen für die Heißmetallbehandlung, Hochofengebläse, Hochofenwinderhitzer, Sauerstoffkonverter, Sekundärmetallurgie, Vakuumanlagen, Guss (und Schneiden), Schlackenaufbereitung, Möllervorbereitung, Gichtgaswäsche, Entstaubung, Schrottvorwärmung, Kohletrocknung für das Einblasen von Feinkohlestaub, Behältervorheizung, Vorwärmeinrichtungen für gegossene Blöcke, Drucklufterzeugung, Staubverarbeitung (Brikettierung), Schlammverarbeitung (Brikettierung), Dampfinjektion im Hochofen, Dampfgenerator, Konvertergaskühlung, und Verschiedenes. | Ja | 1,328 |
Vorgebrannte Anoden | Anoden für die Aluminium-elektrolyse, bestehend aus Petrolkoks, Pech und normal recycelten Anoden, die speziell für eine bestimmte Schmelze geformt und in Anodenbrennöfen bei einer Temperatur von etwa 1150 °C gebrannt werden. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Herstellung von vorgebrannten Anoden in Zusammenhang stehen. | Ja | 0,324 |
Aluminium | Nichtlegiertes flüssiges Aluminium in Rohform aus der Elektrolyse | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Produktionsstufe Elektrolyse in Zusammenhang stehen. | Ja | 1,514 |
Grauzement-klinker | Grauzementklinker als insgesamt produzierte Klinkermenge | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Herstellung von Grauzementklinker in Zusammenhang stehen. | Ja | 0,766 |
Weißzement-klinker | Weißzementklinker für den Einsatz als Hauptbindemittel in der Formulierung von Materialien wie Fugenfüller, Fliesenkleber, Dämmmittel und Verankerungsmörtel, Industriebodenmörtel, Verputz-Fertigmischung, Reparaturmörtel und wasserdichte Beschichtungen mit einem Durchschnittsanteil von höchstens 0,4 Massen-% Fe2O3, 0,003 Massen-% Cr2O3 und 0,03 Massen-% Mn2O3 | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Herstellung von Weißzementklinker in Zusammenhang stehen. | Ja | 0,987 |
Kalk | Branntkalk: Durch Brennen von Kalkstein (CaCO3) gewonnenes Calciumoxid (CaO) als Kalk in Standardreinheit mit einem Gehalt an freiem CaO von 94,5%. Kalk, der in ein und derselben Anlage hergestellt und für Reinigungsverfahren verbraucht wird, fällt nicht unter diese Produkt-Referenzwert. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Herstellung von Kalk in Zusammenhang stehen. | Ja | 0,954 |
Dolomitkalk | Dolomitkalk ist gebrannter Dolomit als eine Mischung von Calcium- und Magnesiumoxid und wird durch das Brennen von Dolomit (CaCO3.MgCO3) gewonnen. Der Rest-CO2-Gehalt beträgt mehr als 0,25%, der Gehalt an freiem MgO 25% bis 40%. Die Schüttdichte des Handelserzeugnisses liegt unter 3,05 g/cm3. Dolomitkalk wird in Standardreinheit mit einem Gehalt an freiem CaO von 57,4% und an freiem MgO von 38,0% ausgedrückt. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Produktion von Dolomitkalk in Zusammenhang stehen. | Ja | 1,072 |
Sinterdolomit | Mischung aus Calcium- und Magnesiumoxid, die ausschließlich für die Herstellung von feuerfesten Steinen und anderen feuerfesten Erzeugnissen verwendet wird, mit einer Schüttdichte von mindestens 3,05 g/cm3. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Produktion von Sinterdolomit in Zusammenhang stehen. | Ja | 1,449 |
Flachglas | Flachglas, Mattglas und poliertes Glas (in Tonnen Glas aus dem Kühlofen). | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit den Produktionsschritten Schmelzofen, Läuterbereich, Arbeitswanne, Floatbad und Kühlofen in Zusammenhang stehen. | Ja | 0,453 |
Flaschen und Behälter aus farblosem Glas | Flaschen für Nahrungsmittel und Getränke aus farblosem Glas mit einem Nenninhalt von < 2,5 l (keine Flaschen mit einem Überzug aus Leder oder rekonstituiertem Leder, keine Babyflaschen), ausgenommen hochweißes Flintglas mit einem Eisenoxidgehalt, ausgedrückt in Gewichtsprozent Fe2O3, von weniger als 0,03% und den Farbkoordinaten L im Bereich 100 bis 87, a im Bereich 0 bis -5 und b im Bereich 0 bis 3 (unter Anwendung des von der Internationalen Beleuchtungskommission empfohlenen CIE-Lab-Systems), ausgedrückt in Tonnen verpacktes Erzeugnis. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit den Produktionsschritten Materialhandhabung, Schmelzen, Formen, Weiterverarbeitung, Verpackung und sonstigen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen. | Ja | 0,382 |
Flaschen und Behälter aus Farbglas | Flaschen für Nahrungsmittel und Getränke aus Farbglas mit einem Nenninhalt von < 2,5 l (keine Flaschen mit einem Überzug aus Leder oder rekonstituiertem Leder, keine Babyflaschen), ausgedrückt in Tonnen verpacktes Erzeugnis | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit den Produktionsschritten Materialhandhabung, Schmelzen, Formen, Weiterverarbeitung, Verpackung und sonstigen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen. | Ja | 0,306 |
Produkte aus Endlosglas-fasern | Geschmolzenes Glas für die Herstellung von Produkten aus Endlosglasfasern, namentlich Kurzglasfasern (chopped strands), Fasersträngen (Rovings), Glasgarnen und Glasstapelfasern sowie Glasfasermatten (ausgedrückt in Tonnen Glasschmelze im Vorherd). Mineralwolle-produkte für Wärme- und Schalldämmung sowie Brandschutz sind nicht einbezogen. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit den Produktionsprozessen Schmelzen von Glas in den Schmelzöfen und Glaskonditionierung in den Vorherden in Zusammenhang stehen. Die weitere Verarbeitung der Fasern in marktfähige Produkte fällt nicht unter diese Produkt-Referenzwert. | Ja | 0,406 |
Vormauer-ziegel | Vormauerziegel mit einer Dichte von mehr als 1000 kg/m3 für Mauerwerk gemäß EN 771-1, ausgenommen Pflasterziegel, Klinker und blaugedämpfte Vormauerziegel. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit den Produktionsprozessen Aufbereiten und Mischen der Rohstoffe, Formen, Trocknen der Rohlinge, Brennen der Ziegel, Fertigstellung des Produkts und Abgaswäsche in Zusammenhang stehen. | Ja | 0,139 |
Pflasterziegel | Tonziegel für Bodenbeläge gemäß EN 1344. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit den Produktionsprozessen Aufbereiten und Mischen der Rohstoffe, Formen, Trocknen der Rohlinge, Brennen der Ziegel, Fertigstellung des Produkts und Abgaswäsche in Zusammenhang stehen. | Ja | 0,192 |
Dachziegel | Tondachziegel gemäß EN 1304:2005, ausgenommen blaugedämpfte Dachziegel und Zubehör. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit den Produktionsprozessen Aufbereiten und Mischen der Rohstoffe, Formen, Trocknen der Rohlinge, Brennen der Ziegel, Fertigstellung des Produkts und Abgaswäsche in Zusammenhang stehen. | Ja | 0,144 |
Sprüh-getrocknetes Pulver | Sprühgetrocknetes Pulver für die Herstellung von trockengepressten Wand- und Bodenfliesen, in Tonnen erzeugtes Pulver. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Herstellung von sprühgetrocknetem Pulver in Zusammenhang stehen. | Ja | 0,076 |
Gips | Gips aus gebranntem Gipsstein oder Calciumsulfat (einschließlich für Bauzwecke, zum Appretieren von Geweben und Papier, für zahnärztliche Zwecke und für die Bodenmelioration) in Tonnen Stuckgips. Alphagips fällt nicht unter diese Referenzwert. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit den Produktionsschritten Zermahlen, Trocknen und Brennen in Zusammenhang stehen. | Ja (ab 2014) | 0,048 |
Getrockneter Sekundärgips | Getrockneter Sekundärgips (synthetischer Gips, der als recyceltes Nebenprodukt der Stromindustrie oder als Recyclingmaterial aus Bauabfällen und -schutt anfällt), ausgedrückt in Tonnen des Produkts. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit dem Trocknen von Sekundärgips in Zusammenhang stehen. | Ja (ab 2014) | 0,017 |
Kurzfaser-Sulfatzellstoff | Kurzfaser-Sulfatzellstoff ist ein Faserstoff, der mit dem auf dem Einsatz von Kochlauge basierenden Sulfatverfahren gewonnen wird und eine Faserlänge von 1-1,5 mm aufweist. Er wird überwiegend für Produkte verwendet, für die eine besondere Glätte und Grammatur erforderlich ist, wie Tissuepapier und Druckpapier. Die Referenzwert wird ausgedrückt als marktfähige Nettoproduktion in Adt (Air dried tonnes - luftgetrocknete Tonnen). | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die Teil des Zellstoffproduktionsprozesses sind (insbesondere Aufschlussanlage, Laugenrückgewinnungskessel, Zellstofftrocknung und Kalkofen sowie angeschlossene Anlagen zur Energieumwandlung (Kessel/KWK). Andere Tätigkeiten am Anlagenstandort, die nicht Teil dieses Prozesses sind, wie Sägereiarbeiten, Holzverarbeitung, Erzeugung von für den Verkauf bestimmten Chemikalien, Abfallbehandlung (interne statt externer Abfallbehandlung (Trocknen, Pelletieren, Verbrennen, Einlagern in Deponie), Erzeugung von synthetischem Calciumcarbonat (PCC - precipitated calcium carbonate), Behandlung übelriechender Gase und Fernwärme sind nicht einbezogen. | Ja | 0,12 |
Langfaser-Sulfatzellstoff | Langfaser-Sulfatzellstoff ist ein Faserstoff, der mit dem auf dem Einsatz von Kochlauge basierenden Sulfatverfahren gewonnen wird und eine Faserlänge von 3-3,5 mm aufweist. Er wird überwiegend für Produkte verwendet, für die Festigkeit erforderlich ist, wie Packpapier. Der Referenzwert wird ausgedrückt als marktfähige Nettoproduktion in Adt. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die Teil des Zellstoffproduktionsprozesses sind (insbesondere Aufschlussanlage, Laugenrückgewinnungskessel, Zellstofftrocknung und Kalkofen sowie angeschlossene Anlagen zur Energieumwandlung (Kessel/KWK). Andere Tätigkeiten am Anlagenstandort, die nicht Teil dieses Prozesses sind, wie Sägereiarbeiten, Holzverarbeitung, Erzeugung von für den Verkauf bestimmten Chemikalien, Abfallbehandlung (interne statt externer Abfallbehandlung (Trocknen, Pelletieren, Verbrennen, Einlagern in Deponie), Erzeugung von synthetischem Calciumcarbonat (PCC), Behandlung übelriechender Gase und Fernwärme sind nicht einbezogen. | Ja | 0,06 |
Sulfitzellstoff, thermo-mechanischer und mechanischer Holzstoff | Durch ein besonderes Aufschlussverfahren, z. B. durch Kochen von Hackschnitzeln mit Bisulfitlauge unter Druck gewonnener Zellstoff (Sulfitzellstoff), ausgedrückt als marktfähige Nettoproduktion in Adt. Sulfitzellstoff kann gebleicht oder ungebleicht sein. Qualitäten von mechanischem Holzstoff: TMP (thermomechanischer Holzstoff) und Holzschliff als marktfähige Nettoproduktion in Adt. Mechanischer Holzstoff kann gebleicht oder ungebleicht sein. Nicht unter diese Gruppe fallen die kleineren Untergruppen halbchemischer Zellstoff und CTMP (chemisch-thermomechanischer Zellstoff) und Chemiezellstoff. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die Teil des Zellstoffproduktionsprozesses sind (insbesondere Aufschlussanlage, Laugenrückgewinnungskessel, Zellstofftrocknung und Kalkofen sowie angeschlossene Anlagen zur Energieumwandlung (Kessel/KWK). Andere Tätigkeiten am Anlagenstandort, die nicht Teil dieses Prozesses sind, wie Sägereiarbeiten, Holzverarbeitung, Erzeugung von für den Verkauf bestimmten Chemikalien, Abfallbehandlung (interne statt externer Abfallbehandlung (Trocknen, Pelletieren, Verbrennen, Einlagern in Deponie), Erzeugung von synthetischem Calciumcarbonat (PCC), Behandlung übelriechender Gase und Fernwärme sind nicht einbezogen. | Ja | 0,02 |
Faserstoff aus Altpapier | Faserstoff aus Fasern, die aus wieder aufbereitetem Papier oder Pappe (Altpapier bzw. -pappe und Ausschuss) oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen gewonnen wurden, ausgedrückt als marktfähige Nettoproduktion in Adt. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die Teil der Zellstoffproduktion aus wieder aufbereitetem Papier sind, sowie angeschlossene Anlagen zur Energieumwandlung (Kessel/KWK). Andere Tätigkeiten am Anlagenstandort, die nicht Teil dieses Prozesses sind, wie Sägereiarbeiten, Holzverarbeitung, Erzeugung von für den Verkauf bestimmten Chemikalien, Abfallbehandlung (interne statt externer Abfallbehandlung (Trocknen, Pelletieren, Verbrennen, Einlagern in Deponie), Erzeugung von synthetischem Calciumcarbonat (PCC), Behandlung übelriechender Gase und Fernwärme sind nicht einbezogen. | Ja | 0,039 |
Zeitungsdruck-papier | Besondere Papierart (in Rollen oder Bögen) für den Druck von Zeitungen, ausgedrückt als marktfähige Nettoproduktion in Adt. Das Papier wird aus Holzschliff oder mechanischem Zellstoff oder recycelten Fasern oder einer beliebigen Kombination aus beidem hergestellt. Die Grammatur liegt in der Regel zwischen 40 und 52 g/m2, kann jedoch auch 65 g/m2 erreichen. Zeitungsdruckpapier ist maschinenglatt oder leicht kalandriert, weiß oder leicht farbig und wird in Rollen für Hoch-, Offset- oder Flexodruck verwendet. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die Teil der Papierherstellung sind (insbesondere Papier- oder Kartonmaschine sowie angeschlossene Anlagen zur Energieumwandlung (Kessel/KWK) und direkt für den Produktionsprozess verwendeter Brennstoff). Andere Tätigkeiten am Anlagenstandort, die nicht Teil dieses Prozesses sind, wie Sägereiarbeiten, Holzverarbeitung, Erzeugung von für den Verkauf bestimmten Chemikalien, Abfallbehandlung (interne statt externer Abfallbehandlung (Trocknen, Pelletieren, Verbrennen, Einlagern in Deponie), Erzeugung von synthetischem Calciumcarbonat (PCC), Behandlung übelriechender Gase und Fernwärme sind nicht einbezogen. | Ja | 0,298 |
Ungestrichenes Feinpapier | Ungestrichenes Feinpapier (umfasst sowohl ungestrichenes mechanisches als auch ungestrichenes holzfreies Papier), ausgedrückt als marktfähige Nettoproduktion in Adt: 1. Ungestrichenes holzfreies Papier, das für Druck- und andere Grafikzwecke geeignet ist und aus verschiedenen überwiegend aus Frischfasern bestehenden Mischungen hergestellt wird, in unterschiedlichem Maße mineralische Füllstoffe enthält und unterschiedlich nachbehandelt wird. Zu dieser Papierart gehören die meisten Büropapiere wie Geschäftsdrucksachen, Kopier-, Computer-, Brief- und Werkdruckpapier. 2. Ungestrichenes mechanisches Papier ist aus mechanischem Zellstoff hergestelltes Papier, das für Verpackungen, Grafikzwecke oder Zeitschriften verwendet wird. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die Teil der Papierherstellung sind (insbesondere Papier- oder Kartonmaschine sowie angeschlossene Anlagen zur Energieumwandlung (Kessel/KWK) und direkt für den Produktionsprozess verwendeter Brennstoff). Andere Tätigkeiten am Anlagenstandort, die nicht Teil dieses Prozesses sind, wie Sägereiarbeiten, Holzverarbeitung, Erzeugung von für den Verkauf bestimmten Chemikalien, Abfallbehandlung (interne statt externer Abfallbehandlung (Trocknen, Pelletieren, Verbrennen, Einlagern in Deponie), Erzeugung von synthetischem Calciumcarbonat (PCC), Behandlung übelriechender Gase und Fernwärme sind nicht einbezogen. | Ja | 0,318 |
Gestrichenes Feinpapier | Gestrichenes Feinpapier (umfasst sowohl gestrichenes mechanisches als auch gestrichenes holzfreies Papier), ausgedrückt als marktfähige Nettoproduktion in Adt: 1. Gestrichenes holzfreies Papier aus vorwiegend durch ein chemisches Aufschlussverfahren gewonnenen Fasern, das im Prozessablauf gestrichen wird und für verschiedene Verwendungszwecke geeignet ist (auch bekannt als WFC-Papier). Diese Gruppe konzentriert sich im Wesentlichen auf Druckpapier. 2. Gestrichenes mechanisches Papier aus mechanischem Zellstoff, das für Grafikzwecke und Zeitschriften verwendet wird. Diese Gruppe wird auch als gestrichenes Holzschliffpapier bezeichnet. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die Teil der Papierherstellung sind (insbesondere Papier- oder Kartonmaschine sowie angeschlossene Anlagen zur Energieumwandlung (Kessel/KWK) und direkt für den Produktionsprozess verwendeter Brennstoff). Andere Tätigkeiten am Anlagenstandort, die nicht Teil dieses Prozesses sind, wie Sägereiarbeiten, Holzverarbeitung, Erzeugung von für den Verkauf bestimmten Chemikalien, Abfallbehandlung (interne statt externer Abfallbehandlung (Trocknen, Pelletieren, Verbrennen, Einlagern in Deponie), Erzeugung von synthetischem Calciumcarbonat (PCC), Behandlung übelriechender Gase und Fernwärme sind nicht einbezogen. | Ja | 0,318 |
Hygienepapier | Hygienepapier, ausgedrückt als marktfähige Nettoproduktion in Mutterrollen, umfasst eine breite Palette von Tissue- und anderen Hygienepapieren für den Haushalt oder für gewerbliche oder industrielle Einrichtungen (Toilettenpapier, Kosmetiktücher, Küchenwischtücher, Papierhandtücher und Industriewischtücher, für die Herstellung von Babywindeln, Hygienebinden usw. Hygienepapier, das im Durchströmverfahren getrocknet wurde (TAD-Tissue) gehört nicht zu dieser Gruppe. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die Teil der Papierherstellung sind (insbesondere Papier- oder Kartonmaschine sowie angeschlossene Anlagen zur Energieumwandlung (Kessel/KWK) und direkt für den Produktionsprozess verwendeter Brennstoff). Andere Tätigkeiten am Anlagenstandort, die nicht Teil dieses Prozesses sind, wie Sägereiarbeiten, Holzverarbeitung, Erzeugung von für den Verkauf bestimmten Chemikalien, Abfallbehandlung (interne statt externer Abfallbehandlung (Trocknen, Pelletieren, Verbrennen, Einlagern in Deponie), Erzeugung von synthetischem Calciumcarbonat (PCC), Behandlung übelriechender Gase und Fernwärme sind nicht einbezogen. Die Umwandlung von Mutterrollengewicht in Endprodukt ist nicht Teil dieser Produkt-Referenzwert. | Ja | 0,334 |
Testliner und Fluting | Testliner und Fluting, ausgedrückt als marktfähige Nettoproduktion in Adt: 1. Testliner sind Pappesorten, die bestimmte, von der Verpackungsindustrie vorgegebene Tests bestehen und sich als Decklage von Wellpappe für Versandkartons eignen. Testliner werden überwiegend aus Recyclingfasern hergestellt. 2. Fluting bezeichnet bei Versandkartons aus Wellpappe die Zwischenschicht zwischen den beiden Decklagen (Testliner/ Kraftliner). Fluting besteht überwiegend aus Papier aus Recyclingfasern, unter diese Gruppe fällt aber auch Pappe aus chemischem und halbchemischem Zellstoff. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die Teil der Papierherstellung sind (insbesondere Papier- oder Kartonmaschine sowie angeschlossene Anlagen zur Energieumwandlung (Kessel/KWK) und direkt für den Produktionsprozess verwendeter Brennstoff). Andere Tätigkeiten am Anlagenstandort, die nicht Teil dieses Prozesses sind, wie Sägereiarbeiten, Holzverarbeitung, Erzeugung von für den Verkauf bestimmten Chemikalien, Abfallbehandlung (interne statt externer Abfallbehandlung (Trocknen, Pelletieren, Verbrennen, Einlagern in Deponie), Erzeugung von synthetischem Calciumcarbonat (PCC), Behandlung übelriechender Gase und Fernwärme sind nicht einbezogen. | Ja | 0,248 |
Ungestrichener Karton | Diese Referenzwert schließt eine breite Palette ungestrichener Produkte ein (ausgedrückt als marktfähige Nettoproduktion in Adt), die einzel- oder mehrlagig sein können. Ungestrichener Karton wird vorwiegend für Verpackungszwecke verwendet, bei denen vor allem Stärke und Steifigkeit gefragt sind, während der gewerbliche Aspekt als Informationsträger zweitrangig ist. Karton wird aus Frisch- und/oder Altfasern hergestellt, hat gute Falteigenschaften, hohe Steifigkeit sowie Rillfähigkeit. Er wird vor allem zur Verpackung von Verbrauchsgütern wie Tiefkühlkost, Kosmetika oder für Flüssigkeitsbehälter verwendet. Wird auch als Vollpappe, Faltschachtelkarton, Kartonagenpappe, Verpackungskarton oder Wickelkarton bezeichnet. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die Teil der Papierherstellung sind (insbesondere Papier- oder Kartonmaschine sowie angeschlossene Anlagen zur Energieumwandlung (Kessel/KWK) und direkt für den Produktionsprozess verwendeter Brennstoff). Andere Tätigkeiten am Anlagenstandort, die nicht Teil dieses Prozesses sind, wie Sägereiarbeiten, Holzverarbeitung, Erzeugung von für den Verkauf bestimmten Chemikalien, Abfallbehandlung (interne statt externer Abfallbehandlung (Trocknen, Pelletieren, Verbrennen, Einlagern in Deponie), Erzeugung von synthetischem Calciumcarbonat (PCC), Behandlung übelriechender Gase und Fernwärme sind nicht einbezogen. | Ja | 0,237 |
Gestrichener Karton | Diese Referenzwert schließt eine breite Palette gestrichener Produkte ein (ausgedrückt als marktfähige Nettoproduktion in Adt) ein, die einzel- oder mehrlagig sein können. Gestrichener Karton wird vorwiegend für Gewerbezwecke verwendet, bei denen die Produktangaben auf der Verpackung von Nahrungsmitteln, Arzneimitteln, Kosmetika und Sonstigem in den Ladenregalen sichtbar sein müssen. Karton wird aus Frisch- oder Altfasern hergestellt, und hat gute Falteigenschaften, hohe Steifigkeit sowie Rillfähigkeit. Er wird vor allem zur Verpackung von Verbrauchsgütern wie Tiefkühlkost, Kosmetika oder für Flüssigkeitsbehälter verwendet. Wird auch als Vollpappe, Faltschachtelkarton, Kartonagenpappe, Verpackungskarton oder Wickelkarton bezeichnet. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die Teil der Papierherstellung sind (insbesondere Papier- oder Kartonmaschine sowie angeschlossene Anlagen zur Energieumwandlung (Kessel/KWK) und direkt für den Produktionsprozess verwendeter Brennstoff). Andere Tätigkeiten am Anlagenstandort, die nicht Teil dieses Prozesses sind, wie Sägereiarbeiten, Holzverarbeitung, Erzeugung von für den Verkauf bestimmten Chemikalien, Abfallbehandlung (interne statt externer Abfallbehandlung (Trocknen, Pelletieren, Verbrennen, Einlagern in Deponie), Erzeugung von synthetischem Calciumcarbonat (PCC), Behandlung übelriechender Gase und Fernwärme sind nicht einbezogen. | Ja | 0,273 |
Salpetersäure | Salpetersäure (HNO3), zu erfassen in Tonnen HNO3 (100%). | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Erzeugung des Produkts, für das die Referenzwert gilt, sowie mit der Zerstörung von N2O in Zusammenhang stehen, ausgenommen die Ammoniakerzeugung. | Ja | 0,302 |
Adipinsäure | Adipinsäure, zu erfassen als Tonnen getrocknete gereinigte Adipinsäure in Speichersilos oder in Bigbags oder Säcke verpackt. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Erzeugung des Produkts, für das die Referenzwert gilt, sowie mit der Zerstörung von N2O in Zusammenhang stehen. | Ja | 2,79 |
Vinylchlorid-monomer (VCM) | Vinylchlorid (Chlorethylen) | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit den Produktionsschritten Direktchlorierung, Oxychlorierung und Cracken von Ethylendichlorid zu VCM in Zusammenhang stehen. | Ja | 0,204 |
Phenol / | Gesamtproduktion von Phenol, Aceton und dem Nebenprodukt Alphamethylstyrol (AMS) zusammen. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Herstellung von Phenol und Aceton in Zusammenhang stehen. Dazu gehören namentlich Drucklufterzeugung, Hydroperoxidierung, Cumolrückgewinnung aus der Abluft, Aufkonzentration und Spaltung, Fraktionierung und Reinigung, Teercracking, Rückgewinnung und Reinigung von Acetophenon, Rückgewinnung von AMS zur Abgabe aus der Anlage, AMS-Hydrierung zwecks Recycling innerhalb der Systemgrenzen, erste Abwasserreinigung (1. Wasserwäsche), Kühlwassererzeugung (z. B. Kühltürme), Kühlwassereinsatz (Umlaufpumpen), Fackeln und Verbrennungsanlagen (auch physisch außerhalb de Systemgrenzen gelegene) sowie Brennstoffverbrauch für Hilfstätigkeiten. | Ja | 0,266 |
S-PVC | Polyvinylchlorid; nicht gemischt mit anderen Stoffen, bestehend aus PVC-Partikeln mit einer mittleren Größe von 50-200 µm. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Produktion von S-PVC in Zusammenhang stehen, ausgenommen die Erzeugung von VCM. | Ja | 0,085 |
E-PVC | Polyvinylchlorid; nicht gemischt mit anderen Stoffen, bestehend aus PVC-Partikeln mit einer mittleren Größe von 0,1-3 µm. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Produktion von E-PVC in Zusammenhang stehen, ausgenommen die Erzeugung von VCM. | Ja | 0,238 |
Soda | Natriumcarbonat als Bruttogesamtproduktion, ausgenommen Schwersoda, das als Nebenerzeugnis in einem Caprolactam-Produktionsnetz anfällt. | Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit folgenden Prozesseinheiten in Zusammenhang stehen: Reinigung der Salzlösung, Kalkofen und Kalkmilcherzeugung, Ammoniakabsorption, Ausfällen von NaHCO3, Ausfiltern oder Separieren der NaHCO3-Kristalle aus der Mutterlösung, Aufspaltung von NaHCO3 zu Na3CO3, Ammoniakrückgewinnung und Verdichtung oder Gewinnung von Schwersoda. | Ja | 0,843 |
Die im Folgenden angeführten NACE- und PRODCOM-Codes beruhen auf ÖNACE 2008, CPA2008 und PRODCOM 2011.
Die Kriterien, aufgrund derer angenommen wird, dass ein Sektor einem erheblichen Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt ist, sind die Folgenden:
A: in Artikel 10a Absatz 15 der Richtlinie 2003/87/EG genanntes Kriterium
B: in Artikel 10a Absatz 16 Buchstabe a der Richtlinie 2003/87/EG genanntes Kriterium
C: in Artikel 10a Absatz 16 Buchstabe b der Richtlinie 2003/87/EG genanntes Kriterium
NACE-Code | Beschreibung | Erfüllte Kriterien |
0510 | Steinkohlenbergbau | C |
0610 | Gewinnung von Erdöl | C |
0620 | Gewinnung von Erdgas | C |
0710 | Eisenerzbergbau | C |
0729 | Sonstiger NE-Metallerzbergbau | C |
0891 | Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale | C |
0893 | Gewinnung von Salz | A |
0899 | Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g. | A, C |
1020 | Fischverarbeitung | C |
1041 | Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine und ähnliche Nahrungsfette) | C |
1062 | Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen | A |
1081 | Herstellung von Zucker | A |
1086 | Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln | C |
1101 | Herstellung von Spirituosen | C |
1102 | Herstellung von Traubenwein | C |
1104 | Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen | A |
1310 | Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei | C |
1320 | Weberei | C |
1391 | Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff | C |
1392 | Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung) | C |
1393 | Herstellung von Teppichen | C |
1394 | Herstellung von Seilerwaren | C |
1395 | Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung) | C |
1396 | Herstellung von technischen Textilien | C |
1399 | Herstellung von sonstigen Textilwaren a. n. g. | C |
1411 | Herstellung von Lederbekleidung | C |
1412 | Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung | C |
1413 | Herstellung von sonstiger Oberbekleidung | C |
1414 | Herstellung von Wäsche | C |
1419 | Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a. n. g. | C |
1420 | Herstellung von Pelzwaren | C |
1431 | Herstellung von Strumpfwaren | C |
1439 | Herstellung von sonstiger Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff | C |
1511 | Herstellung von Leder und Lederfaserstoff; Zurichtung und Färben von Fellen | C |
1512 | Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung) | C |
1520 | Herstellung von Schuhen | C |
1622 | Herstellung von Parketttafeln | C |
1629 | Herstellung von Holzwaren a. n. g, Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) | C |
1711 | Herstellung von Holz- und Zellstoff | A, C |
1712 | Herstellung von Papier, Karton und Pappe | A |
1724 | Herstellung von Tapeten | C |
1910 | Kokerei | A, C |
1920 | Mineralölverarbeitung | A |
2012 | Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten | C |
2013 | Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien | A, C |
2014 | Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien | A, C |
2015 | Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen | A, B |
2016 | Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | C |
2017 | Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen | C |
2020 | Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln | C |
2042 | Herstellung von Körperpflegemitteln und Duftstoffen | C |
2053 | Herstellung von etherischen Ölen | C |
2059 | Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. | C |
2060 | Herstellung von Chemiefasern | C |
2110 | Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen | C |
2120 | Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | C |
2211 | Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen | C |
2219 | Herstellung von sonstigen Gummiwaren | C |
2311 | Herstellung von Flachglas | A |
2313 | Herstellung von Hohlglas | A |
2314 | Herstellung von Glasfasern und Waren daraus | A / C 1 |
2319 | Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren | C |
2320 | Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren | C |
2331 | Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten | A, C |
2341 | Herstellung von keramischen Haushaltswaren und Ziergegenständen | C |
2342 | Herstellung von Sanitärkeramik | C |
2343 | Herstellung von Isolatoren und Isolierteilen aus Keramik | C |
2344 | Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke | C |
2349 | Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen | C |
2351 | Herstellung von Zement | B |
2352 | Herstellung von Kalk und gebranntem Gips | B |
2370 | Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g. | C |
2391 | Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage | C |
2410 | Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen | A |
2420 | Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl | C |
2431 | Herstellung von Blankstahl | C |
2441 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen | C |
2442 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium | A, C |
2443 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn | A |
2444 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer | C |
2445 | Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen | C |
2446 | Aufbereitung von Kernbrennstoffen | A, C |
2540 | Herstellung von Waffen und Munition | C |
2571 | Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen | C |
2572 | Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen | C |
2573 | Herstellung von Werkzeugen | C |
2594 | Herstellung von Schrauben und Nieten | C |
2599 | Herstellung von sonstigen Metallwaren a. n. g. | C |
2611 | Herstellung von elektronischen Bauelementen | C |
2612 | Herstellung von bestückten Leiterplatten | C |
2620 | Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten | C |
2630 | Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik | C |
2640 | Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik | C |
2651 | Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen | C |
2652 | Herstellung von Uhren | C |
2660 | Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten | C |
2670 | Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | C |
2680 | Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern | C |
2711 | Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren | C |
2712 | Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | C |
2720 | Herstellung von Batterien und Akkumulatoren | C |
2731 | Herstellung von Glasfaserkabeln | C |
2732 | Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | C |
2733 | Herstellung von elektrischem Installationsmaterial | C |
2740 | Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten | C |
2751 | Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten | C |
2752 | Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten | C |
2790 | Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. | C |
2811 | Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) | C |
2812 | Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Systemen | C |
2813 | Herstellung von Pumpen und Kompressoren a. n. g. | C |
2814 | Herstellung von Armaturen a. n. g | C |
2815 | Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen | C |
2821 | Herstellung von Öfen und Brennern | C |
2822 | Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | C |
2823 | Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte) | C |
2824 | Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb | C |
2825 | Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt | C |
2829 | Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. | C |
2830 | Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen | C |
2841 | Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung | C |
2849 | Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen | C |
2891 | Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen | C |
2892 | Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen | C |
2893 | Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung | C |
2894 | Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung | C |
2895 | Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung | C |
2896 | Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk | C |
2899 | Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. | C |
2910 | Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | C |
2931 | Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen | C |
3011 | Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau) | C |
3012 | Boots- und Yachtbau | C |
3030 | Luft- und Raumfahrzeugbau | C |
3091 | Herstellung von Krafträdern | C |
3092 | Herstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen | C |
3099 | Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a. n. g. | C |
3109 | Herstellung von sonstigen Möbeln | C |
3211 | Herstellung von Münzen | C |
3212 | Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren (ohne Fantasieschmuck) | C |
3213 | Herstellung von Fantasieschmuck | C |
3220 | Herstellung von Musikinstrumenten | C |
3230 | Herstellung von Sportgeräten | C |
3240 | Herstellung von Spielwaren | C |
3250 | Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | C |
3291 | Herstellung von Besen und Bürsten | C |
3299 | Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a. n. g. | C |
______________________________
Der Sektor „Herstellung von Glasfasern und Waren daraus“ wird durch zwei CPA-Codes beschrieben. „231411 Glasstapelfasern, Glasseidenstränge und Garne, geschnittenes Textilglas“ und „231412 Waren aus Glasfasern (ohne Gewebe)“. Der auf NACE-4-Ebene bewertete Sektor erfüllt nicht die Kriterien in Artikel 10a Absätze 15 und 16 der Richtlinie 2003/87/EG. Der Teilsektor 231411 allerdings erfüllt das Kriterium in Artikel 10a Absatz 16 Buchstabe b und Teilsektor 231412 erfüllt das Kriterium in Artikel 10a Absatz 15. Da die beiden CPA-Codes den gesamten Sektor „Herstellung von Glasfasern und Waren daraus“ abdecken, wird der Sektor auf NACE-4-Ebene in das Verzeichnis aufgenommen, um Bezugnahmen zu erleichtern.
Jahr | Faktor |
2013 | 0,8000 |
2014 | 0,7286 |
2015 | 0,6571 |
2016 | 0,5857 |
2017 | 0,5143 |
2018 | 0,4429 |
2019 | 0,3714 |
2020 | 0,3000 |
Parameter | Anmerkungen |
Installierte Anfangskapazität | Nur für Unteranlagen, für die ein Produkt-Referenzwert gilt, ausgedrückt in der jeweiligen, in Anhang 1 genannten Einheit. |
Die zusätzliche oder die verringerte Kapazität sowie die installierte Kapazität der Unteranlage im Anschluss an eine wesentliche Kapazitätsänderung, wenn zwischen dem 1. Jänner 2009 und dem 30. Juni 2011 eine wesentliche Kapazitätsänderung stattfindet | Kapazitäten werden ausgedrückt für Unteranlagen, für die ein Produkt-Referenzwert gilt, in der jeweiligen, in Anhang I genannten Einheit,Unteranlagen, für die ein Produkt-Referenzwert gilt, in der jeweiligen, in Anhang römisch eins genannten Einheit, Unteranlagen, für die ein Wärme-Referenzwert gilt, in Terajoule messbarer Wärme, die für die Herstellung von Produkten oder die Erzeugung von mechanischer Energie außer Strom- oder Wärmeerzeugung oder Kühlung innerhalb der Anlagengrenzen pro Jahr verbraucht wird, Unteranlagen, für die ein Brennstoff-Referenzwert gilt, als Terajoule Brennstoff-Input pro Jahr, Prozessemissionen als pro Jahr emittierte Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent. |
Bezeichnung des Produkts bzw. der Produkte |
|
NACE –Code der Tätigkeit |
|
PRODCOM-Codes des Produkts bzw. der Produkte |
|
Ausweisung als Stromerzeuger |
|
Historische Aktivitätsrate | Je nach Art der Unteranlage; umfasst bei Unteranlagen, für die ein Produkt-Referenzwert gilt, die gesamte Jahresproduktionsmenge, anhand deren der Median bestimmt wurde. |
Durchsatz aller relevanten CWT-Funktionen | Nur für die Produkt-Referenzwerte „Raffinerieprodukte“ und „Aromaten“. |
Der Berechnung der historischen Aktivitätsraten zugrunde liegende Daten | Mindestens für die Produkt-Referenzwerte „Kalk“, „Dolomitkalk“, „Steamcracken“, „Wasserstoff“ und „Synthesegas“. |
Treibhausgasemissionen insgesamt | Nur direkte Emissionen; nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt. |
Treibhausgasemissionen aus Brennstoffen | Nur direkte Emissionen; nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt. |
Treibhausgasemissionen aus Prozessen | Nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt. |
Gesamtenergie-Input aus Brennstoffen innerhalb der Anlage | Nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt. |
Energie-Input aus Brennstoffen innerhalb der Anlage, der nicht für die Erzeugung messbarer Wärme verwendet wurde | Nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt. |
Energie-Input aus Brennstoffen innerhalb der Anlage, der für die Erzeugung messbarer Energie verwendet wurde | Nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt. |
Verbrauchte messbare Wärme | Nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt. |
Importierte messbare Wärme |
|
Treibhausgasemissionen aus der Produktion von an Privathaushalte exportierter Wärme |
|
Exportierte messbare Wärme | Nur Wärme, die an nicht in den Anwendungsbereich des EZG 2011 fallende Verbraucher geliefert wurde, mit klarer Angabe, ob der Verbraucher ein Privathaushalt ist. |
Stromverbrauch in Einklang mit den jeweils festgelegten Systemgrenzen (Anhang 1) | Nur für Unteranlagen, die unter einen Referenzwert fallen, für die die Austauschbarkeit von Wärme und Strom relevant ist |
Als Brennstoff für die Herstellung von Vinylchloridmonomer verwendeter Wasserstoff | Nur für Unteranlagen, die unter den Referenzwert „Vinylchloridmonomer“ fallen |
Parameter | Anmerkungen |
Bezeichnung des Produkts bzw. der Produkte |
|
NACE–Code der Tätigkeit |
|
PRODCOM-Codes des Produkts bzw. der Produkte |
|
Installierte Anfangskapazität vor der wesentlichen Erweiterung | Nur für Unteranlagen, für die eine wesentliche Kapazitätserweiterung mitgeteilt wird. |
Zusätzliche Kapazität (im Fall einer wesentlichen Erweiterung) | Nur für Unteranlagen, für die eine wesentliche Kapazitätserweiterung mitgeteilt wird. |
Installierte Kapazität nach der wesentlichen Erweiterung | Nur für Unteranlagen, für die eine wesentliche Kapazitätserweiterung mitgeteilt wird. |
Installierte Anfangsproduktionskapazität | Nur für neue Marktteilnehmer, die eine oder mehrere der in Anhang 3 EZG 2011 genannten Tätigkeiten ausüben und denen erstmals nach dem 30. Juni 2011 die Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen erteilt wurde oder die eine Tätigkeit ausüben, die gemäß § 2 Abs. 4 oder 5 EZG 2011 erstmals in den Geltungsbereich des EZG 2011 einbezogen wurde.Nur für neue Marktteilnehmer, die eine oder mehrere der in Anhang 3 EZG 2011 genannten Tätigkeiten ausüben und denen erstmals nach dem 30. Juni 2011 die Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen erteilt wurde oder die eine Tätigkeit ausüben, die gemäß Paragraph 2, Absatz 4, oder 5 EZG 2011 erstmals in den Geltungsbereich des EZG 2011 einbezogen wurde. Ausgedrückt für Unteranlagen, für die ein Produkt-Referenzwert gilt, in der jeweiligen, in Anhang 1 genannten Einheit, Unteranlagen, für die ein Wärme-Referenzwert gilt, in Terajoule messbarer Wärme, die für die Herstellung von Produkten oder die Erzeugung von mechanischer Energie außer Strom- oder Wärmeerzeugung oder Kühlung innerhalb der Anlagengrenzen pro Jahr verbraucht wird, Unteranlagen, für die ein Brennstoff-Referenzwert gilt, als Terajoule Brennstoff-Input pro Jahr, Prozessemissionen als pro Jahr emittierte Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent. |
Relevanter Kapazitätsauslastungsfaktor (RKAF) | Für Unteranlagen, die nicht unter einen Produkt-Referenzwert fallen. |
Voraussichtlich importierte messbare Wärme |
|
Voraussichtlicher Stromverbrauch in Einklang mit den jeweils festgelegten Systemgrenzen (Anhang 1) | Nur für Unteranlagen, die unter einen Referenzwert fallen, für die die Austauschbarkeit von Wärme und Strom relevant ist. |
Voraussichtlich als Brennstoff für die Herstellung von Vinylchloridmonomer verwendeter Wasserstoff | Nur für Unteranlagen, die unter den Referenzwert „Vinylchloridmonomer“ fallen. |
Aufnahme des Normalbetriebs | Angabe eines Datums |
Zeitpunkt der Betriebsaufnahme |
|
Treibhausgasemissionen | Vor Aufnahme des Normalbetriebs, ausgedrückt in Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent |