Anl. 3 ZuRV (Zuteilungsregelverordnung), Faktoren für Sektoren und Teilsektoren, von denen nicht angenommen wird, dass sie einem wesentlichen Risiko der Verlagerung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen ausgesetzt sind - JUSLINE Österreich
Anl. 3 ZuRV Faktoren für Sektoren und Teilsektoren, von denen nicht angenommen wird, dass sie einem wesentlichen Risiko der Verlagerung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen ausgesetzt sind
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2026
Jahr
Faktor
2013
0,8000
2014
0,7286
2015
0,6571
2016
0,5857
2017
0,5143
2018
0,4429
2019
0,3714
2020
0,3000
In Kraft seit 30.12.2011 bis 31.12.9999
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