§ 5 ZIV 2023 Kontrollübergabe bei Zugangsberechtigungssystemen

ZIV 2023 - Zugangs- und Interoperabilitätsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Zugangsberechtigungssysteme müssen technisch so ausgelegt sein, dass sie die kostengünstige Kontrollübergabe gestatten und damit Betreibern auf lokaler oder regionaler Ebene die vollständige Kontrolle der Dienste ermöglichen, die solche Zugangsberechtigungssysteme nutzen.

In Kraft seit 20.01.2023 bis 31.12.9999
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