§ 7 ZIB-V 2023 Verweise

ZIB-V 2023 - Übermittlung von Informationen an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Verweise auf das TKG 2021 beziehen sich auf dessen jeweils geltende Fassung.

In Kraft seit 18.05.2023 bis 31.12.9999
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