Im Sinne dieser Verordnung bedeutet
Festnetztechnologien (außer Fixed Wireless Access) und passive Infrastruktur | Glasfaseranbindung von – Hauptverteiler (HVt) / Central Office (CO) – Cabinet oder Fibre-Node, nicht unmittelbar beim Gebäude (FTTC/Fibre-Node) – Gebäude (FTTB, Verteiler in oder unmittelbar vor dem Gebäude) – Teilnehmer (FTTH) |
Mobilfunktechnologien und Fixed Wireless Access | Anbindung der Basisstation/Richtfunkstation mit – Glasfaser – Kupferdoppelader – Richtfunk |
Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes iSd. § 4 Z 25 und Z 9 TKG 2021 und Anbieter von öffentlichen Kommunikationsdiensten iSd. § 4 Z 36 TKG 2021 sind nach Maßgabe der folgenden Regelungen zur Übermittlung von Informationen über Breitbandversorgung (§ 3) an die RTR-GmbH verpflichtet. Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes iSd. Paragraph 4, Ziffer 25 und Ziffer 9, TKG 2021 und Anbieter von öffentlichen Kommunikationsdiensten iSd. Paragraph 4, Ziffer 36, TKG 2021 sind nach Maßgabe der folgenden Regelungen zur Übermittlung von Informationen über Breitbandversorgung (Paragraph 3,) an die RTR-GmbH verpflichtet.
Die RTR-GmbH hat die gemäß § 4 übermittelten Informationen über Breitbandversorgung in einer Datenbank zu speichern und zu verwalten. Sie ist durch geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen und der Höhe des Risikos angemessen sind, vor Zugriffen durch Unbefugte zu schützen. Die RTR-GmbH hat die gemäß Paragraph 4, übermittelten Informationen über Breitbandversorgung in einer Datenbank zu speichern und zu verwalten. Sie ist durch geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen und der Höhe des Risikos angemessen sind, vor Zugriffen durch Unbefugte zu schützen.
Verweise auf das TKG 2021 beziehen sich auf dessen jeweils geltende Fassung.
Die Daten zur normalerweise zur Verfügung stehenden Bandbreite in Mobilfunknetzen gemäß Anlage 1 sind erstmalig für das 3. Quartal 2023 zu übermitteln.
Erhebungsmerkmal | Netz / Dienst | Einheit | Betrachtungszeitraum | Geographie | Anmerkungen / Detaillierungen |
Minimum, Maximum, arithmetischer Mittelwert, 25% Quantil der Bandbreite, Anzahl der versorgbaren Anschlüsse (§ 1 Z 15)Minimum, Maximum, arithmetischer Mittelwert, 25% Quantil der Bandbreite, Anzahl der versorgbaren Anschlüsse (Paragraph eins, Ziffer 15,) | Festnetz | Mbit/s | quartalsweise | 100m Raster | normalerweise zur Verfügung stehende und maximale Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite der versorgbaren Anschlüsse, getrennt nach Festnetztechnologien, wobei nach der Anbindung (§ 1 Z 3) zu unterscheiden ist.normalerweise zur Verfügung stehende und maximale Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite der versorgbaren Anschlüsse, getrennt nach Festnetztechnologien, wobei nach der Anbindung (Paragraph eins, Ziffer 3,) zu unterscheiden ist. |
Minimum, Maximum, arithmetischer Mittelwert, 25% Quantil der Bandbreite | Mobilfunknetz | Mbit/s | quartalsweise | 100m Raster | normalerweise zur Verfügung stehende und geschätzte maximale Bandbreite der versorgten Fläche (Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite), getrennt nach Mobilfunktechnologien, wobei nach der Anbindung (§ 1 Z 3) zu unterscheiden ist; 2G nur Abdeckung ohne Unterteilung in Bandbreiten.normalerweise zur Verfügung stehende und geschätzte maximale Bandbreite der versorgten Fläche (Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite), getrennt nach Mobilfunktechnologien, wobei nach der Anbindung (Paragraph eins, Ziffer 3,) zu unterscheiden ist; 2G nur Abdeckung ohne Unterteilung in Bandbreiten. |
Bandbreite Plandaten auf Jahresbasis für ein Jahr im Voraus, Anzahl der versorgbaren Anschlüsse (§ 1 Z 15)Bandbreite Plandaten auf Jahresbasis für ein Jahr im Voraus, Anzahl der versorgbaren Anschlüsse (Paragraph eins, Ziffer 15,) | Festnetz | Mbit/s | quartalsweise | 100m Raster | geplante maximale Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite der versorgbaren Anschlüsse, getrennt nach Festnetztechnologien, wobei nach der Anbindung (§ 1 Z 3) bzw. nach Art der Finanzierung (eigenwirtschaftlich/gefördert) zu unterscheiden ist.geplante maximale Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite der versorgbaren Anschlüsse, getrennt nach Festnetztechnologien, wobei nach der Anbindung (Paragraph eins, Ziffer 3,) bzw. nach Art der Finanzierung (eigenwirtschaftlich/gefördert) zu unterscheiden ist. |
Bandbreite Plandaten auf Jahresbasis für ein Jahr im Voraus | Mobilfunknetz | Mbit/s | quartalsweise | 100m Raster | geplante maximale Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite der versorgten Fläche, getrennt nach Mobilfunktechnologien, wobei nach der Anbindung (§ 1 Z 3) zu unterscheiden ist: 2G nur Abdeckung ohne Unterteilung in Bandbreiten.geplante maximale Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite der versorgten Fläche, getrennt nach Mobilfunktechnologien, wobei nach der Anbindung (Paragraph eins, Ziffer 3,) zu unterscheiden ist: 2G nur Abdeckung ohne Unterteilung in Bandbreiten. |
„Bandbreitenkategorien” im Sinne dieser Anlage bezeichnen die Datenübertragungsraten klassifiziert hinsichtlich:
Download (asymmetrisch) in
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Erhebungsmerkmal | Betrachtungs-zeitraum | Einschränkung Geografie | Einschränkung Geschäftsfeld | Anmerkungen / Detaillierungen |
Vetragspartner (Hostnetz) der Vorleistung, getrennt nach Zugangstechnologie bzw. passiver Infrastruktur | quartalsweise | a) keine Einschränkung, b) Bundesland, c) Bezirk, d) Gemeinde | a) keine Einschränkung, b) Privatkunden, c) Geschäftskunden, d) Wholesale Only | Angaben pro Hostnetz und Zugangstechnologie, gegebenfalls Einschränkungen nach Geschäftsfeld und/oder Geografie |