Die RTR-GmbH hat die gemäß § 4 übermittelten Informationen über Breitbandversorgung in einer Datenbank zu speichern und zu verwalten. Sie ist durch geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen und der Höhe des Risikos angemessen sind, vor Zugriffen durch Unbefugte zu schützen. Die RTR-GmbH hat die gemäß Paragraph 4, übermittelten Informationen über Breitbandversorgung in einer Datenbank zu speichern und zu verwalten. Sie ist durch geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen und der Höhe des Risikos angemessen sind, vor Zugriffen durch Unbefugte zu schützen.
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