Aufbauend auf den Ergebnissen der Abflussuntersuchungen ist unter Zugrundelegung der in den §§ 8, 9 und 10 festgelegten Kriterien und Bemessungsereignisse eine Bewertung der Flächen Aufbauend auf den Ergebnissen der Abflussuntersuchungen ist unter Zugrundelegung der in den Paragraphen 8, 9 und 10 festgelegten Kriterien und Bemessungsereignisse eine Bewertung der Flächen
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