§ 6 WRG-GZPV Bewertung der Überflutungsflächen

WRG-GZPV - WRG-Gefahrenzonenplanungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Aufbauend auf den Ergebnissen der Abflussuntersuchungen ist unter Zugrundelegung der in den §§ 8, 9 und 10 festgelegten Kriterien und Bemessungsereignisse eine Bewertung der Flächen Aufbauend auf den Ergebnissen der Abflussuntersuchungen ist unter Zugrundelegung der in den Paragraphen 8, 9 und 10 festgelegten Kriterien und Bemessungsereignisse eine Bewertung der Flächen

  1. 1.Ziffer einsnach deren Gefährdung und voraussichtlicher Schadenswirkung (Gefahrenzonen und Zonen gemäß § 9) sowienach deren Gefährdung und voraussichtlicher Schadenswirkung (Gefahrenzonen und Zonen gemäß Paragraph 9,) sowie
  2. 2.Ziffer 2nach deren Wirkung für den Hochwasserabfluss, den Hochwasserrückhalt und für Zwecke späterer schutzwasserwirtschaftlicher Maßnahmen (Funktionsbereiche)
In Kraft seit 14.06.2014 bis 31.12.9999
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